Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Schultheiß und Rat der Stadt Bern informierten am 14. Juni die Stadt- und Landgemeinden über die Zusage von 6000 Knechten für den Romzug Kg. Maximilians zur Erlangung der Kaiserkrone, dargegen des Kg. von Frankrich botschaft widerwertige werbung tüt, und also zü besorgen ist, das zü abstand sölichs züsagens etlich understän möchten, demselben Kg. von Frankrich die unsern züzefüren und uns Eydgnossen aneinandern zü richten, das uns allen nit allein schand und schad gebären, sonder zü ganzer unser Eydgnosschaft zerstörung wurde dienen. Die Gemeinden sollten deshalb das Reislaufen unter Strafandrohung untersagen und die Knechte veranlassen, die Anwerbung durch den Berner Magistrat und die Mehrheit der eidgenössischen Orte abzuwarten.1 Durch Ausschreiben vom 25. Juni teilten Schultheiß und Rat zu Bern den Stadt- und Landgemeinden mit, daß sie aus sundrer grossen und guten bewegung gemeinsam mit anderen eidgenössischen Orten dem röm. Kg. und dem Hl. Reich auf deren Kosten Knechte für den Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone zugesagt hätten. Die Adressaten sollten in ihren Gemeinwesen neben den bereits gewählten Hauptleuten, Fähnrichen und sonstigen Kriegsämtern – Ritter Wilhelm von Diesbach war zum Hauptmann ernannt worden, Hans Rudolf von Scharnachtal zum Leutnant, der Fähnrich Kaspar Wyler und Hans Kuttler sollten als Räte fungieren, Kaspar Moser war Fahnenträger2 – den auf sie entfallenden Anteil am Berner Kontingent aus Freiwilligen auswählen, die sich mit Harnischen und Gewehren und insbesondere mit langen Spießen und Handbüchsen auszurüsten hätten und in Bereitschaft bleiben sollten, um im Bedarfsfall unverzüglich ausrücken zu können. Die eidgenössischen Orte hätten außerden eine Anzahl von freien Knechten bewilligt, die unter ihren Hauptleuten in eigenen Fähnlein mitziehen sollten. Die freien Knechte würden indessen in das Berner Kontingent miteingerechnet und auf die Hauptleute aufgeteilt. Die Adressaten hätten dafür Sorge zu tragen, daß abgesehen von dem ihnen auferlegten Kontingent keine weiteren Knechte mitziehen würden. Diese erhielten keinen Sold, sondern müßten vielmehr Bestrafung an Leib und Gut erwarten.3 

[2.] Schultheiß, Großer und Kleiner Rat zu Solothurn faßten am 16. Juni den einhelligen Beschluß, daß man röm. kgl. Mt. zum romzug mit andern Eidgnossen helfen sol und die ding annemen, wie der abschid und tractat, [zu] Zurich gemacht, inhalt.4  

[3.] Die beiden Ratskollegien der Stadt Basel beschlossen am 19. Juni, daß BM Peter Offenburg als Hauptmann und der Ratsherr Walter Harnescher als Fähnrich am künftigen Romzug teilnehmen sollten; und ob sy utzit von der kgl. Mt. mogen erwerben, es sye sold oder anders, das sol inen uß dem grund, daz sy zu disem zug gedrungen sind, erloubt sin und daz sy das wol mogen annemen.5  

[4.] BM Marx Röist, Kleiner und Großer Rat der Stadt Zürich wählten am 30. Juni die Kriegsämter für den Romzug: den Bürgermeister [Marx Röist] als Hauptmann, Heinrich Walder und Konrad Hegner d. J. als Venner und Kaspar Göldli als Leutnant. Zu Kriegsräten wurden gewählt: aus dem Kleinen Rat: Nikolaus Setzstab, [Hans] Waser, Felix Walder und Hans Wegmann; aus dem Großen Rat: Alexander Metzger, Hans von Aegeri, Heinrich Binder und Konrad Wüst.6 

[5.] Abt Franz von St. Gallen informierte mit Ausschreiben vom 25. Juni die Gemeinden über die Zusage von 6000 Mann für den Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone und das anteilig zu stellende Kontingent des Klosters St. Gallen im Umfang von 200 Mann. So befahl er Gossau die Bereitstellung geeigneter 18 Knechte samt einem Troßpferd.7

[6.] Der Walliser Landeshauptmann [Johannes de Platea] berief unter Bezugnahme auf den Züricher Abschied am 15. Juli für den 20. des Monats einen Landtag nach Sitten ein, um über die Ausrüstung von 700 Mann für den kgl. Romzug zu beraten, und verbot zugleich alle fremden Kriegsdienste.8 

Anmerkungen

1
 Ausschreiben Berns an die Stadt- und Landgemeinden vom 14.6. (mentag vor Viti und Modesti; StA Bern, A III 14, fol. 290’; Gagliardi, Anteil, S. 665 Anm. 114); Ratsbeschluß vom 14.6. (montag nach Methardi; StA Basel, A II 60, RM 135, pag. 16).
2
 Ratsbeschluß vom 18.6. (fritag vor XM martirum; StA Bern, A II 60, RM 135, pag. 24; Gagliardi, Anteil, S. 669 Anm. 116).
3
 Ausschreiben Berns an die Stadt- und Landgemeinden vom 25.6. (Kop., fritag nach Johannis baptiste; StA Bern, A III 14, fol. 299’-300. Nicht vollzogenes, jedoch sinngemäß mit dem ausgegangenen Ausschreiben übereinstimmendes Konzept vom 23.6.; ebd., fol. 296).
4
 Ratsbeschluß vom 16.6. (mitwuchen nach Viti und Modesti; StA Solothurn , Ratsmanual 1503–1520, A 1,9, pag. 98). Vgl. Gagliardi, Anteil I, S. 670f.
5
 Beschluß des Großen und Kleinen Rates vom 19.6. (sambstag sanguinis miraculosi; StA Basel, Ratsbücher B 2, fol. 35’).
6
 Ratsbeschluß vom 30. Juni (mitwoch nach St. Peter und Paulus tag; StA Zürich, B II 41, pag. 4).
7
 Ausschreiben des Abtes Franz von St. Gallen an Vogt, Ammann und Gemeinde von Gossau vom 25.6.1507 (Konz., fritag nach St. Johanns tag des töiffers; StA Zürich, B VIII 272, Stück-Nr. 42). Zu dieser Zeit hielt sich der St. Galler Hauptmann Jakob von Hertenstein in Konstanz auf, wie ein Lehenbrief Kg. Maximilians als Ehg. von Österreich für diesen belegt (Or. m. S. Konstanz, 25.6.1507; StA Basel-Landschaft, Urk. Nr. 737).
8
 Ausschreiben, hier an die Stadt Sitten, Sitten, 15.7.1507 (Druck: Imesch, Landrats-Abschiede I, Nr. 33, S. 109f. Büchi, Kardinal I, S. 109).