Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Ein zum röm. Kg. entsandter Kammerdiener des frz. Kg. ist eingetroffen und wurde nach nur einer Audienz unverzüglich wieder entlassen. Sie konnten in Erfahrung bringen, daß der Gesandte die Mitteilung über die Ankunft seines Kg. in Mailand überbrachte. Es heißt, dieser bezwecke nichts anderes, als zum einen den Besitz dieses Hm., mit dem der röm. Kg. den frz. Kg. belehnt habe, zu demonstrieren und zum anderen die exilierten genuesischen Patrizier zu repatriieren sowie das Volk zu bestrafen, um künftigen Erhebungen vorzubeugen. Der röm. Kg. bestätigte in seiner Antwort [an Kg. Ludwig], daß eine Belehnung mit Mailand erfolgt sei, machte jedoch zugleich darauf aufmerksam, daß er für den Fall seines erbenlosen Todes seinen Sohn, den verstorbenen Kg. von Kastilien, für sich und seine männlichen Erben mit Mailand belehnt habe1, und warnte davor, sich in Angelegenheiten des Reiches einzumischen. Er werde sonst bis vor die Tore von Paris ziehen; den Weg dorthin kenne er gut.
Der König sagte ihnen am Vortag [21.3.] auf dem Weg zur Messe, daß der französische Gesandte zum Wohle des Friedens gekommen sei und mit diesem Anliegen auch rasch wieder habe abreisen müssen.
[2.] Ebenfalls eingetroffen ist ein Gesandter des Kg. von Aragon, der sagte, daß er beauftragt sei, die – bereits erfolgte – Abfertigung des Bf. von Laibach zu erwirken. Der Bf. solle den Kg. von Aragon, wie von diesem erbeten, über die Anliegen des röm. Kg. bezüglich Kastiliens unterrichten. Denn sein Kg. wolle in Kürze nach Spanien zurückkehren, um dort zum Wohle der gemeinsamen Enkel der beiden Kgg. [Karl und Ferdinand] entsprechend den Wünschen des röm. Kg. zu verfahren.
Straßburg, 22. März 1507.
Venedig, BM, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 4’-5 (ital. Kop.; Postverm.: Per eundem.2 ) = Textvorlage A. Venedig, BFQS, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 75’-76 (ital. Kop.; Postverm. wie A) = B.
Referiert bei: Brunetti, Vigilia, S. 10.