Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er sprach seit seinem letzten Bericht erneut mit dem röm. Kg., der die [Oster-]Feiertage zurückgezogen, wie üblich im Gebet und in Andacht, in dem Kloster verbringt, wo er Herberge bezogen hat. Der Kg. ist über das gewohnte Maß hinaus gedrückter Stimmung und gedankenversunken, seit er erfahren hat, daß der frz. Kg. seinen Zug nach Italien forciert hat und bald dort eintreffen wird. Er ist überaus unzufrieden damit, daß diesem die Unterwerfung Genuas so leicht gelingen wird. Der röm. Kg. setzt die Einberufung der deutschen Fürsten fort; er fordert sie auf, am 23. April (San Zorzo) in Konstanz zu erscheinen, um mit ihnen über die bereits in seinen früheren Berichten genannten Punkte zu beraten. Der Kg. will alles daransetzen, sie für seine Absichten zu gewinnen.

[2.] Es heißt, daß der Kg. nach den Feiertagen mit seinem Hofstaat nach Konstanz aufbrechen wird, zumal ihn ein Schreiben seiner Tochter Margarethe vom 29. März1 darüber informiert hat, daß sie in Löwen eingetroffen sei, wo die Stände versammelt seien; am 30. April (marti sancto) werde sie den Eid als Statthalterin in Vertretung des Kg. leisten. Die niederländischen Angelegenheiten erfordern demnach nicht die persönliche Anwesenheit des Kg., der also ohne weiteres am RT in Konstanz teilnehmen kann.

[3.] Der spanische Gesandte, der an diesem Hof sein bester Freund ist, hat ihm eröffnet, daß er eine vom 17. März datierende Weisung seines Kg.2 erhalten habe: Er solle dem röm. Kg. mitteilen, daß Kg. Ferdinand über die Anwesenheit von Gesandten der kastilischen Stände bei ihm informiert sei; diese suchten den röm. Kg. zu überzeugen, daß seine Tochter [Johanna] die Übernahme der Regierung durch ihn ablehne. Doch hätten dieselben Granden Kg. Ferdinand für die Gewährung von Pardon die Regentschaft angeboten. Der röm. Kg. solle ihren Worten keinen Glauben schenken. Die Kinder Kg. Philipps seien ihrer beider Enkel; er werde nichts tun, was nicht ihrem Vorteil diene. – Der röm. Kg. behandelt die Angelegenheit wie gewöhnlich hinhaltend.

Straßburg, 3. April 1507.

Venedig, BM, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 10–10’ (ital. Kop.; Postverm.: Per Martinum Bestiam cursorem.) = Textvorlage A. Venedig, BFQS, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 81–81’ (ital. Kop.; Postverm. wie A) = B.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Liegt nicht vor.