Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bekundet, daß er Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen zur Tilgung von Schulden zusätzlich zu den vorgenommenen Verpfändungen1 für die Dauer von zehn Jahren die Stadtsteuern Nürnbergs und Lübecks, die sich unter Berücksichtigung anderweitiger Verschreibungen noch auf 1300 fl.rh. jährlich belaufen, überschrieben hat. Bürgermeister und Räte der beiden Städte sind gehalten, die Stadtsteuer gegen kgl. Quittung an Kf. und Hg. auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist sollen die beiden Ff. die Schuldbriefe herausgeben. Falls die bis dahin ausgezahlten Gelder die darin angegebene Summe überschreiten, wird der Betrag vom erwähnten Pfandschilling abgezogen.2 

Konstanz, 28. Juli 1507.

Weimar, HStA, Reg. F, Urk. 1019 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. B. Hölzl, Registraturverm. J. Villinger).

Anmerkungen

1
 Verpfändung der Städte Mühlhausen, Nordhausen und Goslar an Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen am 31.7.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 656, S. 933–935).
2
 Kf. Friedrich erhielt auch einen Reversbrief Kg. Maximilians für die Stadt Nürnberg ausgehändigt, wonach die Verschreibung ihre Freiheiten nicht beeinträchtigen sollte und sie nach Ablauf der zehn Jahre nie mehr verpflichtet werden konnte, die Stadtsteuer an einen anderen Empfänger auszubezahlen als die kgl. Kammer (Or. Perg. m. S., Konstanz, 28.7.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. N. Ziegler; HStA Weimar, Reg. F, Urk. 1020). Vgl. Nr. 990 [Pkt. 1].