Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Verhandlungen mit Kg. Maximilian über Materien im Zusammenhang mit dem Landshuter Erbfolgekrieg

s.l., s.d., jedoch Heidelberg, wahrscheinlich 6. April 1507.1 

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 170–173’ (Kop.).

[1.] Der Vortrag der Gesandten erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die dem röm. Kg. nicht zusagenden Punkte als gegenstandslos gelten sollen. Damit ist die Hoffnung verbunden, den Kg. milde zu stimmen, damit dieser der großen Zahl seiner Nachkommen und der Notwendigkeit ihrer fürstengemäßen Ausstattung Rechnung trägt. Die Gesandten sollen den Kg. seines Gehorsams versichern und seine Freude über dessen Wohlergehen bekunden. Anlass für die Gesandtschaft sind die durch Venningen und Landschad in Straßburg geführten Verhandlungen, die auf dem von Kg. Maximilian durch Landschad bei Verhandlungen in Österreich erlangten Bescheid gründeten. Er läßt die in Köln gemachte Zusage des Kg.2 und die Berichte Landschads über seine Verhandlungen am kgl. Hof3 auf sich beruhen; entscheidend ist das Angebot einer Zahlung – vorgeschlagen wurden 50 000 fl. – im Gegenzug zu seiner Verzichtserklärung.

[2.] Die Gesandten sollen in untertänigster Weise darlegen, daß er zu Unrecht der kgl. Ungnade verfallen sei und er immer treu zum röm. Kg. und zum Haus Österreich gehalten habe. Seine Antwort auf das Angebot zu einer Abfindung von 50 000 fl. für den Verzicht auf die Landvogteien Hagenau und Ortenau sowie das dortige kurpfälzische Eigengut lautet wie folgt: Er besitzt ksl. und kgl. Urkunden unter anderem von Ks. Friedrich III. und Kg. Maximilian selbst, wonach die Reichspfandschaften bei der Kurpfalz verbleiben sollen4, doch läßt er dies auf sich beruhen. Falls der Kg. ihn wieder in Gnaden aufnimmt, ihn und seine Gefolgsleute aus der Acht löst, ihm seinen kfl. Titel wieder zuerkennt, ihm den Schutz des kgl. Landfriedens angedeihen läßt, ihn und seine vielen Söhne gnädig bedenkt und einen gewissen Schadenersatz leistet, ihm auch gegenüber seinen Kriegsgegnern bei der Restituierung der Kurpfalz sowie der kurpfälzischen Prälaten und Ritterschaft behilflich ist, so will er im Gegenzug seinen Verzicht auf die vom Kg. eroberten Pfandschaften und das kurpfälzische Eigengut in den Landvogteien Hagenau und Ortenau erklären.

[3.] Er kann nicht – wie vom Kg. gewünscht – die Höhe der Ausgleichszahlung beziffern. Pfandschaft und Eigengut umfassen zusammen 57 Schlösser, Städte, Dörfer und Flecken mit einem jährlichen Ertrag von über 12 000 fl., nach Abzug der davon verschriebenen Gülten netto 8000 fl. – das nicht vom Feind eroberte, sondern zu treuen Händen übergebene Schloß Hohengeroldseck5 nicht eingerechnet. Sein Verzicht würde sich außerdem auf den Wildbann, Frondienste, obrigkeitliche Rechte und die dort ansässige Ritterschaft erstrecken; er müßte eine beträchtliche Reduzierung seines Territoriums und seiner Landstände akzeptieren. Die Bezahlung der Renten durch den Kg. abgerechnet, ist der Gesamtverlust für ihn auf mindestens 160 000 fl. zu veranschlagen.

[4.] Doch kann diese Summe dem Kg. nicht angegeben werden. Erachtet dieser sie als zu hoch, erhebt er Einwände; ist sie zu niedrig angesetzt, fällt dies ebenfalls zu seinem, Kf. Philipps, Nachteil aus. Er bekundet deshalb nur seine Hoffnung, daß der Kg. ihn und seine Söhne gnädig bedenken werde, damit sie dem Reich umso besser dienen könnten. Erklärt seinen Willen, seine Rechte an der Pfandschaft und an seinem Eigentum unbefristet an Kg. Maximilian und dessen Erben zu übertragen. Der Nutzen für das Haus Österreich wäre enorm. Die Landvogteien Hagenau und Ortenau sind seine bei weitem einträglichsten Reichspfandschaften. Ein gewisser Ausgleich für ihn – was auch der vom Kg. bekundeten Absicht, sich gnädig erzeigen zu wollen, entspräche – ist umso notwendiger.

[5.] Aus dem Vortrag kann der Kg. seinen guten Willen erkennen. Bittet erneut, sich ihm gegenüber gnädig zu zeigen. Die Gesandten sind bevollmächtigt, die Verhandlungen zum Abschluß zu führen. Er verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Vereinbarungen.

Anmerkungen

1
 Für den 6.4. (dinstag in osterfeirtagen) sind letztmalig Beratungen über die Gesandtschaft nachgewiesen (HStA München, Fürstensachen 963, fol. 80). Im Text selbst ist von den jezigen oster heyligen tagen die Rede.
2
 Erklärung Kg. Maximilians vom 3.8.1505 (Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 840, S. 1314, 1316).
3
 Vgl. zu den Verhandlungen Landschads am kgl. Hof ebd., S. 1314ff. Anm. 4.
4
 Urkunde Ks. Friedrichs III. vom 15.2.1486 (Rübsamen, Urkunden, Nr. 443, S. 284); Schiedsspruch Kg. Maximilians vom 25.3.1486 (Angermeier/Seyboth, RTA-MR I/1, Nr. 609, S. 630f.).
5
 Kf. Philipp hatte gemäß den Bestimmungen des Waffenstillstands vom 10.9.1504 Hohengeroldseck als Vertragspfand an Mgf. Christoph von Baden übergeben (Heil, RTA-MR VIII/1, S. 87f. Anm. 94).