Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Rechtfertigen gegenüber dem letzten kfl. Schreiben [Nr. 60] die bei den Verhandlungen am kgl. Hof angegebene überhöhte Summe von 15 000 fl. mit fehlenden genauen Anweisungen diesbezüglich und der verhandlungstaktischen Notwendigkeit zu präzisen Angaben über das Ausmaß der pfälzischen Verluste. Sie haben zwei Instruktionen erhalten, eine zur Vorlage an Kg. Maximilian [Nr. 58], die andere [Nr. 57] für sie selbst, um damit nach ihrem Gutdünken zu verfahren. Sie haben aus triftigen Gründen keine der beiden Instruktionen vorgelegt. Da für die Verhandlungen wichtige Punkte darin fehlten, haben sie nach bestem Wissen und Gewissen einiges ergänzt und unter anderem das jährliche Einkommen auf 15 000 fl. veranschlagt. Bei Berücksichtigung aller in die – laut Instruktion angegebenen – 12 000 fl. nicht eingerechneten Posten erschien ihnen diese Zahl realistisch. In der [geheimen] kfl. Instruktion heißt es, daß dem Kf. das Einkommen aus den Landvogteien lieber wäre als 15 000 fl. Im kfl. Rat wurde sogar geäußert, daß das Einkommen durch die Eroberungen Kg. Maximilians und der übrigen Kriegsgegner um 18 000 fl. gesunken sei. Wenn sie gewußt hätten, daß das jährliche Einkommen, wie im Register angegeben, maximal 9000 fl. beträgt, wären sie natürlich anders vorgegangen. Der röm. Kg. will die Höhe seiner Zahlung ohnehin nicht daran bemessen, sondern bietet aus Gnade als gewissen Ausgleich für die erlittenen Verluste 50 000 fl. an. Sie haben bislang keine Mühe gescheut, eine möglichst hohe Summe herauszuschlagen. Für die weiteren Verhandlungen ist allerdings seine Entscheidung notwendig, welche Mindestsumme er äußerstenfalls akzeptieren will. In seinem Schreiben heißt es, wenn der Kg. die auf diesen Gütern liegenden Zahlungsverpflichtungen von jährlich 4000 fl. übernehmen und darüber hinaus 100 000 fl. bezahlen würde, wären dennoch viele tausend fl. nicht beglichen und vieles andere wäre nicht berücksichtigt. Vor ihrer Abreise hat dagegen der kfl. Rat in seiner Anwesenheit beschlossen, daß es wichtig sei, einen Ausgleich mit dem Kg. zu erreichen und dessen Gnade wiederzuerlangen; wenn man keine 100 000 fl. bekommen könne, so wären auch 80 000 fl. akzeptabel; wenn man die kgl. Ungnade abstellen könne, den kfl. Titel zurückerhielte und die – allerdings unrechtmäßige – Acht aufgehoben würde, so würde man sogar 50 000 fl. annehmen. Dies haben sie so verstanden, daß der röm. Kg. seinen Verzicht auf die eroberten Gebiete mit einer solchen Summe in bar und entsprechenden jährlichen Gülten bezahlen soll. Er, Venningen, besprach sich noch einmal mit ihm, dem Kf., und erhielt den Bescheid, daß es bei einer Mindestforderung von 80 000 fl. und der Übernahme der jährlichen Renten von 4000 fl. bleiben solle. Die Angabe in ihrer Nebeninstruktion – 50 000 fl. – interpretierten sie beide deshalb als Irrtum. In der jüngsten kfl. Weisung sind allerdings ähnlich wie in der Nebeninstruktion wieder 50 000 fl. und 4000 fl. angegeben. Bitten um eine von ihm selbst unterzeichnete, eindeutige und verbindliche Weisung diesbezüglich. Vorher werden sie nicht in die abschließenden Verhandlungen eintreten.

[2.] Der Kg. ist von Straßburg nach Konstanz aufgebrochen und hat sie zuerst nach Gengenbach, dann hierher nach Villingen beschieden. Für den nächsten Tag hat der Kg. weitere Verhandlungen in Engen in Aussicht gestellt. Falls diese sich verzögern, werden sie ihre Knechte und Pferde von Konstanz aus nach Hause schicken, um Kosten zu sparen.

s.l., jedoch Villingen, 24. April 1507 (samßtags nach misericordias Domini); präs. Heidelberg, 27. April (dinstags nach Marci).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 179–179’, 177–178’, 180–180’ (Or. Hd. Venningen m. 2 Ss., Postverm.: Zu siner ftl. Gn. selbs handen. Stück z.T. in der falschen Reihenfolge abgelegt).