Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Erinnert an den Konstanzer Reichshilfebeschluß, wonach sie zum 16. Oktober (St. Gallen) 15 Reiter und 28 Fußsoldaten nach Konstanz zu entsenden haben. Da er jedoch unverzüglich eine Reitertruppe benötigt, hat er sich mit Pfgf. Friedrich geeinigt, daß dieser ihm über seinen Anteil an der Reichshilfe hinaus mit einer Anzahl Reiter dienen wird.1 Damit in dieser Sache nichts zum Schaden der Christenheit, des Hl. Reiches und der deutschen Nation verabsäumt wird, befiehlt er ihnen, ihren Anteil an der Reichshilfe mit Ausnahme der bewilligten Bargeldhilfe unverzüglich dem Pfgf. zuzuschicken, die durch die seinen zu bestellen und zu verdienen.2 

Konstanz, 10. August 1507; präs. Regensburg, 22. August.

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Pfgf. Friedrich hatte Kg. Maximilian gebeten, ihn mit 80 oder mehr Pferden für den Romzug zu besolden und dafür die Romzughilfen folgender Stände heranzuziehen: Bf. von Speyer (18 Reiter/15 Fußsoldaten), Stadt Speyer (11/0), Stadt Heilbronn (6/15), Stadt Wimpfen (3/3), Stadt Frankfurt (21/34). Die Gesamtsumme wurde – die Fußknechte ebenfalls in Reisige umgerechnet – auf 85 Pferde veranschlagt. Alternativ schlug der Pfgf. den Anschlag der Städtegruppe Regensburg (15/28), Donauwörth (5/9), Weißenburg/Fr. (4/4), Nördlingen (11/17), Schwäbisch Hall (11/17) und Dinkelsbühl (6/15) vor, mit einer Gesamtsumme von 88 Reitern. Letztlich wollte er die Entscheidung, aus welchen Beiträgen sein Kontingent finanziert werden sollte, aber dem Kg. überlassen (Kop., s.d.; HStA München, Pfalz-Neuburg Akten 1935, fol. 85–86; HStA München, Neuburger Kopialbücher 22, fol. 305–305’).
2
 Der Pfgf. teilte Regensburg mit Schreiben vom 18.8. mit, daß der Kg. ihm befohlen habe, sich unverzüglich zu rüsten und mit seinen Truppen zu ihm zu verfügen. Er forderte die Stadt auf, das ihr auferlegte Hilfsgeld gemäß dem beiliegenden kgl. Mandat zu bezahlen. Er werde ihr dagegen eine Quittung gemäß der ebenfalls mitübersandten Kopie (Kop. Konstanz, 10.8.1507; HStA München, Gemeiners Nachlaß 27, unfol.) aushändigen (Or. Neuburg, mitwoch nach assumtionis Marie; ebd., unfol.). Die Stadt Regensburg legte dem Kg. daraufhin durch Gesandte ihre schlechte finanzielle Situation dar (Instruktion von Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg für Georg Hornecker und Simon Schwäbel, ertags Mathei apostoli et ewangeliste [21.9.]1507; ebd., unfol. Im Entwurf einer undatierten, nicht zur Ausführung gelangten Instruktion für den kgl. Hauptmann Sigmund von Rorbach sowie Hornecker und Schwäbel wird, abgesehen von Abweichungen im Detail, ähnlich argumentiert; ebd., unfol.). Kg. Maximilian bewilligte die Senkung der Romzughilfe Regensburgs um ein Drittel (Gemeiner, Chronik IV, S. 123). Gleichwohl quittierte er über den vollständigen Anschlag von umgerechnet 2442 fl. (Quittung Kg. Maximilians vom 8.10.1507; Volkert, Archivrepertorien II/1, S. 47, Nr. 455).