Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Die für den Unterhalt von Truppen vorgesehenen 120 000 fl. wurden auf dem Konstanzer RT zwar erst zum 16. Oktober (Galli) bewilligt, er hat jedoch in Schreiben an etliche Kff., Ff. und andere Reichsstände dargelegt, warum er einen Teil des Geldes unverzüglich benötigt, und um sofortige Zahlung gebeten [Nr. 748]. Einige der Adressaten sind gehalten, das Geld bei ihnen in Frankfurt zu hinterlegen. Er erwartet in Anbetracht der geltend gemachten Gründe, daß die Stände seinem Ansinnen willfahren werden. Befiehlt ihnen die Entgegennahme des Geldes gegen Aushändigung der ihnen vom Reichsschatzmeister Hans von Landau zugehenden Quittungen und die Weiterleitung der Gelder an Landau.1 

[Konstanz], 24. August 1507.

Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 97–97’ (Kop. mit imit. Verm. amdric. und Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 763. Mit Schreiben vom 13.9. bevollmächtigte Kg. Maximilian die Stadt, auch Hilfsgelder von anderen Ständen entgegenzunehmen und dafür Quittungen auszustellen. Falls Stände die Frankfurter Quittung nicht akzeptieren würden, sollte der Rat statt dessen einen Reversbrief ausstellen, daß er das Geld erst nach Eingang der kgl. Quittung auszahlen werde. Über erfolgte Zahlungen sollte die Stadt Hans von Landau informieren, der beauftragt war, ihr die kgl. Quittungen zuzusenden. Im Gegenzug sollte dem Reichsschatzmeister dann das Geld ausgehändigt werden. Im übrigen war Frankfurt gehalten, über die Auszahlungen an Landau Kg. Maximilian zu unterrichten. Die Kosten für Botenlöhne und andere Ausgaben sollte ebenfalls Landau erstatten (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. G. v. Thurn, Registraturverm. B. Hölzl, Verm. über den Eingang des Originalschreibens am 17.9. (fritag nach exaltationis crucis); ISG Frankfurt, RTA 23, fol. 101–101’. Kredenzbrief des Hans von Landau für J. Storch als Gesandten nach Frankfurt, Kop. Konstanz, 13.9.1507; ebd., fol. 105’). Vor Eingang des Schreibens – am 16.9. – hatten die Frankfurter Ratsherren beschlossen, alle Stände, die ihre Absicht bekundet hatten, Zahlungen zur Romzughilfe in Frankfurt zu hinterlegen, über die nunmehr vorliegenden kgl. Quittungen zu informieren (ebd., BMB 1507, fol. 50). Mit Schreiben vom 21.9. wiederholte Kg. Maximilian seine Anfrage an die Stadt nach der Höhe der eingezahlten Gelder (Kop. Innsbruck; ebd., RTA 23, fol. 110). Am 23.9. quittierte der Frankfurter Altbürgermeister Hamman von Holzhausen Johann Storch den Empfang von 3 fl., 1 ß an Botenlöhnen für die Weiterleitung der kgl. Schreiben (Kop., donrstag nach St. Matheus tag; ebd.). Am 30.12. beschlossen die Frankfurter Ratsherren, eine Anfrage des kgl. Schatzmeisters Hans von Landau mit dem Hinweis zu beantworten, daß keine Zahlungen eingegangen seien (ebd., BMB 1507, fol. 83).