Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bf. Gabriel von Eichstätt hat das Recht erhalten, die Romzughilfe auf die Untertanen seines Hochstifts umzulegen. Er selbst ließ entsprechende Mandate an die geistlichen und weltlichen Untertanen des Bf. ausgehen.1 Das Domkapitel zu Eichstätt hat sich zu seinem Mißfallen gegen dieses Vorgehen verwahrt. Befiehlt ihnen, die Einkünfte des Domkapitels aus seinem Kasten in Nördlingen zu sperren, bis dieses dem kgl. Befehl Folge leistet.2

Innsbruck, 14. Oktober 1507

Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 104–104’ (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Liegen nicht vor.
2
 Am 8.3.1508 informierte Ks. Maximilian Nördlingen über das Einlenken des Domkapitels und verfügte die Aufhebung des Arrests (Or. m. S., Fragenstein, Vermm. prps./amdcp., Gegenz. M. Lang; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 2, fol. 30–30’).