Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Erinnert an sein Mandat zur Leistung der auf dem Konstanzer RT bewilligten Romzughilfe [Nr. 769]. Befiehlt ihnen, ihren Beitrag unverzüglich an Mgf. Friedrich von Brandenburg zu schicken, der Befehl hat, sich mit einem größeren Truppenkontingent zu ihm zu verfügen. Ihr Anschlag dient zur Finanzierung seiner Reiter.

Kaufbeuren, 4. Dezember 1507.

Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 336–336’ (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar); ebd., fol. 337–337’ (Or. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen).1

Anmerkungen

1
 Vgl. zu dem Vorgang Nr. 769, Anm. 1. Der mgfl. Emissär Hans Rorer erhielt in Schweinfurt und Mühlhausen zur Antwort, daß die Truppenhilfe bereits geleistet worden sei. Als Beleg wurde ihm ein in Abschrift beiliegendes kgl. Dankschreiben mit der Bitte um eine Verlängerung der Dienstzeit [Nr. 831] vorgelegt. In Mühlhausen erfuhr Rorer auch, daß Nordhausen und Goslar die Hilfe ebenfalls bereits geleistet hatten und der kgl. Bitte um Verlängerung der Dienstzeit ihrer Kontingente willfahren wollten. Rorer sandte die kgl. Mandate an den mgfl. Kanzler Heimkofen zurück und konstatierte, daß Kg. Maximilian hinsichtlich dieser Städte ein Fehler unterlaufen war. Der zweimal durch kgl. Mandate zur Zahlung aufgeforderte Abt von Waldsassen dagegen verweigerte nach wie vor die Zahlung (Hans Rorer an Dr. Theobald von Heimkofen (Hirnkofen), Kop. s.l., donerstag nach invocavit [16.3.]1508; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–349’). Kf. Ludwig von der Pfalz und sein Bruder Pfgf. Friedrich machten Mgf. Friedrich mit Schreiben vom 4.3. darauf aufmerksam, daß das Kloster Waldsassen durch die Kff. von der Pfalz als Schutzherren eximiert werde und daß den Äbten deshalb bislang die Leistung von Reichshilfen erlassen worden sei. Mit dem Hinweis, daß die von Brandenburg eximierten Klöster sonst ebenfalls zu Reichshilfen genötigt werden könnten, ersuchten sie den Mgf., von seiner Forderung zurückzutreten und statt dessen ihre Bitte beim Ks. um Befreiung Waldsassens von der Hilfe zu unterstützen (Or., sambstag vor sonntag esto michi; StA Bamberg, C 3, Nr. 304, fol. 3–3’).