Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Er hat sein Schreiben erhalten und dem Kg. mitgeteilt, daß er an allen Orten, wo ihm dies geboten schien, angezeigt habe, daß die Verschiebung des Züricher Tages in kainem bosen und nit zu zerruttung der sachen erfolgt sei, sondern aus den durch ihn, Serntein, mitgeteilten Gründen. Der Kg. hat seine Zustimmung bekundet und ist nach wie vor der Absicht, in gemelten sachen noch furderlichen handln zu lassen. Dies soll er, wo es ihm gutdünkt, eröffnen.
Auch seine Mitteilung über die schlechte Stimmung gegenüber den Franzosen in den Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden gefällt dem Kg. Dieser will darüber nachdenken und dann entsprechend vorgehen.1 Falls sich dagegen Widerstand auftut, will der Kg. sich noch einmal darüber beraten und ihn, den Adressaten, einsetzen als jemanden, der den Leuten bisweilen unbequeme Wahrheiten eröffnet. Der Kg. war auch froh darüber, daß aus Zürich keine schlechten Nachrichten kamen, wie er in seinem Schreiben angezeigt hat. Das von neun Orten erlassene Verbot des Söldnerdienstes für Frankreich hat dem Kg. ebenfalls gefallen. Der Kg. meint, daß die Ostschweizer (vorlender) diesen Befehl erwirkt hätten.
Was das Gerücht unter den teutschen Franzosen angeht, daß der Romzug aus Geldmangel nicht stattfinden könne, so hegt er selbst keine Zweifel, daß genügend Geld vorhanden sein wird. Wenn nicht der jüngste Züricher Abschied [Nr. 911] gewesen wäre, wäre die Angelegenheit sicherlich bereits beinahe abgeschlossen.
Er hat aus seinem Schreiben vernommen, daz der rock und mantl2 noch zu Zurch ligt. Bin ich der hoffnung, der rock und mantel werde sich ainmal versaumen und die Franzosen kaum in hosen und wammes darvon komen. [...].
Er hat auch mit dem Kg. über seinen Vorschlag gesprochen, wie die Franzosen durch Gesandte in der Eidgenossenschaft Geldzahlungen zu leisten. Der Kg. beabsichtigt, dies zu tun, um ebenfalls Unterstützer zu finden, sofern er feststellt, daß diese Investition ihm auch nützen wird. Er soll wie bisher das Beste tun und weiter Bericht erstatten. Der Kg. ist sich auch darüber im klaren, daß er ihn nur soweit einsetzen kann, das ir mit eren wol verantwurten mugt und euch wol gepurt. Schickt seinen Boten mit Zehrungsgeld zurück.
Innsbruck, 11. September 1507 (sambstag nach nativitatis Marie).
Wien, HHStA, Maximiliana 18 (alt 11), Konv. 1, fol. 92–93 (Konz. mit ex.-Verm.).