Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Verweist auf seinen Bericht bezüglich der Eidgenossen vom 16. Oktober.1 Hans von Königsegg, den der röm. Kg. gemeinsam mit Gerolamo Landriani schon vor geraumer Zeit in die Schweiz entsandt und der angeblich ein Abkommen mit den Eidgenossen zustandegebracht hatte, teilte ihm am Vortag in einer langen Unterredung mit, daß die auf dem Züricher Tag versammelten Eidgenossen uneinig gewesen seien: Sieben Kantone hätten sich entschieden, de servir el re de’ Romani ubique et in ogni impresa senza alcuna exceptione, die übrigen fünf Kantone wollten sich jedoch unter keinen Umständen in einen Krieg gegen Frankreich verwickeln lassen, sondern neutral bleiben. Mit dieser Maßgabe kämen die avisierten eidgenössischen Gesandten an den kgl. Hof.
[2.] Laut Mitteilung Königseggs beabsichtigt der röm. Kg., die Eidgenossen zur Einigkeit aufzufordern und ihnen anzubieten, sich einhellig für neutral zu erklären und zuzusagen, weder dem frz. Kg. noch jemand anderem Hilfe zu leisten. Damit sei er zufrieden, wenn nur alle Kantone zustimmten. Dem röm. Kg. komme es darauf an, sicher sein zu können, daß die Eidgenossen dem frz. Kg. keinerlei Unterstützung böten, während er selbst keinerlei Mangel an ebenso guten und überdies billigeren Fußsoldaten habe. Die Verhandlungen mit den eidgenössischen Gesandten seien zusammen mit dem Umstand, daß Kg. Maximilian nach wie vor die Stellungnahme Venedigs erwarte2, der Grund dafür, daß er vorerst in Innsbruck bleibe. Nach Abschluß der Verhandlungen mit den Eidgenossen werde er mit seinen Räten eine Entscheidung über die Route für seinen Heereszug treffen.
Noch ist also keine Entscheidung zwischen dem röm. Kg. und den Eidgenossen gefallen. Seine bisherigen Berichte über am kgl. Hof diesbezüglich kursierende Neuigkeiten sind entsprechend zu korrigieren.3
[3. Geldernkrieg; Vorbereitungen für den Romzug; Nr. 788].
Hall, 20. Oktober 1507.
Venedig, BM, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 121’-122’ (ital. Kop.; Postverm.: Per Baronem, cursorem.) = Textvorlage A. Venedig, BFQS, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 180’-181’ (ital. Kop.; Postverm. wie A) = B.