Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Verweist auf seinen Bericht bezüglich der Eidgenossen vom 16. Oktober.1 Hans von Königsegg, den der röm. Kg. gemeinsam mit Gerolamo Landriani schon vor geraumer Zeit in die Schweiz entsandt und der angeblich ein Abkommen mit den Eidgenossen zustandegebracht hatte, teilte ihm am Vortag in einer langen Unterredung mit, daß die auf dem Züricher Tag versammelten Eidgenossen uneinig gewesen seien: Sieben Kantone hätten sich entschieden, de servir el re de’ Romani ubique et in ogni impresa senza alcuna exceptione, die übrigen fünf Kantone wollten sich jedoch unter keinen Umständen in einen Krieg gegen Frankreich verwickeln lassen, sondern neutral bleiben. Mit dieser Maßgabe kämen die avisierten eidgenössischen Gesandten an den kgl. Hof.

[2.] Laut Mitteilung Königseggs beabsichtigt der röm. Kg., die Eidgenossen zur Einigkeit aufzufordern und ihnen anzubieten, sich einhellig für neutral zu erklären und zuzusagen, weder dem frz. Kg. noch jemand anderem Hilfe zu leisten. Damit sei er zufrieden, wenn nur alle Kantone zustimmten. Dem röm. Kg. komme es darauf an, sicher sein zu können, daß die Eidgenossen dem frz. Kg. keinerlei Unterstützung böten, während er selbst keinerlei Mangel an ebenso guten und überdies billigeren Fußsoldaten habe. Die Verhandlungen mit den eidgenössischen Gesandten seien zusammen mit dem Umstand, daß Kg. Maximilian nach wie vor die Stellungnahme Venedigs erwarte2, der Grund dafür, daß er vorerst in Innsbruck bleibe. Nach Abschluß der Verhandlungen mit den Eidgenossen werde er mit seinen Räten eine Entscheidung über die Route für seinen Heereszug treffen.

Noch ist also keine Entscheidung zwischen dem röm. Kg. und den Eidgenossen gefallen. Seine bisherigen Berichte über am kgl. Hof diesbezüglich kursierende Neuigkeiten sind entsprechend zu korrigieren.3  

[3. Geldernkrieg; Vorbereitungen für den Romzug; Nr. 788].

Hall, 20. Oktober 1507.

Venedig, BM, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 121’-122’ (ital. Kop.; Postverm.: Per Baronem, cursorem.) = Textvorlage A. Venedig, BFQS, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 180’-181’ (ital. Kop.; Postverm. wie A) = B.

Anmerkungen

1
 Querini an den Dogen, Hall, 16.10.1507 (ital. Kop., Postverm.: Per Joannem Fatuum; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 119’-121’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 179–180’; Brunetti, Vigilia, S. 96).
2
 Bezieht sich auf den durch Paul von Liechtenstein mit Schreiben vom 22.9.1507 gegenüber Querini unterbreiteten Vorschlag [Nr. 700, Anm. 3].
3
 Am 26.10. berichtete Querini allerdings wieder über widersprüchliche Signale vom kgl. Hof bezüglich der Haltung der Eidgenossen. So wurde die Überzeugung geäußert, daß neun Kantone beschlossen hätten, dem röm. Kg. in jeder Weise beizustehen. Andere vertraten die Meinung, daß alle zwölf Kantone neutral bleiben würden, womit der röm. Kg. einverstanden sei, da er über genügend deutsche Truppen von gleicher Qualität und größerer Zuverlässigkeit verfüge. Personen, die sich als mit den geheimen Angelegenheiten am Hof besonders vertraut charakterisierten, behaupteten, daß sieben Kantone dem Kg. gegen jeden Feind folgen würden. Darunter seien Uri, Schwyz und Unterwalden (liga del Bo). Dazu kämen die zugeordneten Orte Appenzell (Labat) und St. Gallen, außerdem Graubünden und Wallis, che sono naturalmente boni Imperiali et inimici de Franza. Laut Querini stand lediglich fest, daß noch keine Einigung zwischen Eidgenossen und röm. Kg. erzielt worden war. Dies würde nach seinem Dafürhalten wohl erst geschehen, wenn die eidgenössischen Gesandten den Kg. mit dem Reichsheer gesehen hätten, da nur wenige Führer der Eidgenossen Krieg mit dem Reich wünschten (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, Postverm.: Per Albanesotum, cursorem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 124’-125’, hier 125–125’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 182’-183’, hier 183–183’). Der aus der Schweiz zurückgekehrte kgl. Gesandte Gerolamo Landriani konstatierte gegenüber Angelo Trevisan die Uneinigkeit der Eidgenossen dahingehend, daß sieben Orte bereit seien, Kg. Maximilian gegen jedermann zu folgen; zwei Orte wollten neutral bleiben und drei stünden auf französischer Seite. Auf dem letzten eidgenössischen Tag hätten die Kantone jedoch einhellig beschlossen, Gesandte zum röm. Kg. abzufertigen, cum amplissima libertà di concluder acordo cum sua maestà (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 29.10.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 128’-130’, hier 130; BFQS Venedig, ebd., fol. 186’-188’, hier 187’-188).