Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Teilnehmer; [2.] Veranschlagung der Stadt Mülhausen/Elsaß zum Romzug und zum Unterhalt des Reichskammergerichts; [3.] Anempfehlung seines Landes durch Hg. Ulrich von Württemberg; [4.] Hilfeforderung Kg. Ludwigs von Frankreich für den Verteidigungsfall gegen Kg. Maximilian; [5.] Beitrag der Eidgenossen zum Romzug Kg. Maximilians.
Luzern, 5./6. Januar 1508 (an der hl. dri Kgg. abend).
Zürich, StA, A 227,1, Stück-Nr. 42 (Kop., Datumverm.) = B. Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 211–216 (Kop., Datumverm.: an der hl. dry Kgg. abend angefangen). Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 190–192 (unvollständige Kop., Datumverm.). Bern, StA, A IV 10, pag. 87–91; 274–278 (2 Kop., Datumverm.). Luzern, StA, TA 4, fol. 240–243 (Kop., Datumverm.).
(Differenzierteres) Regest/teilweise Druck: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 296, S. 414–416 = Textvorlage A.
[1.] Teilnehmer: Zürich: Bürgermeister Marx Röist; Meister [Felix] Weingartner; Bern: Schultheiß [Hans Rudolf von] Scharnachtal, Kaspar Hetzel; Luzern: [keine Angabe]; Uri: Ammann [Walter] Imhof; Schwyz: Martin Pfyl; Unterwalden: Ammann [Peter] Wirz; Zug: Ammann [Werner] Steiner; Glarus: Ammann [Jost] Küchli; Basel: Bürgermeister Peter Offenburg; Fribourg: Schultheiß Franz Arsent; Solothurn: Schultheiß Niklaus Conrad, Benedikt Hugi d. J.; Schaffhausen: Bürgermeister [Konrad] Barter; Abt von St. Gallen: Hauptmann Jakob von Hertenstein; Stadt St. Gallen: Bürgermeister Hans Ab der Rüti; Appenzell: Ammann Hans Meggeli.
[2.] [...]. Gesandte Mülhausens erklärten, daß der röm. Kg. die Stadt mit einer Anzahl [von sechs] Pferden und [sieben] Fußsoldaten für den Romzug veranschlagt habe und [Hans] von Landau 394a fl., ebenfalls für den Romzug, sowie 34b fl. zum Unterhalt des kgl. Kammergerichts fordere. Dies verstoße gegen das Herkommen. Bitten um Rat und Hilfe, um ihrer Beschwerde abzuhelfen.1 [...].
[3.] Zürich hat seinen Gesandten auf dem Tag mitgeteilt, daß der Hg. von Württemberg für sein Land und seine Leute, seine Statthalter und Räte während seiner Abwesenheit um gute Nachbarschaft gebeten habe; dies solle auch den übrigen Eidgenossen zur Kenntnis gebracht werden. [Rüdenbandaffäre2].
[4.] Die französischen Gesandten3 kündigten erneut an, daß ihr Kg. angesichts der Rüstungen und Drohungen des röm. Kg. im Notfall gemäß ihrem Bündnis die Hilfe der Eidgenossen in Anspruch nehmen werde.
[5.] Der Tag wurde von den nach Kaufbeuren zum röm. Kg. abgeordneten und anschließend in Zürich versammelten Gesandten anberaumt. Auf dem Tag zu Zürich und zuvor sind etliche Orte nicht erschienen, was in der Eidgenossenschaft in Anbetracht der schwerwiegenden Angelegenheiten zwischen den beiden Kgg. zu Unruhe geführt hat. Noch mehr Unruhe ist zu befürchten, wenn nicht die unter den Altvorderen bestehende Einigkeit wiederhergestellt werden kann. Die Züricher Versammlung hat allen ferngebliebenen Orten den Abschied zugesandt und den gegenwärtigen Tag angekündigt. Infolgedessen sind alle Orte und Zugewandten vertreten und haben ihre Instruktionen4 eröffnet, aus denen sich folgende Mehrheitsmeinung ergab: Der Vorschlag des röm. Kg., daß die eidgenössischen Knechte zu Hause bleiben sollten, wenn die Eidgenossen seinen Romzug nicht uneingeschränkt unterstützen wollten, sollte angenommen werden. Da etliche Gesandte nur auf Anhören bevollmächtigt waren, etliche bei der Zusage für den röm. Kg., andere jedoch beim Bündnis mit Frankreich bleiben wollten, war die angesichts der Wichtigkeit der Angelegenheit notwendige Einhelligkeit nicht erreichbar. Deshalb wurde die Urkunde über das Bündnis mit Frankreich [vom 16.3.1499], das Abkommen mit dem Haus Mailand5, das Schreiben des röm. Kg. [Nr. 916] und die Forderung der französischen Gesandten nach Einhaltung des Bündnisses geprüft und erwogen und folgendes beschlossen: Durch strenge Maßnahmen soll gewährleistet werden, daß die eidgenössischen Knechte keinem der beiden Kgg. zulaufen. Um diese zu beschließen, wird ein weiterer Tag nach Luzern anberaumt, in der Hoffnung, daß dort ein einhelliger Beschluß gefaßt werden kann. Die Gesandten sollen sich am Abend des 25. Januar (St. Paulus bekerung) in den Herbergen einfinden. Falls kein einhelliger Beschluß möglich ist, erhalten die Gesandten Vollmacht, mit den dissentierenden Orten direkt zu verhandeln. [Auf Ratifikation durch die nächste Tagsatzung verabschiedete Maßnahmen zur Umsetzung eines künftigen Reislaufverbotes; Bestrafung von Landfriedensbrechern; Rüdenbandaffäre].