Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 135 Instruktion der in Linz versammelten Landstände Österreichs ob der Enns für Verhandlungen mit den Vertretern der übrigen niederösterreichischen Länder – Linz, 4. Oktober 1508

Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 51–53’ (Kop.).

Wie der Ks. in seiner vorgelegten Instruktion [Nr. 46] selbst erklärt hat, wurde der Krieg gegen Venedig wegen des Reiches eröffnet. Er soll deshalb die Reichsstände um Hilfe bei der Rückeroberung der erlittenen Verluste ersuchen. Da diese zuvor den Ks. in dieser Angelegenheit beraten haben, werden sie diese Hilfe zweifellos auch bewilligen. Was die obderennsischen Stände dann gemeinsam mit anderen Erbländern leisten können, werden sie tun. Der Ks. kann selbst ermessen, dass die Hilfe der Erblande ohne die Unterstützung des Reiches wenig bewirken würde. Seiner Aufforderung zum Besuch des Wormser Reichstag wollen sie Folge leisten, wenn dies die anderen Erbländer ebenfalls tun, doch alweg dem haus Osterreich und gemainer landschaft an iren freihaiten und altem herkomen unvergriffen und on schaden. […].1

Nr. 136 Entwurf der niederösterreichischen Landstände für ein Schreiben an Ks. Maximilian – s.l., vor dem 10. November 1508

Zusammenstellung von Argumenten für die Reichshilfeverhandlungen mit den auf dem Reichstag versammelten Ständen.

Graz, StLA, Landschaftliches Archiv, Antiquum III, K. 165, H. 540, unfol. (undat. Konz.; (3) Vermerke am Textende: Ordinanz im Reich. Unser hilf wider die Turken auf gelt jarlich zu begeren. Den Krabaten ire potschaft auf den reichstag ze schicken.).

Der Ks. hat gemäß einem Artikel seiner Instruktion [Nr. 46] auf den niederösterreichischen Landtagen gefordert, wie Tirol und Burgund Gesandte zu den auf dem Reichstag in Worms versammelten Reichsständen zu schicken, um dort ihre Beschwerden und Anliegen als Verteidiger der Grenze gegen die Feinde des Reiches und der deutschen Nation vorzubringen. Insbesondere sollten sie ihre im Venezianerkrieg für das Reich getragenen Kosten und erlittenen Verluste schildern und Hilfe fordern. Ihre Ratschläge für die bevorstehenden Verhandlungen mit den Reichsständen sollten schriftlich dem obersten Hauptmann des [niederösterreichischen] Regiments, Wolfgang von Polheim, übermittelt werden.

Sie sind der Meinung, dass in diesem Artikel e. Mt. und des loblichen haus Osterreich lande wolfart und behaltungawohlbedacht ist. Sie wissen daran bezüglich der Verhandlungen mit den Reichsständen zwar nichts zu verbessern, wollen aber dennoch ihre Stellungnahme dazu abgeben: Nach den ksl. Plänen sollen die österreichischen und burgundischen Stände bei den Reichsständen mit der Bitte um Unterstützung vorstellig werden. Sie sind jedoch der Meinung, dass sie dem Ks. als ihrem Landesherrn nicht vorgreifen können und Verhandlungen mit den Reichsständen ohne ihn nutzlos sein werden. Angemessener und aussichtsreicher wäre es, wenn stattdessen der Ks. als Landesfürst ihr Anliegen vorbringt. Indessen hoffen sie, dass die Reichsstände am leichtesten zu einer Hilfsbewilligung zu bewegen sind, wenn ihnen zusätzlich zu den ksl. Argumenten geschildert würde, was diesen Ländern von Ungläubigen und Christen zugefügt wurde: Der Ks. hat schon wegen der Türkengefahr gute Gründe, Hilfe von den Reichsständen zu fordern. [Im Folgenden mit geringfügigen inhaltlichen Abweichungen entsprechend Nr. 137, Pkt. 3 Insbesondere ist zu bedenken … zur Seite stehen. Der Grund für den Krieg … beträchtliche Hilfe leisten.]. Da die Erbländer auch dem Reich zugehören und der Ks. durch sie nit der wenigist, sunder der maisten einer im Heiligen Röm. Reich ist, dürfen sie in ihrer schweren Not nicht im Stich gelassen werden.

Der Ks. kann auch darauf hinweisen, dass Venedig im letzten Krieg vier wichtige Seehäfen1eingenommen hat. Nur über diese Häfen konnten vor einigen Jahren rechtzeitig deutsche Landsknechte nach Neapel verschifft werden, sodass der spanische Kg. das Kgr. mit deren Hilfe vom französischen Kg. erobern konnte.2Wenn künftig das Haus Habsburg dort regiert3, besteht Hoffnung, dass ganz Italien wieder dem Hl. Reich unterworfen werden kann. Hingegen erleichtert der Besitz dieser Häfen und der Gft. Görz als einem schlussl des landes Crainden Venezianern wirkungsvolle Angriffe auf die ksl. Erblande. Die Reichsstände sollten dem Ks. deshalb bei der Rückeroberung helfen, zumal dieser Verlust wegen des Reiches unter hohen Kosten für den Ks. und die eigentlich unbeteiligten Erblande erlitten wurde. Wenn die Venezianer im Besitz dieser Häfen bleiben, gefährdet dies das ganze Reich. Auch verfügen die Reichsfürsten und die deutsche Nation an diesem Meer über keine anderen Häfen mehr.

Wir erwegen auch, das jetz das loblich haus Osterreich allein an e[uer] Mt. perschon stet und nach derselben abfall, da Got lang vor sey, wenig trost haben, das dise lande durch eins hern von Osterreich perschon wesenlich mocht regiert werden. Wo es sich durch Gots gewalt zutrueg, das e. Mt. abgieng, das Got lang nit einvil, dyeweil e. Mt. enklen als naturlich erben unerzogen sich selbs zu disen landen nit tun mochten, deßhalb zu besorgen, dise land mer dan von einem ort anfall haben wurden. Dyeweil aber dise land auch gelyder des Reichs sein, ob dise land nach e. Mt. abfall von den anstossern anfall hetten, sein die stand des Reichs schuldig, e. Mt. erben und uns hilf ze tun, damit wir von e. Mt. erben und dem Heiligen Reich mitsambt e. Mt. erblanden nit gedrungen werden. Wenn sich der Ks. schon vorab zu einem Beitrag für den Kampf gegen Ungläubige und Feinde bereiterklären würde, würde dies die Aussicht auf Gewährung der Hilfe sicherlich vergrößern. Es wäre auch ratsam, sich mit Frankreich und anderen Feinden des Ks. zu verständigen, damit die Reichsstände umso mehr geneigt sind, gegen die Ungläubigen und die Venezianer eine beträchtliche Hilfe zu leisten. Falls der Ks. wünscht, dass sie diese Argumente an seiner Seite den Reichsständen vortragen, sind sie dazu bereit.

Nr. 137 Instruktion der niederösterreichischen Ausschüsse zu Verhandlungen mit Ks. Maximilian, den Reichsständen sowie Vertretern der obererösterreichischen Stände und Burgunds auf dem Wormser Reichstag (Mürzzuschlager Libell) – Mürzzuschlag, 10. November 1508

[1.] Rückeroberung der im Krieg gegen Venedig verlorenen Gebiete; [2.] Beistandsabkommen aller habsburgischen Erblande, Reformvorschläge und Hilfsbewilligung der niederösterreichischen Landstände; [3.] Argumente für die Verhandlungen über eine Reichshilfe; [4.] Befestigung der Landesgrenzen, Mitspracherecht der Landstände bei Entscheidungen über Krieg und Frieden, Beschwerden und Anliegen der niederösterreichischen Länder; [5.] Vollzug der Wormser Verhandlungsergebnisse.

St. Pölten, NÖLA, Landtagshandlungen, Kart. 1, Fasz. mit der Aufschr.: Ausschüsse der fünf niederösterr. Erblande; Vergleich zu Mürzzuschlag, 10.11.1508, fol. 1–8’, 9’–13’ (Or. m. Spuren von 35 Ss.) = Textvorlage A. Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 16–47’ (Kop.) = B. St. Pölten, NÖLA, HS 27/17, fol. 44’–51’ (spätere Kop., Überschr.: Handlung und furnemen, von den funf niderosterreichischn landen zu Mertzurschlag beslossen anno XVC und im achten.) = C.

[1.] Der Ks. hat auf den jüngst abgehaltenen Landtagen um den 29. September (Michaelis)eine Instruktion [Nr. 46] vorlegen lassen und [für den 16. Oktober] zu weiteren gemeinsamen Beratungen der niederösterreichischen Stände darüber nach Bruck a. d. Mur1geladen. Bezüglich der unter anderem darin enthaltenen acht Artikel wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. [Defensionsordnung der niederösterreichischen Erblande]. 2. Hinsichtlich der Rückeroberung der im letzten Krieg erlittenen Verluste an Venedig können sie nur dazu raten, bei den Ständen des Hl. Reiches, derhalb ir Mt. in solich verlust komen,eine ausreichend große Hilfe zu beantragen, mit dem Papst, den Kgg. von Frankreich, Spanien, England und Ungarn-Böhmen sowie mit anderen Herrschaftsträgern und den italienischen Republiken ein friedliches und freundschaftliches Verhältnis herzustellen und durch ein Bündnis oder wenigstens die Herstellung eines einvernehmlichen Verhältnisses die Eidgenossen für den ksl. Dienst zu gewinnen. Unter diesen Voraussetzungen sind die Erblande zweifellos gerne bereit, Hilfe zu leisten. Sollten die eroberten Besitzungen bei Venedig verbleiben und weiter befestigt werden, wären Kärnten und Krain gezwungen, diese unleidliche Nachbarschaft zu akzeptieren. Für den Fall jedoch, dass sich die Reichsstände zur Unterstützung bei der Rückeroberung verpflichten, sind die Gesandten2bevollmächtigt, gemeinsam mit den Vertretern Oberösterreichs und Burgunds eine angemessene Hilfe zu bewilligen.

[2.] 3. Über die gemeinsame Defensionsordnung Niederösterreichs, Oberösterreichs und Burgunds werden die Gesandten der einzelnen Länder zweifellos auf dem Reichstag gemeinsam beraten und weisungsgemäß einen Beschluss fassen. 4. Der Ks. hat in seiner Instruktion zugestanden, sich Kritik an seiner Person oder an seiner Regierung stellen zu wollen. […]. Die Gesandten sollen dem Ks. auf dem Reichstag in Worms oder wo sie ihn sonst antreffen werden, auf die sinkenden Einkünfte aus seinen Kammergütern und die wirtschaftliche Erschöpfung Niederösterreichs aufmerksam machen. [Vorschläge für eine Reform der niederösterr. Zentralregierung etc.]. Auch wenn den Gesandten darüber keine Einigung mit dem Ks. gelingt, haben die Landstände dennoch für den Kriegsfall einhellig eine bis Ostern befristete gegenseitige Hilfe von einem Reisigen und zwei Fußknechten je 200 Pfd. Herrengülte3beschlossen.

[3.] 5. Der Ks. hat die niederösterreichischen Länder aufgefordert, Gesandte zum Reichstag nach Worms zu schicken, um den Reichsständen dort ihre Anliegen und Beschwerden vorzutragen und um Hilfe zu bitten. Sie sind davon überzeugt, dass der Ks. als ihr Landesfürst dies besser als sie zu tun weiß, wollen ihn aber dennoch auf einige zu berücksichtigende Aspekte hinweisen: Der Grund für den Krieg gegen Venedig und die damit verbundenen schweren Verluste für die ksl. Erblande war die im Interesse des Reiches erstrebte Kaiserkrönung. Die Reichsstände sind deshalb verpflichtet, dem Ks. bei der Rückeroberung der verlorenen Gebiete zu helfen. Der jetzige Ks. wie auch sein Vater Ks. Friedrich sind viele Jahre lang wegen des Reiches in Kriege und vielfältige Gefahren geraten, mit schwerwiegenden Folgen für ihre eigene Liquidität und die Finanzen der Erblande. Die Kriegshilfen, die Steuern für den Ks. und die Belastung durch feindliche Nachbarn haben zu ihrem Niedergang geführt. Es steht zu befürchten, dass die Erblande aufgrund ihrer Schwäche in diesen unruhigen Zeiten für das Haus Österreich verlorengehen oder aufgeteilt werden, falls Ks. und Reich ihnen nicht eine beträchtliche Hilfe leisten. Sie sind allerdings zuversichtlich, dass diese gewährt wird.

Insbesondere ist zu bedenken, dass die Türken in a-den letzten 54–a Jahren4zahlreiche christliche Reiche unterjocht haben. Inzwischen können sie Krain und Teile der Steiermark binnen zweier Tage erreichen. Zwar fungiert das Kgr. Kroatien (Krabaten)als Puffer, den die Türken mit einer nur kleinen Heeresmacht nicht überwinden können. Doch wurde Kroatien in den vergangenen Jahren häufig von ihnen angegriffen. Es erlitt dabei erhebliche Verluste an Menschen und Gebieten und ist inzwischen zum Teil auch tributpflichtig. Das Land erhielt keinerlei Unterstützung und ist inzwischen zu sehr geschwächt, um auf sich gestellt weiterhin erfolgreich Widerstand leisten zu können. Auch die niederösterreichischen Länder, insbesondere Krain, wurden in den vergangenen vierzig Jahren siebenundzwanzig Mal von osmanischen Verwüstungszügen heimgesucht. bSie zogen ihrerseits zweimal mit einem großen Heer gegen die Türken zu Felde, waren aber jeweils weit unterlegen und erlitten beträchtliche Verluste–b. Insgesamt wurden im genannten Zeitraum über 200 000 Menschen5getötet oder als Gefangene abgeführt. Neben den Türkensteuern brachten in den letzten Jahren die Kriege gegen Ungarn und Venedig starke Belastungen mit sich. cSie können deshalb weder den Kroaten zu Hilfe kommen noch sich selbst erfolgreich gegen die Türken verteidigen–c. Nach ihrem Fall wären die deutsche Nation und die ganze Christenheit von Überfällen und Unterdrückung bedroht. Der Ks. weiß besser als sie die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu bedenken und die Hilfe der Reichsstände dafür zu beantragen. dFalls er es wünscht, werden ihm die Gesandten dabei zur Seite stehen–d.

[4.] 6. Der Ks. hat sich bereit erklärt, nach Bewilligung einer Hilfe die Befestigung der Landesgrenzen zu übernehmen. Wie bereits dargelegt und von den Gesandten weiter auszuführen ist, haben die Länder diese Hilfe bewilligt. Sie fordern den Ks. deshalb auf, seine Zusage zu erfüllen, 7. ebenso seine Ankündigung, künftig keinen sie betreffenden Krieg ohne ihren Rat und ihre Zustimmung zu beginnen. [8. Beschwerden und Anliegen der Länder und einzelner Personen, unter anderem Mitteilung von Beschlüssen über Vorkehrungen für den Fall des Todes Ks. Maximilians vor Rückkehr der Gesandten aus Worms zur Sicherung der Nachfolge seiner Enkel in Niederösterreich].

[5.] Nach ihrer Rückkehr aus Worms sollen die Gesandten einen Termin zur Berichterstattung und Beratung über ihre Verhandlungen mit dem Ks., der Reichsversammlung sowie den anwesenden Vertretern Oberösterreichs anberaumen. Die dort getroffenen Beschlüsse sollen den übrigen Landständen eröffnet und anschließend vollzogen werden. Die beteiligten Landschaftsausschüsse garantieren aufgrund ihrer Vollmachten für die Verbindlichkeit der in dieser Instruktion niedergelegten Entscheidungen. Von diesem Schriftstück wurden sechs übereinstimmende Abschriften angefertigt und je ein Exemplar an die Ausschüsse und die Gesandten ausgehändigt.6

Nr. 138 Beschwerden der Landstände des Fm. Krain zum Vortrag an den Ks.– Mürzzuschlag, ca. 10. November 1508

Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 69–78’, hier 75’–76 (undat. Kop.).

[…]. Die Landstände haben den Ks. kürzlich ersucht, Lienz, das er der Gft. Tirol zugeschlagen hat1, sowie Hft. und Stadt Gmünd, die der Ebf. von Salzburg abtrennen will2, obwohl Lienz und Gmünd on mittel im gezirk des erzherzogtumbs liegen, bei Kärnten zu belassen. Der Ks. hat daraufhin Verhandlungen über Lienz nach seiner Ankunft in den Erblanden zugesagt. Wegen Gmünds hat er den Ebf. und die Landstände zur einer Anhörung vor Kff. und Reichsständen nach Worms zitiert.3 […].

Nr. 139 Instruktion Ks. Maximilians für Gesandte zum österreichischen Ausschusslandtag in Salzburg – Brüssel, 1. Februar 1509

[1.] Verschiebung des Wormser Reichstages wegen des Friedens mit Frankreich; [2.] Sicherung der habsburgischen Nachfolge in den österreichischen Erblanden; [3.] Sicherung der Erblande gegen Venedig und Rückgewinn der Kriegsverluste; [4.] Beschwerden und Anliegen der niederösterreichischen Länder.

Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 81–90’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./cdiic. und Gegenz. Serntein).

[1.] Fordert die Vertreter der Landstände auf, seinen Gesandten1die Verhandlungen und Beschlüsse des Ausschusslandtags in Mürzzuschlag zu eröffnen. Er hatte sie seinerseits auf den niederösterreichischen Landtagen über wichtige, ihn selbst, seine Enkel sowie die Häuser Österreich und Burgund betreffende Anliegen informieren lassen. Seine Gesandten hatten sie daraufhin aufgefordert, Bevollmächtigte zu dem für den 1. November (aller heyligen tag) einberufenen Reichstag zu schicken. Dort hätten sich auch Vertreter Oberösterreichs und Burgunds einfinden sollen, wie dies aus der [Ende September 1508] vorgelegten Instruktion [Nr. 46] hervorgeht.

Die Landstände haben immer für einen Frieden mit dem frz. Kg. plädiert. Tatsächlich wurde zur Zeit der erwähnten Landtage zu diesem Zweck ein Tag nach Cambrai (Cameregk)anberaumt. Er hat sich entschieden, den Ausgang der Verhandlungen abzuwarten und den Reichstag zu verschieben [Nr. 50]. Da der Zeitpunkt seiner Ankunft in Worms unsicher war, hat er die dorthin geladenen Vertreter der Landschaft vorläufig nach Hause geschickt, um unnötige Kosten zu vermeiden. Sie wurden aber angehalten, sich auf seine Aufforderung hin unverzüglich wieder einzufinden. Inzwischen haben Egin. Margarethe und die sie begleitenden geheime Räte zum Nutzen des Ks., seiner Enkel sowie der Häuser Österreich und Burgund einen Friedensvertrag mit dem frz. Kg. ausgehandelt. Er hielt es aus diesem und anderen Gründen für geraten, die Landschaftsausschüsse Nieder- und Oberösterreichs nach Salzburg zu berufen.

[2.] Seine Kommissare sind beauftragt, den Vertrag vorzulesen und dessen Bestimmungen zu erläutern. Außerdem sollen sie folgende Erklärung abgeben: Er hat nach dem Tod Kg. Philipps die Vormundschaft über dessen sechs minderjährige Kinder2und die Regierung über dessen Länder übernommen, die er nach Möglichkeit bis zu deren Volljährigkeit behalten will. Sie wissen, dass wir nu mit redlichm alter beladen und das leben der menschn zu dem willen des almechtign Gots steet, auch nichts gwissers ist als der tod und nichts ungewissers, dan die stund desselben tods. Die frz. Kgg., die Eidgenossen und andere Feinde zwangen ihm und den Häusern Österreich und Burgund in der Vergangenheit große Kriege auf, die er unter Einsatz seines Lebens und Gutes angenommen hat. Sofern er persönlich beteiligt war, musste er nicht Verluste hinnehmen, sondern hat seine Länder noch vergrößert. Die Bestreben der Feinde geht dahin, die Häuser Österreich und Burgund mit ihren Kgrr., Fmm. und Städten nicht weiter erstarken zu lassen, um deren beabsichtigte Unterwerfung nicht zu erschweren. Und aber unser hogst bedunken und begern nicht anders steet, das was wir die zeit unsers lebens und regierung des bestimbtn unser und unser eenikel baide heuser Osterreich und Burgundi in fride, rue und ainigkait behaltn und dermassen handlen mochtn, damit dieselbn nach unsrem tod, den Got der almechtig lang verhuetn, nicht zertrennet werden, sonder beyeinander beleibn, die wir auch mit Got, eern und dem, so beurtn heusern zuestet, merern und grossern, so lang, bis unser jung enikel erwachsen und selbst zu der regierung kumen. Alsdan hoffen wir, dieselben dermassen zu ziehen und zu underweisen, das sy mit der hilf Gots die vorbestimbtn heuser auch in gutem wesen unzertrent beyeinander behalten sullen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist Einigkeit und Freundschaft zwischen den beiden Häusern, deren Landschaften sich als seine und seiner Enkel Untertanen ins Einvernehmen setzen sollen. Deshalb hat er für den 2. Februar (unser lieben Frauen tag irer liechtmess)diesen Ausschusslandtag nach Salzburg einberufen.

[3.] Sie wurden bereits auf den vergangenen Landtagen über die Verluste von für die Häuser Österreich und Burgund wichtigen Besitzungen an Venedig in Friaul, Istrien (Ysterreich)und Innerkrain (Karst)informiert. Er beabsichtigt nicht, dies zu akzeptieren. Nicht nur Kärnten und Krain, sondern auch die übrigen Erblande wären für unabsehbare Zeit bedroht. Er selbst kann keinesfalls weiterhin den Spott der Venezianer hinnehmen. Mit den Ständen soll deshalb über folgende Punkte beraten werden: 1. gegenseitige Hilfe der Erbländer im Falle eines feindlichen Angriffes, langfristige Rüstungen gegen die Ungläubigen und andere Feinde der Häuser Österreich und Burgund, Sicherung der Grenzen, Pflege guter Beziehungen zu benachbarten Ländern bis zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit; 2. Möglichkeiten zur Rückeroberung der Verluste von den Venezianern, Hilfe der Erblande im Falle eines Bruches des Waffenstillstands durch Venedig oder falls sich ander zufelle gegen inen zutrugen werden.Sofern die Ausschüsse selbst bezüglich dieser Punkte nicht zur Beschlussfassung bevollmächtigt sein sollten, sollen sie über die dafür erforderlichen Schritte beraten.

[4.] Anschließend können die Ausschüsse der Gft. Tirol und Vorderösterreichs sowie die ksl. Räte und Kommissare abreisen, die Mitglieder des niederösterreichischen Regiments und die niederösterreichischen Ausschüsse hingegen sollen die Ankunft der noch an seinem Hof befindlichen Bf. Christoph von Laibach und Gf. Heinrich [Prüschenk] von Hardegg abwarten, die beauftragt sind, über die Anliegen und Beschwerden der Landschaft zu verhandeln. Michael von Wolkenstein und Paul von Liechtenstein werden ihm auf dem Wormser Tag über die Ergebnisse der Verhandlungen berichten. Die Gesandten sollen den österreichischen Ausschüssen außerdem eröffnen, dass er im gleichen Sinne Verhandlungen mit den burgundischen Ländern geführt hat, des sy dann genzlich zu tun genaigt sein. Kündigt an, die an seinem Hof anwesenden burgundischen Gesandten zu Verhandlungen nach Nieder- und Oberösterreich zu schicken.

Nr. 140 Antwort Ks. Maximilians an den Salzburger Ausschusslandtag – Gent, 1. März 1509

Verzicht auf die Teilnahme niederösterreichischer Gesandter am Reichstag, Verhandlungen in Worms über die Rückgewinnung der an Venedig verloren gegangenen Gebiete.

Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 92–104’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./cdip. und Gegenz. Serntein).

[…]. Erlässt ihnen die Gesandtschaft zum Wormser Reichstag, angesehn, das solhs nicht mer not ist und sonderlichen, dieweil ir Mt. mit dem kunig von Frankreich entlich vertragn und von gnadn des almechtigen Gotes yetzo gut verstendnuß zwischen inen und sich kains kriegs oder aufrurs zu versehn ist. Dan der venedigischn handlung halben von wegen der abgedrungn lande bey den stenden des Reichs ichts zu handln not, so werden etwovil treffenlicher von irer Mt. ober- und niderosterreichischn landn bey irer Mt. auf den reichstag sein. Durch dieselbn, sover not sey, welle ir Mt. des Reichs stende ersuechn lassen, doch nit anders dan mit anzaigung der verluest der obgedachtn abgedrungn lande und was deshalbn zu biten oder zu ersuechn not sey. Doch nichtsdestmynder well sy gut bedunkn, umb merer underrichtung willen ainen oder zwen von obgedachter lande wegen auf den reichstag zu schicken, das stell die ksl. Mt. auch zu irem wolgevallen. […]. Bedankt sich für ihre Mitteilung.1Er wird den Reichsständen bei Verhandlungen darüber diese und andere Aspekte anzeigen.

Nr. 141 Aufzeichnung über Verhandlungen Pauls von Liechtenstein mit den niederösterreichischen Landtagsausschüssen – act. Salzburg, 6. März 1509

[1.] Mitteilung des Bündnisvertrags von Cambrai und Antrag auf eine Kriegshilfe; [2.] Verhandlungen des Landtags mit Liechtenstein über die Venedighilfe und andere Punkte.

Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 106–117 (undat. Kop.).

Druck: Verbič, Deželnozborski I, Nr. 24, S. 22–27.

[1.] Paul von Liechtenstein legte, auch stellvertretend für Michael von Wolkenstein, den niederösterreichischen Ausschüssen einen Kredenzbrief vor und bat um Eröffnung der Beschlüsse bzw. Instruktion von Mürzzuschlag [Nr. 137], was daraufhin geschah. Liechtenstein informierte die Ausschüsse anschließend vertraulich über das ksl. Bündnis mit dem Papst sowie den Kgg. von Frankreich und Spanien und ihre gegen Venedig gerichteten Pläne. Er forderte im Namen des Ks. eine sechsmonatige Hilfe von einem Reisigen und vier Fußsoldaten auf je 100 fl. Gülterträge, [um damit die vom Ks. angestrebten 6000 Mann zusammenzubekommen1]. Die Truppen sollten bis spätestens 12. Mai an der Grenze bereitstehen. Der Ks. werde mit Truppen aus Burgund, Oberösterreich und sovil er im Reich aufbringen mag, von Norden kommend gegen Venedig ziehen und den Krieg eröffnen. Dann sollten auch die niederösterreichischen Kontingente in die Kampfhandlungen eintreten. Der Ks. werde ihre Kriegsvorbereitung aus seinen niederösterreichischen Kammergütern mitfinanzieren, außerdem die Artillerie und weitere 30 000 fl. bereitstellen.

[2.] Die Ausschüsse verweigerten die geforderte Hilfe unter Hinweis auf die wirtschaftliche Lage Niederösterreichs und schlugen stattdessen vor, über ihre in Mürzzuschlag erstellte Instruktion zu verhandeln. Liechtenstein ging daraufhin auf deren erste vier Artikel ein (Defensionsordnung der niederösterreichischen Länder, Rückeroberung der Verluste an Venedig, gegenseitige Hilfe der nieder-, oberösterreichischen und burgundischen Länder, Beschwerden gegen das ksl. Regiment). Bevor die Ausschüsse dazu Stellung nehmen konnten, traf die ksl. Antwort auf die Instruktion der Stände ein [Nr. 140]. Diese widersprach in allen wichtigen Punkten den Beschlüssen von Mürzzuschlag. Die Gesandten erklärten deshalb, sie mangels Vollmacht weder akzeptieren noch auf deren Grundlage Beschlüsse fassen zu können. Liechtenstein schlug vor, ihre Einwände schriftlich niederzulegen, um den Ks. darüber informieren zu können. Die weiteren Beratungen sollten auf den für den 25. März (judica)einberufenen Landtagen stattfinden. Die Gesandten erklärten sich damit einverstanden und eröffneten ihre Antwort zu den ersten vier Artikeln der Instruktion: 1. Es soll bei der [in Mürzzuschlag] verabredeten Einigung der niederösterreichischen Länder über eine gegenseitige Hilfe2bleiben. 2. Für die Rückeroberung der Verluste und aufgrund des Antrags Liechtensteins bewilligen sie eine viermonatige Hilfe von einem Reiter und zwei Fußsoldaten auf je 200 fl. Gülterträge. [Details der Landeshilfe]. Der Ks. soll seine Zusagen hinsichtlich seines eigenen Beitrags einlösen. Diese Bewilligung erfolgt, sover die ksl. Mt. der landscheften diemuetig bitten nach vermugen gemelter instruction auch gnediglich halt.3[…]. Bezüglich der Gesandtschaft zum Wormser Reichstag lassen sie es auf der Antwort des Ks. beruhen. Bitten allerdings, dabei die notwendige Unterstützung für die Türkenabwehr nicht zu vergessen.4 […].5

Anmerkungen

1
 Die in Krems versammelten Landstände Österreichs unter der Enns hatten ihre Vertreter auf dem Ausschusslandtag bezüglich des Wormser RT lediglich angewiesen, mit den übrigen niederösterreichischen Deputierten auf der Grundlage der ksl. Instruktion über den gemeinsamen Vortrag an die Reichsstände zu beraten und die Verhandlungen mit den dort anwesenden burgundischen Vertretern vorzubereiten (Instruktion zum Ausschusslandtag in Wien oder Wiener Neustadt, Konz. Krems, 5.10.1508; NÖLA St. Pölten, Landtagshandlungen, Kart. 1, Fasz. mit der Aufschr.: Landtag der niederösterr. vier Stände zu Krems, den 29.9.1508, fol. 43–44’, hier 44. Kredenzbrief für Gesandte vom gleichen Datum; besch. Kop., ebd., fol. 18’–19).
a
 behaltung] Danach gestrichen: auch als ein gelid [!] des Heilign Reichs.
1
 = Triest, Fiume, Rovigno und Pola (Sanuto, Diarii VII, Sp. 509f., 521–523).
2
 Rekurriert auf die militärische Unterstützung Maximilians für Spanien im erfolgreichen Kampf mit Frankreich um Neapel 1503/04. Vgl. Wolff, Beziehungen, S. 69f.; Wiesflecker, Maximilian III, S. 119.
3
 Spielt auf die Nachfolge Ehg. Karls in Spanien an.
1
 In Bruck tagten wohl ab dem 16.10. lediglich die Landschaftsausschüsse aus der Steiermark, Kärnten und Krain, die auch in der Folge die von Ks. Maximilian auf Bitten der übrigen niederösterr. Ausschussmitglieder verfügte Verlegung nach Wiener Neustadt (Ks. Maximilian an die Landschaftsausschüsse der Steiermark, Kärntens und Krains, Kop. mit imit. Verm. cdcic., [Schoonhoven; gemäß Skriwan, Kaiser, S. 327], mittichen nach sand Dionisien tag[11.10.]1508; KLA Klagenfurt, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 4’–5’) ignorierten. Sie rechtfertigten dies unter anderem damit, zur Weiterreise nicht ermächtigt zu sein und die laut der Ende September vorgelegten Instruktion vom Ks. gewünschte landständische Gesandtschaft zum Wormser RT nicht verzögern zu wollen (Schreiben an die Ausschüsse Österreichs ob und unter der Enns bzw. an das niederösterr. Regiment in Linz, jew. Kop. Bruck a. d. Mur, mittich nach sand Gallen tag[18.10.]1508; ebd., fol. 6–7’; 8–9). Die Ausschüsse Österreichs ob und unter der Enns weigerten sich ihrerseits, nach Bruck zu kommen (Kop. Wiener Neustadt, 20/.24.10.1508; ebd., fol. 9’–11; 12’–13. Vgl. Moltke, Dietrichstein, S. 131f.; Burkert-Dottolo, Landstände, S. 22 Anm. 85). Wie es zur Verlegung des Ausschusslandtags nach Mürzzuschlag kam, ist nicht dokumentiert.
2
 Vorgesehen waren für Kärnten der Viztum zu Friesach, Balthasar von Thannhausen, und der ksl. Landesverweser in Kärnten und Hauptmannn des Stiftes Gurk, Veit Welzer (Vollmacht Abt Johann Parenpichlers von St. Paul im Lavanttal, Wolfgangs von Kraig und Christoph Welzers d. Ä. von Eberstein, Or. Perg. m. 3 besch. Ss., [Mürzzuschlag], 11.11.1508; KLA Klagenfurt, 457-B-38 St), für Österreich unter der Enns Gf. Heinrich Prüschenk von Hardegg, Martin von Pottenbrunn und Wolfgang Treu (Vollmacht Abt Sigismund Talers von Melk, Abt Michael Aigners von Heiligenkreuz, Christophs von Zinzendorf, Georgs von Königsberg, Gandolfs von Kienberg, Hieronymus Kislings, Hans Kuchlers und Lukas Breitschwerts, Or. Perg m. 8 Ss., Wien, phinztag nach sand Leopoltz tag[16.11.]1508; NÖLA St. Pölten, Hardegger Urkunden 608. Reinkonz.; ebd., Landtagshandlungen, Kart. 1, Fasz. mit der Aufschr.: Ausschüsse der fünf niederösterr. Erblande; Vergleich zu Mürzzuschlag, 10.11.1508, fol. 15–16’) und für die Steiermark Andre von Spangstein (Moltke, Dietrichstein, S. 132 Anm. 7). Hinsichtlich der Gesandten Österreichs ob der Enns und Krains liegen keine Unterlagen vor.
3
 = Geld- und Naturalieneinnahmen aus unbeweglichem Eigenbesitz; Moltke, Dietrichstein, S. 98.
a
–aden … 54] Im zugrundeliegenden Entwurf [Nr. 136] korrigiert aus: wenigen.
4
 Gemeint ist: seit der Eroberung Konstantinopels 1453.
b
–bSie … Verluste] Fehlt im Entwurf [Nr. 136]. 
5
 Diese Zahlenangabe basiert nicht einmal auf einer groben Schätzung. Im Entwurf [Nr. 136] waren die zuerst mit 100 000 Menschen bezifferten Deportierten und Todesopfer zu 300 000 korrigiert worden (Moltke, Dietrichstein, S. 134).
c
–cSie … verteidigen] Im Entwurf [Nr. 136] heißt es abweichend: Sollten die Türken Kroatien unterwerfen, könnten sie selbst ihnen, zumal angesichts der ungenügenden Befestigung ihrer Schlösser und Städte, auch keinen Widerstand mehr leisten. 
d
–dFalls … stehen] Im Entwurf [Nr. 136] heißt es stattdessen: Die Reichsstände sollten nicht länger zusehen, wenn die Türken immer mehr Land erobern und Christen entführen oder die Erblande ganz unterwerfen. Dies wird in wenigen Jahren geschehen, wenn sie nicht eine beträchtliche Hilfe erhalten. Jetzt könnten noch mit vergleichsweise geringen Mitteln Kroatien und die ksl. Erblande zum Schutz der deutschen Nation erhalten werden, was später auch mit großem Aufwand nicht mehr möglich sein wird. 
6
 Zu den in der Instruktion behandelten, hier ausgeklammerten Landesangelegenheiten vgl. Adler, Organisation, S. 266–269; Moltke, Dietrichstein, S. 136–140; Mader, Liechtenstein, S. 139.
1
 Vgl. Fräss-Ehrfeld, Geschichte II, S. 121f.; Wiesflecker, Österreich, S. 106.
2
 Vgl. Fräss-Ehrfeld, Geschichte II, S. 122–125.
3
 Die Krainer Landstände betrauten den ksl. Landesverweser Veit Welzer mit den Verhandlungen in dieser Angelegenheit (Kredenzbrief an Ks. Maximilian, undat. Kop.; KLA Klagenfurt, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 79–79’). Darin rechtfertigte der Landesausschuss auch die Abreise Welzers aus Kärnten und erklärte, dass dies mit Genehmigung des Linzer Regiments geschehen sei. Mit Schreiben vom 28.10. hatten die versammelten Landschaftsausschüsse der Steiermark, Kärntens und Krains das Regiment um die Erlaubnis zur Teilnahme Welzers an der gemeinsamen RT-Gesandtschaft ersucht und unter anderem damit argumentiert, dass die übrigen vorgesehenen Gesandten sich ohne ihn ungern dazu bereit erklären würden, da es für die Vorträge vor Ks. und Reichsständen etwo mer schigkligkaitbedürfe (Kop. [Bruck a. d. Mur], sambstags Symonis et Jude; ebd., fol. 13–15’, hier 15–15’).
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 Laut der Instruktion handelte es sich um den obersten Hauptmann [Wolfgang von Polheim] und weitere Mitglieder des niederösterreichischen Regiments, den ksl. Landhofmeister Michael Frh. von Wolkenstein, den Marschall des Innsbrucker Regiments Paul von Liechtenstein, den Verweser der ksl. Hauptmannschaft [in der Steiermark] Kaspar von Kuenburg, den ksl. Viztum in der Steiermark Lienhard von Ernau, den ksl. Pfleger zu Waxenberg Wolfgang Jörger, die ksl. Räte Eberhard Schweinbeck, Bernhardin von Raunach und Georg Moysse, die ksl. Regimentsräte in Wien Augustin Khevenhüller und Hans Gutensteiner sowie den ksl. Verweser des Viztumamts in Kärnten Hans Mannsdorfer. Im vorliegenden ksl. Kredenzbrief (Kop. mit imit. Vermm. prps./cdiic. und Gegenz. Serntein, Brüssel, 1.2.1509; KLA Klagenfurt, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 91–91’) sind zusätzlich der Krainer Landeshauptmann Hans von Auersperg und Balthasar von Thannhausen aufgeführt. Dafür fehlen Schweinbeck, Raunach, Moysse, Khevenhüller und Gutensteiner, die vermutlich eine eigene Beglaubigung vorlegten.
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 = Eleonore (geb. 1498), Karl (geb. 1500), Isabella (geb. 1501), Ferdinand (geb. 1503), Maria (geb. 1505) und Katharina (geb. 1507).
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 Bezieht sich vermutlich auf die Darlegungen unter Pkt. 5 der Instruktion von Mürzzuschlag [Nr. 137].
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 Ergänzung gemäß Stellungnahme des Ausschusses [siehe Anm. 3].
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 Instruktion vom 10.11.1508 [Nr. 137, hier fol. 18’–25’]. Vgl. Moltke, Dietrichstein, S. 135f.
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 Die Ausschüsse hielten in ihrer Schlusserklärung vom gleichen Tag (eritag vor oculi)an ihrer Bewilligung fest und stellten – anscheinend nach einem diesbezüglichen Einwand Liechtensteins – klar, dass die Erledigung ihrer Beschwerden keine Vorbedingung darstelle, sondern der Hilfsbeschluss verbindlich sei und ihre Kontingente nach dem 12.5. (Pangraci)bereitstünden (undat. Kop.; KLA Klagenfurt, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 120–123. Spätere Kop.; NÖLA St. Pölten, HS 27/17, fol. 51’–53’).
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 Michael Lercher wurde als Gesandter der fünf niederösterreichischen Länder unter anderem angewiesen, den Ks. mit Unterstützung Bf. Matthäus Langs von Gurk darum zu bitten, mit den Reichsständen über eine Türkenhilfe zu verhandeln, als sein Mt. dem beslus nach, zu Mertzueslag beschehen, wie dann irer Mt. angezaigt ist, aus notdurft der lande zu tun wissen. Dann die gesanten der lande, wo sy auf den reichstag kommen weren, sonderlich darin zu handeln bevelch gehabt hetten, damit die lande nicht trostlos, als bisher, gefunden werden, nachdem dy ksl. Mt. als herr und landsfurst noch die lande den einzug der Turken on des Reichs hilf nicht furkomen noch verhuetn mugen(undat. besch. Kop., jedoch Salzburg, 13.3.1509; NÖLA St. Pölten, Landtagshandlungen, Kart. 1, Fasz. mit der Aufschr.: Handlungen der Erblandausschüsse mit dem ksl. Marschall Paul von Liechtenstein, 13.3.1509, fol. 11–14, hier 11’; KLA Klagenfurt, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 123’–129’, hier 124’–125; Moltke, Dietrichstein, S. 140f.).
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 Zu den in Salzburg verhandelten Landesangelegenheiten vgl. Adler, Organisation, S. 269–272; Moltke, Dietrichstein, S. 139f.; Mader, Liechtenstein, S. 141f.; Wenko, Kaiser, S. 146–148; Verbič, Deželnozborski I, S. 20–27.