Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 244 Abschied der Versammlung des Schwäbischen Bundes

Ulm, 4. Februar 1510 (montag nach unser lb. Frauentag lichtmes)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126 Nr. 2, fol. 40b-41a, Kop.

Hg. Ulrich von Württemberg hat sich des einfals halb, so seinen ftl. Gn. von den von Rotweil unwewart und unentsagt, auch wider den ksl. lantfriden, die einung des bunts und alle recht und pillykeit weschehen ist, an den Schwäbischen Bund gewandt und gemäß der Bundeseinung Hilfe verlangt. Nach eingehender Prüfung der Bundesartikel ist man zu dem Ergebnis gekommen, daß der Bund gegenüber Hg. Ulrich zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Zu deren Festlegung wird die gegenwärtige Bundesversammlung auf den 24. Februar (suntag reminiscere in der vasten schirst) nach Augsburg verlegt. Zudem soll bis dahin Rottweil aufgefordert werden, die Hg. Ulrich zugehörigen Gefangenen ohne Zahlung freizulassen und für den Eingriff und die zugefügte Schmach Wiedergutmachung zu leisten, unter Hinweis darauf, daß im Weigerungsfall der Bund Hg. Ulrich die zugesagte Hilfe leisten wird.1

Nr. 245 Rottweil an den Schwäbischen Bund

Rottweil, 13. Februar 1510 (mitwoch nach estomihy)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126 Nr. 2, fol. 45a, Kop.

Bestätigt den Empfang eines (nicht vorliegenden) Schreibens des Schwäbischen Bundes mit der Forderung, die in dem Dorf Weiler gemachten Gefangenen freizulassen, da der Ort, ebenso wie Fletzlingen, in den hohen und niederen Gerichten Hg. Ulrichs von Württemberg liege und dieser dort im ungehinderten Besitz des Geleits und aller Obrigkeit der hohen Gerichte sei. Bestreitet dies, da es in beiden Flecken in craft des hl. Reichs die Hochgerichtsbarkeit besessen hat, bis Hg. Ulrichs Vorfahren die Orte gekauft haben. Zudem hat Rottweil die Hochgerichtsbarkeit doppelt so lange besessen, wie dies laut gemeinem Recht notwendig ist. Aus diesem Grund konnte es die Gefangenen nicht freilassen.

Nr. 246 Abschied der Versammlung des Schwäbischen Bundes

Augsburg, 24. Februar 1510 (remeniscere)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126 Nr. 2, fol. 83a u. b, Kop.

Auf der letzten Versammlung des Schwäbischen Bundes in Ulm wurde beschlossen, Hg. Ulrich von Württemberg gemäß der Bundeseinung Hilfe gegen Rottweil zu gewähren (Nr. 244). Diese Hilfe wurde auf gegenwärtigem Tag in Augsburg auf nachdrückliches Ersuchen des Hg. folgendermaßen festgelegt:

Jedes Bundesmitglied soll dem Hg. so viele Berittene und Fußsoldaten in ein Feldlager zuschicken, wie es laut Einungsvertrag zu stellen hat. Die Kontingente sollen zum 12. Mai (suntag exaudi) in Rosenfeld sein und danach weiterverwendet werden. Damit effektiver gehandelt und möglicher Schaden früher vermieden werden kann, sollen dem Hg. schon vor dem Feldlager 300 Berittene und 2000 Fußsoldaten als Zusatz geschickt werden, die sich am 14. April (suntag misericordia dominy) in Balingen einzufinden haben. Sie werden jedem Bundesmitglied von seiner Hilfe ins Feldlager abgezogen. Anteile der Bundesmitglieder am Zusatz: Ks. 45 Berittene, 246 Fußsoldaten; EB von Mainz 35 Berittene, 105 Fußsoldaten; Hg. von Bayern 45 Berittene, 215 Fußsoldaten; Mgf. von Ansbach-Kulmbach 45 Berittene, 215 Fußsoldaten; Hg. von Württemberg 33 Berittene, 258 Fußsoldaten; Bf. von Augsburg 14 Berittene, 62 Fußsoldaten; Prälaten, Gff. und Adelige 9 Berittene, 214 Fußsoldaten; Städte insgesamt 36 Berittene, 446 Fußsoldaten; Straßburg 14 Berittene, 52 Fußsoldaten; Nürnberg 14 Berittene, 126 Fußsoldaten. Jedes Bundesmitglied hat außerdem die zu einem Feldlager gehörenden Gerätschaften zu stellen.

Nr. 247 Dr. Matthäus Neithart, Ulmer Alt-Bm. und Hauptmann des Schwäbischen Bundes, an Nürnberg

[Augsburg], 8. April 1510 (montag nach quasimodogeniti)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 118 Nr. 6 1. Mappe, fol. 51, Orig. Pap. m. S. (Vermerk von anderer Hand unter dem Stück: Dise sachen sollen meine Hh. von Nürmberg den von Windshaim eylends verkunden mit zuschickung irs briefs der rechnung und wal halben.).

Die Rechnungslegung der Städte im Schwäbischen Bund für das vergangene Jahr sowie die Wahl des Hauptmanns und der Räte haben sich bislang wegen des Reichstags in Augsburg verzögert. Beruft nunmehr hierfür eine Versammlung zum 29. April (mentag nach dem sonntag cantate) nach Ulm ein und ersucht um deren Beschickung.1

Nachschrift: Lb. Hh., auf dem bemelten tag wellen die verordneten und ich des Reichs handlung und abschid halben zu Augspurg berichtung tun, als sich gepurt.

Beilage: Die Bundesversammlung hat Hg. Ulrich von Württemberg gegen Rottweil einungsgemäß Hilfe zugebilligt und diese anschließend so festgelegt, daß die Hilfe des Zusatzes und für den täglichen Krieg am 14. April (sonntag misericordia domini) in Balingen und die Hilfe des Feldlagers am 12. Mai (sonntag exaudi) in Rosenfeld sein soll. Da der Konflikt hier auf dem Augsburger Reichstag zwischen den Streitparteien verhandelt wird, ist von der Bundesversammlung mit Zustimmung Hg. Ulrichs beschlossen worden, daß kein Bundesverwandter derzeit mit seinen beiden Hilfen zuziehen, jedoch gerüstet bleiben und abwarten soll, bis er von seinem Hauptmann auf Ersuchen Hg. Ulrichs zum Zuzug aufgefordert wird. Dann soll er unverzüglich mit seiner Hilfe erscheinen.

Nr. 248 Kredenz Ks. Maximilians für seine Gesandten zu den Eidgenossen

Augsburg, 16. April 1510

Regest: Segesser, Abschiede, S. 488 Anm. zu Nr. 358m.

Beglaubigt Hans von Landau, Ulrich von Habsberg und Johann Storch als seine Gesandten zur eidgenössischen Tagsatzung in Zürich am 21. April 1510 (jubilate).

Nr. 249 Ks. Maximilian an Überlingen

Augsburg, 8. Mai 1510

Druck: Hoppeler, Kaiser Maximilian I., S. 412 ( a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Hat erfahren, daß die drei eidgenössischen Orte Uri, Schwyz und Unterwalden offenkundig beabsichtigen, Rottweil in dessen gegenwärtigem Konflikt (mit Hg. Ulrich von Württemberg) zu unterstützen und einen Zusatz zu schicken. Dagegen müssen Vorkehrungen getroffen werden. Befiehlt deshalb Überlingen nachdrücklich, in der Eidgenossenschaft Erkundigungen über die Angelegenheit einzuziehen und ihm diese durch Christoph Schenk von Limpurg, Hauptmann des Schwäbischen Bundes, zu übermitteln, damit er und seine Lande gewarnt sind. Überlingen möge sich auch selbst vorsehen und rüsten, um keinen Nachteil zu erleiden.

Nr. 250 Ks. Maximilian an die in Zürich versammelten Eidgenossen

Augsburg, 11. Mai 1510

Zürich, StA, A 207.1, Nr. 27, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; unter der Adresse: In abwesen Bm. und rate zu Zürich aufzubrechen).

Allen Eidgenossen sind sicherlich die Entstehung und die Hintergründe des Konflikts zwischen Hg. Ulrich von Württemberg und der Rst. Rottweil bekannt.1 Er als Ks., dessen Aufgabe es ist, Aufruhr und Krieg im Reich zu verhindern, forderte durch Mandat und durch Gesandte beide Streitparteien auf, mit der Tat gegeneinander stillzustehen und zu einer von ihm durchgeführten Schiedshandlung auf dem hiesigen Reichstag zu erscheinen. Rottweil wurde zudem befohlen, die Gefangenen bis auf weiteren Bescheid in ksl. Hände zu übergeben. Da sich jedoch im Rahmen der Augsburger Verhandlungen zeigte, daß die Gefangenen nicht überstellt worden waren und die Rottweiler Gesandten keine ausreichende Vollmacht hatten, konnte nichts zustande gebracht werden.2 Er befahl daraufhin in Absprache mit den Reichsständen den Rottweiler Gesandten, heimzukehren und den Rat von Rottweil zur Überstellung der Gefangenen und zur Abfertigung ausreichend bevollmächtigter Vertreter innerhalb von acht bis zehn Tagen aufzufordern. Er werde dann die Streitsache hier in Augsburg verhören und vor seiner Abreise gütlich oder nach Billigkeit entscheiden. All dies ließ er beiden Konfliktparteien auch durch Gesandte mitteilen. Daraufhin erschienen in Augsburg Hg. Ulrich persönlich sowie bevollmächtigte Vertreter Rottweils, die erklärten, die Gefangenen seien größtenteils freigelassen worden. Nach eingehender Verhandlung wurde ein akzeptabel erscheinender Vermittlungsvorschlag unterbreitet, den ksl. Gesandte nach Rottweil brachten und darum ersuchten, ihn anzunehmen und erneut Vertreter nach Augsburg zu schicken, damit dort die Sache zum Abschluß gebracht werden könne. Während Hg. Ulrich auf ksl. Ersuchen und unter hohen Kosten geraume Zeit in Augsburg wartete, kam die Nachricht, die Eidgenossen hätten für den 12. Mai (sonntag exaudi) einen Schiedstag nach Zürich anberaumt, vielleicht in der Absicht, daß Rottweil verschiedene eidgenössische Orte als Unterstützer gewinne, um mit ihnen gegen Hg. Ulrich vorzugehen. Dies würde allerdings sein gegenwärtig intensiv vorbereitetes Unternehmen in Italien, aus dem dem Reich und der Deutschen Nation hoffentlich große Ehre und viel Nutzen erwachsen werden, erheblich beeinträchtigen. Da er gewillt ist, in seinen Ausgleichsbemühungen nicht nachzulassen und sie zu einem guten Abschluß zu bringen, fordert er die Eidgenossen auf, Rottweil bei seinen Bestrebungen, vor allem, soweit sie gegen die ksl. Obrigkeit gerichtet sind, keinesfalls zu unterstützen, es vielmehr zu veranlassen, seine inakzeptablen Handlungen einzustellen, sich gemäß dem jüngst ergangenen ksl. Mandat aller Gewaltaktionen zu enthalten und nichts gegen Hg. Ulrich zu unternehmen, sondern sich durch eine Gesandtschaft am Abschluß der begonnenen Augsburger Schiedshandlung zu beteiligen. Mißachtet Rottweil diesen Befehl, sähe er sich als Ehg. von Österreich und Verwandter Hg. Ulrichs, gemäß der zwischen ihnen bestehenden Verträge, als Mitglied des Schwäbischen Bundes und vor allem aufgrund von Hg. Ulrichs Rechtserbieten auf ihn als röm. Ks. und obersten Richter veranlaßt, dem Hg. beizustehen. Daraus entstünde vermutlich ein großer Krieg, in dem das ganze Reich zu ihm (dem Ks.) hielte. In diesem Sinn mögen die Eidgenossen tätig werden und mithelfen, künftige Mißhelligkeiten zu verhindern.

Nr. 251 Die auf dem Reichstag versammelten Reichsstände an die Eidgenossen

Augsburg, 12. Mai 1510 (sonntag exaudi)

Zürich, StA, A 175.1, Nr. 31, Orig. Pap. m. S.

Den Eidgenossen ist sicherlich bekannt, daß Ks. Maximilian sich vor kurzem um die Beilegung des Konflikts zwischen Hg. Ulrich von Württemberg und Rottweil bemüht und verschiedene Ausgleichsvorschläge, die derzeit noch von den Streitparteien erwogen werden, unterbreitet hat. Zwischenzeitlich ist jedoch zu hören, daß Rottweil sich bei verschiedenen eidgenössischen Orten um Unterstützung bemüht hat, so daß für heute (sontag exaudi) ein Tag nach Zürich anberaumt sein soll. All dies ist ausführlich den vom Ks. übersandten Schriftstücken (Nr. 250) zu entnehmen. Da die Eidgenossen sicherlich selbst erkennen, daß aus einem handgreiflichen Konflikt zwischen Hg. Ulrich und Rottweil Krieg und Aufruhr erwüchsen, die das vom Ks. zur Ehre und zum Nutzen des Reiches und der Deutschen Nation geplante Unternehmen (d. i. der Krieg gegen Venedig) massiv gefährdeten, ersuchen die Reichsstände die Eidgenossen, Rottweil anzuweisen, seine ungebührlichen Aktionen einzustellen, im Rahmen der vom Ks. eingeleiteten Vermittlung eine bevollmächtigte Gesandtschaft nach Augsburg zu schicken und sich mit Hg. Ulrich entweder gütlich zu einigen oder einem im Reich üblichen rechtlichen Austrag zuzustimmen. Falls Rottweil dies ablehnt, sollen die Eidgenossen dafür sorgen, daß die Stadt von keinem eidgenössischen Ort Unterstützung erhält, damit weiterer Aufruhr vermieden wird.

Nr. 252 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung

Zürich, 13. Mai 1510 (mentag nach dem sonntag exaudi)

Regest: Segesser, Abschiede, Nr. 358g, m.

Die erschienenen Gesandten Rottweils waren bevollmächtigt, die Eidgenossen in der Streitsache mit Hg. Ulrich von Württemberg gütlich handeln zu lassen und, falls dies ergebnislos sein sollte, die Sache auf die Eidgenossen zu Recht zu setzen. Die Gesandten Hg. Ulrichs hingegen waren weder zu einer gütlichen Verhandlung bevollmächtigt, da Rottweil diese früher abgelehnt hatte, noch zu einem Rechtsverfahren. Deshalb erklärten sie, die gemachten Vorschläge Hg. Ulrich unterbreiten zu wollen. Am 2. Juni (sonntag nach unsers Herrn fronleichnamstag) sollen beide Parteien wieder in Zürich erscheinen und bis dahin nichts gegeneinander unternehmen, was zu Unfrieden und Krieg führen könnte.

Jeder Bote soll zuhause die Schriften des Ks. (Nr. 250), der Reichsstände (Nr. 251) und Hg. Ulrichs (liegt nicht vor) vorzeigen, die nach Beendigung der Tagsatzung in der Rottweiler Angelegenheit noch eingegangen sind.

Nr. 253 Die eidgenössische Tagsatzung an Ks. Maximilian

Zürich, 16. Mai 1510 (dornstags vor dem hl. pfingsttag)

Zürich, StA, B IV.2, Nr. 148, Konz.

Die auf der Tagsatzung versammelten Eidgenossen antworten auf die den Konflikt zwischen Hg. Ulrich von Württemberg und Rottweil betreffenden Schreiben des Ks. (Nr. 250) und der Reichsstände (Nr. 251), daß sie einerseits die Auseinandersetzung in Anbetracht ihrer Verwandtschaft mit Hg. Ulrich sehr bedauern, andererseits aber auch aufgrund ihrer alten Freundschaft zu Rottweil dessen Belange unbeeinträchtigt sehen wollen. Aufgrund dessen boten sie, als sie erstmals von dem Konflikt erfuhren, den Streitparteien eine gütliche Vermittlung oder einen Rechtsentscheid an. Daß sie damit keinen Erfolg hatten, sahen sie mit Sorge und verfolgten die weitere Entwicklung, um eine Eskalation des Streits zu verhindern. Als nun eine offene Auseinandersetzung zwischen Hg. Ulrich und Rottweil drohte, lud Zürich als führender und nächstgelegener Ort beide Seiten auf diesen gegenwärtigen Schiedstag, auf dem ihnen verschiedene Vorschläge unterbreitetet wurden. Es ist zu hoffen, daß der Konflikt auf dieser Grundlage beigelegt werden kann. Für den 2. Juni (sonntag nach corporis Christi) ist ein weiterer Tag anberaumt. Aus all dem mag der Ks. erkennen, daß die Eidgenossen noch nie eine Neigung zu Aufruhr hatten. Wer dies behauptet, tut ihnen Unrecht. Keinesfalls haben sie in besagter Angelegenheit aus Mißachtung gegenüber dem Ks. gehandelt.

Nr. 254 Ks. Maximilian an die in Zürich versammelten Eidgenossen

Augsburg, 28. Mai 1510

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 47a, Konz.

Antwortet auf das Schreiben der Eidgenossen bzgl. des Konflikts zwischen Hg. Ulrich von Württemberg und Rottweil (Nr. 253), daß seine Räte zusammen mit ihnen in besagter Angelegenheit tätig werden würden.1

Nr. 255 Ks. Maximilian an Zürich

Augsburg, 23. Juni 1510

Zürich, StA, A 207.1, Nr. 30, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Antwortet auf die (nicht vorliegende) Mitteilung Zürichs, daß auf der jüngsten Tagsatzung in Zürich wegen unzureichender Vollmacht der Gesandten Hg. Ulrichs von Württemberg über den Konflikt zwischen diesem und Rottweil nicht habe verhandelt werden können, so daß für den 28. Juli (sontag nach St. Jacobstag) ein weiterer Tag anberaumt worden sei, er habe seinen Statthalter und die Räte im Oberelsaß angewiesen, diesen Tag zu besuchen.

Anmerkungen

1
 Eine recht eingehende Darstellung des sich bis 1515 hinziehenden Konflikts zwischen Hg. Ulrich von Württemberg und der Rst. Rottweil bietet Feyler, Beziehungen, S. 26-38. Wesentlich knapper Bütler, Beziehungen, S. 114-117.
1
 Am 15. April 1510 (montags nach misericordia domini) teilte Dr. Neithart Nürnberg mit, er sehe sich aus merklichen ursachen, yetz auf disem reichstag hie zu Augspurg furgefallen und derhalben ich in sorgen steen muß, das sich solicher reichstag derzeit nit enden werd, veranlaßt, die für den 29. April geplante Versammlung in Ulm auf den 13. Mai (montag nach exaudi) zu verschieben. Ersucht darum, diese zu beschicken. Nürnberg, StA, Ratskanzlei A-Laden Akten 118 Nr. 6 3. Mappe, fol. 40, Orig. Pap, m. S.
1
 Die Eidgenossen waren seit der Tagsatzung in Schwyz am 4. Februar 1510 immer wieder mit dem Konflikt zwischen Hg. Ulrich und Rottweil befaßt und begannen auch umgehend mit Vermittlungsbemühungen. Vgl. Segesser, Abschiede, Nr. 348a, 350, 351i.
2
 Auf der Tagsatzung am 13. März 1510 informierte Rottweil die Eidgenossen schriftlich darüber, was seine Gesandtschaft auf dem Augsburger Reichstag erlebt hatte, und bat darum, die eidgenössischen Knechte in Rottweil zu belassen. Die Gefangenen wolle es noch nicht freilassen, sich aber auch nicht der eidgenössischen Vermittlung entziehen. Inzwischen habe es dem Ks. einen Waffenstillstand bis nach Ende des Reichstags zugesagt. Segesser, Abschiede, Nr. 352b; Anshelm, Berner Chronik, S. 234.
1
 In einem auf demselben Blatt stehenden, also wohl ebenfalls am 28. Mai 1510 verfaßten Schreiben an ungenannte ksl. Räte gab der Ks. Anweisung, sich an den Schiedsverhandlungen im Konflikt zwischen Hg. Ulrich von Württemberg und Rottweil, die auf der Tagsatzung in Zürich am 2. Juni (suntag nach corporis Cristi) stattfinden sollten, zu beteiligen.