Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 349 Ksl. Deklaration für Dinkelsbühl
Augsburg, 26. Mai 1510
Druck: Lünig, Reichs-Archiv 13, S. 481f. ( a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Rogkner).
Ks. Maximilian bekundet, Dinkelsbühl habe durch eine Gesandtschaft darlegen lassen, es sei durch Kg. Ruprecht privilegiert worden, nur vor dem eigenen Stadtamann und Stadtgericht zu Recht stehen zu müssen, doch könnte sich der klagende Teil dadurch beschwert sehen, daß die Urteilsprecher des Stadtgerichts Bürger von Dinkelsbühl und ihrer Stadt mit Pflichten und Eiden verwandt seien. Dinkelsbühl habe deshalb ihn (den Ks.) gebeten, besagte Freiheit zu erläutern. Erklärt demgemäß aufgrund der vielfältigen treuen Dienste, die die Rst. ihm und seinen Vorfahren am Reich geleistet hat, daß künftig jeder Dinkelsbühler Stadtamann als Richter in erster Instanz von dem Eid, mit dem er dem Ks. verbunden ist, befreit sein soll. Darüber hinaus soll im Interesse einer unverdächtigen Urteilsfindung auf Ersuchen der Stadtführung je ein geschworener Rat aus den vier Städten Nördlingen, Rothenburg o. d. Tauber, Schwäbisch Hall und Donauwörth nach Dinkelsbühl geholt werden und zusammen mit dem als Richter tätigen Stadtamann als Urteilsprecher fungieren. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung schwerer Ungnade und einer je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an Dinkelsbühl zu zahlenden Strafe von 20 Goldmark, Dinkelsbühl im Gebrauch dieses Privilegs keinesfalls zu beeinträchtigen.