Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 1368 Abschied der ksl. Hofräte im Konflikt zwischen Pfalzgf. Alexander von Pfalz-Zweibrücken und Johann Vogt von Hunoltstein

Köln, 8. August 1512

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Aug., fol. 16a, Konz.

Pfalzgf. Alexander von Pfalz-Zweibrücken und Johann Vogt von Hunoltstein sind wegen ihres Konflikts durch die ksl. Hofräte verhört worden, ein gütlicher Ausgleich ist jedoch nicht zustande gekommen. Die Hofräte haben deshalb den Streitparteien den Abschied gegeben, der Ks. werde Kommissare beauftragen, auf einem kurzfristig anberaumten Tag beide Streitparteien nochmals zu hören und eine gütliche Verständigung zu versuchen oder, falls diese nicht gelingt, rechtlich zu entscheiden. Bis dahin sollen die Kontrahenten nichts mit der Tat gegeneinander unternehmen.

Nr. 1369 Ks. Maximilian an EB Philipp von Köln

Köln, 11. August 1512

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Aug., fol. 49, Orig. Pap. ( p.r.p.s.; Gegenzeichnung: Serntein; nicht ausgegangen).

Zwischen Pfalzgf. Alexander von Pfalz-Zweibrücken einerseits sowie Johann und Friedrich Vogt von Hunoltstein andererseits ist ein Streit entstanden wegen verschiedener Güter, die Pfalzgf. Alexander Johann Vogt von Hunoltstein im Landshuter Erbfolgekrieg abgenommen hat. Beide Parteien wurden deswegen durch ihn (den Ks.) verhört. Da in dieser den Landshuter Erbfolgekrieg betreffenden Sache gemäß dem Kölner Spruch allein ihm eine Entscheidung zusteht,1 eine gütliche Verständigung bislang nicht zustande gekommen ist, er sich aber wegen Überhäufung mit anderen Geschäften nicht weiter mit der Angelegenheit befassen kann, bevollmächtigt er EB Philipp von Köln, die Kontrahenten kurzfristig vorzuladen, mit allem Nachdruck zu versuchen, einen Ausgleich herbeizuführen oder, falls dies nicht gelingt, eine Rechtsentscheidung zu treffen.

Anmerkungen

1
 Heil, Reichstagsakten 8, Nr. 476 [24.].