Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Köln, 26. September 1512

Innsbruck, TLA, Urkunden I Nr. 4371/3, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; Präs.vermerk: Praesentata 2. Octobris Ao. etc. 12).

Die ksl. Räte Hans Ymbert von Gilgenberg und Dr. Hieronymus Baldung haben gemäß beigefügter (nicht vorliegender) Abschrift mitgeteilt, sie hätten auf der jüngsten Versammlung in Straßburg1 (am 24. August) in Sachen Niedere Vereinigung versucht, namens des Ks. als Kastenvogt und Schirmherr des Klosters St. Valentin zu Rufach den anhängigen Konflikt mit Bf. Wilhelm von Straßburg zur Sprache zu bringen, doch sei von diesem kein Gesandter dagewesen. Nun hat das Innsbrucker Regiment angezeigt, das beswerlichen sey, wo wir zu verhör oder rechtlichem austrag gephendt furkumen sollen, und empfohlen, Bf. Wilhelm zu befehlen, das er die slosser, so sein andacht daselbst zu Rufach fur das heiltumb geslagen, abzutuen, desgleichen den prior desselben gotshauses widerumb einkumen zu lassen. Antwortet darauf, das, was er bislang in besagter Sache unternommen habe, habe er allain darumb getan, damit derselb Bf. in des Reichs hendln und sachen des ytzvergangen reichstag dest stattlicher handln möge. Wenn irgend möglich, möchte er einen gütlichen Ausgleich der Streitsache erreichen. Hat deshalb, obwohl es eigentlich eine Sache des Innsbrucker Regiments ist, dem Bf. bereits früher zugesagt, den Konflikt verhören zu lassen. Weil er nach wie vor zu diesem Versprechen steht, hat er Sigmund von Falkenstein, Dr. Heinrich Koler, Pfarrer zu Freiburg i. Br., und Konrad von Schellenberg zu ksl. Kommissaren auf dem Straßburger Tag am 18. Oktober (künftigen St. Lucastag) ernannt. Das Innsbrucker Regiment soll sie abfertigen und anweisen, einen gütlichen Ausgleich zustandezubringen. Falls dies nicht möglich ist, so stellen wir zu euerm guetbedunken, ob die sachen auf ainen obman im gleichen zusatz zu entlichem und austreglichem rechten gestellt werden sollen. Auch in allen weiteren Fragen soll das Regiment nach eigenem Ermessen verfahren. Wenn es empfiehlt, Bf. Wilhelm ein Schreiben vom ksl. Hof aus zu schicken, wird er dies veranlassen.2

Anmerkungen

1
 Im Archivale fälschlich: Augsburg.
2
 Mit Schreiben aus Köln vom 8. Oktober 1512 befahl Ks. Maximilian Bf. Wilhelm von Straßburg und dem Regiment zu Ensisheim, am Straßburger Schiedstag am 18. Oktober in Sachen Kloster St. Valentin zu Rufach teilzunehmen. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 220a, 227a, jew. Konz. Gleichzeitig wies er seine drei Kommissare an, in dem Konflikt einen gütlichen Ausgleich zu versuchen oder bei Bedarf rechtlich zu handeln. Die ksl. Rechte sollten dabei auf alle Fälle gewahrt bleiben. Bf. Wilhelm solle seine Neuerungen in Rufach aufgeben, insbesondere das Schloß vor dem Heiltum, und den alten Zustand wiederherstellen. Ebd., fol. 226a, Konz.