Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 1359 Das Innsbrucker Regiment an die ksl. Hofräte in Trier

Innsbruck, 2. Juli 1512

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 138-139, Orig. Pap. m. S.

Hat das (nicht vorliegende) Schreiben der Hofräte aus Trier vom 12. Juni zum Konflikt zwischen Bf. (Hugo) von Konstanz und der Stadt Konstanz einerseits und Wolf Dietrich von Knöringen andererseits,1desgleichen des vertrags halben, so von wegen ksl. Mt. denen von Costenz verschiner zeit aufgericht [Nr. 717], erhalten, ebenso den Ratschlag, daz wir die parteyen für uns ervordern, die sachen zu mitlen versuechen und in sonderhait die vehd mitler zeit anstellen sollen. Dieweyl aber wir uns desselben vertrags, auch anderer oben angezaigter sachen vormals nie beladen noch daringeslagen, sonder allain mitsambt ksl. Mt. hofräten, so dazumal hie gewesen, ratslagen verhelfen haben, in der gestalt, nachdem die sachen gross und ksl. Mt. vil daran gelegen sey, daz ir Mt. die parteyen auf den reichstag ervordern und daselbs mit inen, sy zu verainen, auch den vertrag auf zimlich, leydenlich weg, nachdem der, wie er gestellt ist, nit erlitten werden mag, zu mitlen, handlen lassen sol, so were nochmals unser gutbedunken, daz demselben ratslag also gelebt und yetz, so die stend vom Reich beyeinander sein, nachkomen würde. Wenn es den Hofräten besser gefällt, könnte der Ks. auch zwei oder drei Kommissare und die drei Hauptleute des Schwäbischen Bundes bevollmächtigen, die Parteien auf die nächste Bundesversammlung zu laden und mit ihnen über einen Austrag der Angelegenheit zu verhandeln.

Nr. 1360 Ks. Maximilian an Hg. Ulrich von Württemberg

Köln, 28. September 1512

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 208a, Konz.

Hat durch Hg. Ulrichs (nicht vorliegendes) Schreiben und das Vorbringen Balthasar Merklins, Propst zu Waldkirch, erfahren, daß der Hg. sich intensiv um eine Beilegung des Konflikts zwischen Bf. Hugo von Konstanz und Wolf Dietrich von Knöringen bemüht. Da aber noch nichts Endgültiges entschieden ist und es ihm gebührt, den Bf. als Glied des Reiches bei Recht und Billigkeit zu handhaben, befiehlt er, diesem, seinem Hst., dem Konstanzer Domkapitel sowie deren Untertanen und Verwandten Hilfe und Beistand zu leisten.

Anmerkungen

1
 Zu dieser Auseinandersetzung, bei der es um die Gefangennahme einiger Geistlicher durch Wolf Dietrich von Knöringen ging, vgl. Anshelm, Berner Chronik, S. 379f.; Rom, Kaiser Maximilian I., S. 193f.