Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 1361 Ks. Maximilian an den Landvogt im Oberelsaß, Wilhelm von Rappoltstein
Trier, 6. Mai 1512
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 89a, Konz.
Weist ihn u. a. an, in der Angelegenheit zwischen Bf. (Wilhelm) von Straßburg und dem Kloster St. Valentin in Rufach gemäß dem jüngst ergangenen (nicht vorliegenden) ksl. Befehl stillzustehen, die Gefangenen freizulassen und den Sachverhalt auf dem bevorstehenden Tag in Straßburg (am 9. Mai)1 zur Sprache zu bringen.2
Nr. 1362 Ks. Maximilian an den Landvogt und die Räte zu Ensisheim
Trier (!), 24. Mai 15121
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 109a-110b, Konz.
Auf seinen Befehl hin ist Degen Fuchs von Fuchsberg, ksl. Rat und Hauptmann zu Kufstein, kürzlich auf dem Tag in Straßburg (am 9. Mai) wegen des Konflikts zwischen Bf. Wilhelm von Straßburg und dem Regiment zu Ensisheim um das Heiltum St. Valentin und die Gefangennahme verschiedener Personen tätig geworden und hat eine Abrede zustande gebracht, die den Vertretern beider Parteien auf Hintersichbringen übergeben worden ist. Hat diese zur Kenntnis genommen und sich daraufhin entschlossen, auf der nächsten Versammlung der Stände der Niederen Vereinigung durch seine Räte in besagtem Konflikt weiter gütlich handeln zu lassen. Gebietet daher dem Regiment, unverzüglich alle Personen, die es im Zusammenhang mit dem Streitfall gefangengenommen hat, ohne Lösegeld, nur gegen Leistung der Urfehde, aus dem Gefängnis zu entlassen, gegen sie mit der atzung, auch in andern artikeln, die obberurt irrung berurn, stillzustehen und die geplante Schiedshandlung abzuwarten.
Nr. 1363 Ks. Maximilian an das Innsbrucker Regiment
Köln, 1. August 1512
Innsbruck, TLA, Urkunden I Nr. 4371/1, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
Hat befohlen, in der (nicht vorliegenden) Instruktion für die ksl. Räte und Kommissare zum Straßburger Tag in Sachen Niedere Vereinigung (am 24. August, vgl. Nr. 1483) zu vermerken, daß diese sich auch um einen gütlichen Ausgleich im Konflikt zwischen Bf. Wilhelm von Straßburg und den beiden Landvögten im Elsaß (Wilhelm von Rappoltstein, Fh. Hans Jakob von Mörsberg) bemühen sollen. In ihrem jetzt übersandten (nicht vorliegenden) Schreiben vertreten die Mitglieder des Innsbrucker Regiments jedoch die Auffassung, sie hielten es nicht für gut, das wir dermassen verpfendt in ain anlaß verwilligen, auch uns ichts an unser oberkait entziehen lassen sollen. Ist zwar keineswegs gewillt, seine Obrigkeit beschneiden zu lassen, aber damit der gemelt Bf. zu Straspurg sich nit zu beclagen hab, das er unpillichen und wider recht, als er dann ime beschehen zu sein vermaint, beschwert were, sein wir der maynung, auch dieweil uns nit gepurt, jemands das recht zu versagen, daß die Räte auf der kommenden Straßburger Versammlung nochmals einen Ausgleichsversuch unternehmen sollen. Befiehlt deshalb, eine entsprechende Weisung in besagte Instruktion einzufügen, und wo die guetlicheit nit verfangen werden möchte, das alsdann von ainem entlichen austrag geredt, dardurch die gedachten irrungen hingelegt und vertragen und sich der genannt unser F. von Strasburg nit beclagen muge, das er wider pillicheit beswert werde.
Nr. 1364 Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler) an das Innsbrucker Regiment
Köln, 11. August 1512
Innsbruck, TLA, Urkunden I Nr. 4371/2, Orig. Pap. m. S.
Der Ks. hat dem Regiment zu Innsbruck in seinem Antwortschreiben (Nr. 1363) seinen Willen in der Streitsache zwischen Bf. (Wilhelm) von Straßburg und dem Regiment zu Ensisheim kundgetan. Und das, so ksl. Mt. bisher in der sachen Strasburg betreffend gehandlt, hat sein Mt. allain darumb getan, das sein ksl. Mt. von demselben Bf. gar treffenlich ersuecht ist worden, und sonderlich so hat er von dem reichstag wegziehen wellen. Der Ks. würde es begrüßen, wenn besagter Konflikt auf dem Tag in Straßburg am 24. August (Bartholomei) beigelegt oder zu einem entlichen austrag verfaßt würde. Das aber ir ksl. Mt. zu demselben austrag gepfendt sol komen, dasselb, vermaint ksl. Mt., sey auch nit zimlich. Der Ks. wünscht, daß die Abgesandten des Innsbrucker Regiments auf dem Straßburger Tag nach ihrem Gutdünken handeln. Das Ergebnis wird er auf alle Fälle akzeptieren.
Nr. 1365 Ks. Maximilian an das Innsbrucker Regiment
Köln, 26. September 1512
Innsbruck, TLA, Urkunden I Nr. 4371/3, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; Präs.vermerk: Praesentata 2. Octobris Ao. etc. 12).
Die ksl. Räte Hans Ymbert von Gilgenberg und Dr. Hieronymus Baldung haben gemäß beigefügter (nicht vorliegender) Abschrift mitgeteilt, sie hätten auf der jüngsten Versammlung in Straßburg1 (am 24. August) in Sachen Niedere Vereinigung versucht, namens des Ks. als Kastenvogt und Schirmherr des Klosters St. Valentin zu Rufach den anhängigen Konflikt mit Bf. Wilhelm von Straßburg zur Sprache zu bringen, doch sei von diesem kein Gesandter dagewesen. Nun hat das Innsbrucker Regiment angezeigt, das beswerlichen sey, wo wir zu verhör oder rechtlichem austrag gephendt furkumen sollen, und empfohlen, Bf. Wilhelm zu befehlen, das er die slosser, so sein andacht daselbst zu Rufach fur das heiltumb geslagen, abzutuen, desgleichen den prior desselben gotshauses widerumb einkumen zu lassen. Antwortet darauf, das, was er bislang in besagter Sache unternommen habe, habe er allain darumb getan, damit derselb Bf. in des Reichs hendln und sachen des ytzvergangen reichstag dest stattlicher handln möge. Wenn irgend möglich, möchte er einen gütlichen Ausgleich der Streitsache erreichen. Hat deshalb, obwohl es eigentlich eine Sache des Innsbrucker Regiments ist, dem Bf. bereits früher zugesagt, den Konflikt verhören zu lassen. Weil er nach wie vor zu diesem Versprechen steht, hat er Sigmund von Falkenstein, Dr. Heinrich Koler, Pfarrer zu Freiburg i. Br., und Konrad von Schellenberg zu ksl. Kommissaren auf dem Straßburger Tag am 18. Oktober (künftigen St. Lucastag) ernannt. Das Innsbrucker Regiment soll sie abfertigen und anweisen, einen gütlichen Ausgleich zustandezubringen. Falls dies nicht möglich ist, so stellen wir zu euerm guetbedunken, ob die sachen auf ainen obman im gleichen zusatz zu entlichem und austreglichem rechten gestellt werden sollen. Auch in allen weiteren Fragen soll das Regiment nach eigenem Ermessen verfahren. Wenn es empfiehlt, Bf. Wilhelm ein Schreiben vom ksl. Hof aus zu schicken, wird er dies veranlassen.2