Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Augsburg, 1. April 1510 (montag in den osterheyligen tagen)
Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15a) 1510 April-Mai, fol. 1a-2a, Kop.
EB Uriel bekundet für sich und seine Amtsnachfolger, daß er sich vor kurzem mit Zustimmung des Mainzer Domkapitels durch seine nach Erfurt gereisten Räte mit den dortigen Ratsmeistern, den vier Vertretern der Gemeinde, dem neugewählten Rat, den Vormündern der Viertel und Handwerker und der ganzen Gemeinde hinsichtlich des Neufassung des Eides, den ein neu ins Amt gekommener Rat gemäß altem Herkommen zu leisten hat, folgendermaßen verständigt hat: Ein neugewählter Rat soll im Beisein des in Erfurt amtierenden Viztums, Schultheißen oder anderer Amtleute des Erzstifts Mainz zu Gott und allen Heiligen schwören, daß er dem EB von Mainz als seinem rechten Erbherrn, dem Greven, dem Viztum und allen Bürgern der Stadt Erfurt treu sein und ihre Rechte bewahren wird. Im Gegenzug verspricht EB Uriel, daß der neugefaßte Eid die zwischen den EBB von Mainz und der Stadt Erfurt geschlossenen Verträge wie auch die Freiheiten, Privilegien, Gerechtigkeiten und guten Gewohnheiten der Erfurter in keiner Weise beeinträchtigen und sie in keine weitergehende Untertänigkeit und Dienstbarkeit gegenüber dem Erzstift Mainz bringen soll als vorher. Dechant und Kapitel des Domstifts Mainz erklären ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung.