Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 26. März 1512 (frytag nach letare)

Überlingen, StadtA, Abt. LXIV K 4 L 17 Nr. 1806, o. Fol., Kop.

Nachdem die Gesandten heute gemäß ihrer Instruktion 1 erneut den Beitritt der Bodenseestädte zum Schwäbischen Bund abgelehnt und gebeten haben, diesen den Bodenseestädten zu erlassen, erklärten die ksl. Räte (Paul von Liechtenstein und Degen Fuchs), daß sie dies gegen die ergangenen ksl. Mandate nicht tun könnten, vielmehr erwarteten, daß diesen Folge geleistet werde. Die Gesandten antworteten hierauf, da sie keine andere Weisung hätten, möge der Vollzug der ksl. Mandate zwei bis drei Monate ausgesetzt werden, damit sie zuhause rückfragen können. Die ksl. Räte sagten zu, den Ks. über das Vorbringen der Gesandten zu informieren. Die Städte werden dann erfahren, ob es dem Ks. gefällt oder nicht. Die ksl. Mandate werden bis zur nächsten Bundesversammlung am 23. Mai (sonntag exaudi) ausgesetzt in der Erwartung, daß sich die Bodenseestädte eines Besseren besinnen und am 23. Mai der Bundesverlängerung ebenfalls zustimmen werden.

Anmerkungen

1
 In dieser undatierten, jedoch ca. am 20. März 1512 verfaßten gemeinsamen Instruktion Überlingens, Biberachs, Ravensburgs, Pfullendorfs, Wangens, Leutkirchs und Buchhorns wurden die beiden Gesandten angewiesen, als Antwort auf den Abschied der Augsburger Bundesversammlung (Nr. 1429) zu erklären, sie hätten den ksl. Räten schon einmal dargelegt, daß es den sieben Bodenseestädten aufgrund ihrer ungelegenhait und weil es viele mächtige Prälaten, Gff., Hh. und Städte in ihrer Nachbarschaft gebe, die weder dem zwölfjährigen Schwäbischen Bund angehört hätten noch zum Eintritt in den neuen Bund aufgefordert worden seien, nicht möglich ist, der Bundesverlängerung zuzustimmen. Bei einer neuerlichen Zusammenkunft seien die Städte wieder zum selben Ergebnis gekommen. Sie bäten deshalb den Ks. und dessen Räte, sie nicht in den Bund zu nötigen, sondern ihnen den Wiederbeitritt zu erlassen, damit sie umso getroster bei Ks. und Reich, dem Haus Österreich und den wiederbeitretenden Bundesmitgliedern bleiben könnten. Überlingen, StadtA, Abt. LXIV K 4 L 17 Nr. 1806. o. Fol., Kop. Zur Einstellung der Bodenseestädte gegenüber der Verlängerung des Schwäbischen Bundes im Jahr 1512 vgl. Dreher, Habsburgische Politik, S. 76-83.