Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Übermittlung seiner Stellungnahme zu den Einwänden der Statthalter und Räte gegen die neue Verfassung des Schwäbischen Bundes; [2.] Drei Hauptforderungen für seinen Bundesbeitritt; [3.] Generelle Bedeutung einer Bundeszugehörigkeit; [4.] Übergabe seiner Bedingungen für den Bundesbeitritt an den Ks., dessen Zusicherung, ihre Erfüllung zu befürworten; [5.] Weisungen für das Vorgehen der Bamberger Vertreter auf der Augsburger Bundesversammlung am 23. Mai, Aufforderung zur Geheimhaltung; [6.] Keine Rücksichtnahme auf die Beitrittsentscheidung der Bff. von Würzburg und Eichstätt.

Trier, 13. Mai 1512

Bamberg, StA, Hst. Bamberg, Neuverzeichnete Akten Nr. 1344, o. Fol., Konz.

[1.] Hat die übersandten Artikel des geplanten neuen Bundesvertrags erhalten, ebenso ihre in zwölf Artikeln formulierten Einwände dagegen. Äußert mit Blick auf die bevorstehende weitere Bundesversammlung am 23. Mai (exaudi schirst) seine eigene Meinung dazu. (Folgen die jeweiligen Kommentare.)

[2.] Aber zum letzten bewegen wir, das unsern halb bey gemelten bundsverwanten drey fürnemlich hauptstück zu handeln sein, wie hernachvolgt:

Zum ersten, das wir neben andern stenden mit ungleicher anlag in den hilfen nicht beswerd werden.

Zum andern, das uns zugelassen wurde, die erbeynigung, so wir mit dem stift Wurzpurg haben, nach vermoge derselben auszunemen.

Zum dritten, nachdem unserm H. und oheym Mgf. Friderichen etc., als wir vernemen, vormals zugelassen worden ist und, als wir bericht, itzo auch gescheen wurd, die von Nurmberg in der erbeynigung auszuslissen, domit sein lieb ine und herwiderumb die von Nurmberg seiner lieb solcher eynigung halben nichts verwant sein, das uns dergleichen auch geschee und das man von unsern wegen also verursacht werden, das wir nach unser und unsers stifts und der von Nurmberg gelegenheyt ein eynigung mit ine haben und darumb nit not oder uns gelegen sey, darumb ander eynigung halben ine verwant zu sein, sunder uns versehen, sie werden sich der vorigen eynigung nach gegen uns so getreulich halten, als wir zu tun auch gewilt und geneigt, dadurch, ferner eynigung zwischen uns aufzurichten, nicht not sey.

[3.] Solchs alles zeigen wir euch in grosser geheym und zu notturft der sachen an, domit ir doraus unser und unsers stifts notturft dester pas bedenken und ermessen konnt, was uns an solcher eynigung gelegen ist und was wir dorinnen endern konnen oder nit. Und haben bey dem allen die fursorg, solten wir uns auf unerheblich artikel bedenken und auf den nehern bundstag nichts handeln, es möcht die sach mit andern pundstegen in verzug wachsen, das wir darnach so kurzlich nicht eingenomen werden möchten oder vileicht nachmals dermas und on grossere beswerd dan itzo, wo beslossen wurd, nicht einkomen konten. Was sich dann mitler zeyt, als teglich vor augen steht, irrung begeben, dorinnen wurd uns von den Bundischen nichts geholfen, sunder fur alt sachen ausgeslossen.

[4.] [...] Und wir dan zuforderst ehmals von unserm capitel sovil vermerkt, das sie zu solcher puntnus, soferren wir mit leydlicher mas doreinkommen möchten, wol geneigt sind und besorgen, das uns deshalb aus verzugiger antwort vorgemelter und ander nachteyl, auch mißfall bey ksl. Mt. ensteen mocht, haben wir irer Mt. der meynung antwort geben lassen, das wir solch ir gn. bedenken und begern unterteniglich annemen und irer Mt. halben nicht anders dan uns zu gnaden vermerken und sein unsern halb, soferren uns etlich artikel leydlich gemacht werden, in solchen pund zu komen, wol geneigt. Und als ir Mt. dieselben beswerd und artikel von uns zu wissen begert, haben wir irer Mt. dieselben eroffent und nachvolged verzeichent geben, wie ir an eingelegter zettel1 findet. Dan ksl. Mt. will und meynung ist, dieselben artikel einzusliessen und gedachtem Paulsen vom Liechtenstein oder andern iren reten, die auf nechsten pundstag gein Augspurg komen, zu schicken und dobey zu schreyben, das solch irer Mt. rete den andern stenden des bunds anzeigen, aus was guten ursachen ir Mt. mit uns gehandelt hab, in den swebischen pund zu komen, und was wir irer Mt. dorauf widerumb fur untertenig antwort geben haben, und das dieselben rete solln getreulich handeln und furdern, domit die artikel, dorinnen wir mangel haben, auf zymlich, leydlich wege gericht werden etc.

[5.] Weist sie an, all dies dem Domkapitel vorzutragen, und, falls es seine Zustimmung gibt, den Bamberger Landschreiber (Hans Scharf) zur Bundesversammlung am 23. Mai zu schicken. Dort soll dieser gemeinsam mit dem schon in Augsburg befindlichen Bamberger Dompropst (Georg Schenk von Limpurg) Paul von Liechtenstein über seine (des Bf.) Gespräche mit dem Ks. in Sachen Bundesbeitritt informieren. Wenn es daraufhin zu Verhandlungen kommt, sollen sie darlegen, wie zum allerfordersten unser notturft erforder, die drey artikel, so wir ksl. Mt. namhaft gemacht haben, uns leydlich zu stellen. Hinsichtlich seiner sonstigen Beschwerden gegen den Bundesvertrag sollen sie ihre Bereitschaft bekunden, mit den Bundesständen eine gütliche Einigung zu erreichen. Wenn der Hg. von Württemberg und der Mgf. von Ansbach-Kulmbach auf dieser Zusammenkunft dem Bund nicht beitreten oder aus sonstigen Gründen eine Bundeserneuerung nicht zustande kommt, sollen auch sie für diesmal den Wiederbeitritt ablehnen. Und sollen sich doch unser geschickte in all weg vernemen lassen, so ferren uns die artikel, dorinnen wir mangel haben, auf zymlich, leydlich weg gestelt wurden und der bund durch die andern Ff. und stend beslossen werde, das wir dorein zu komen auch wol geneigt sind etc. Falls aber wider Erwarten die Bundeserneuerung unter Beteiligung des Hg. von Württemberg und des Mgf. von Ansbach-Kulmbach erfolgt und uns dan zugelassen wurde das ausnemen der wurzpurgischen erbeynigung und die von Nurmberg laut unser ubergeben verzeichenten Artikel und wir des bunds hilf halben uf einen leydlichen weg angeslagen wurden, sollen, sofern das Domkapitel zustimmt, auch die beiden Bamberger Vertreter die Bundeserneuerung mittragen. An unerheblichen Beschwerden sollte dies keinesfalls scheitern, da dies nur Verdruß beim Ks. und den Bundesständen erzeugt. […] Und solchs alles wollet in geheym halten, auch in unser canzley mit abschreyben und collacioniren und sunst allenthalben ufs geheymst zu halten bestellen, auch in unserm capitel melden, domit solchs capitulariter und geheym gehalten werde.

[6.] Item wiewol mit Wurzpurg und Eystet, als wir bericht, auch gehandelt ist, in solchen pund zu komen, so bewegen wir doch, das uns nachteylich sein mocht, deshalben mit unser antwort und handelung solchs punds halben auf sie zu warten, nachdem unser gelegenheyt in diesem fall nicht gleich sein mag. Und sunderlich so ist Wurzpurg mit Pfalz in eynigung und möchte unsers versehens seinethalben doran mangel werden, das die stend des punds nicht zulassen möchten, das Wurzpurg Pfalz ausnem, nachdem vil Pundischer mit im zu tun haben, als ir wist. So wer auch moglich, das Brandemburg gegen Eystet des swebischen punds halb auch nichts verwant sein wolt. Dardurch irnthalb verzug einfallen mocht. Dorauf uns zu harren nachteylich were, wie vor gemeld ist. Des wollten wir euch guter meynung auch nicht unerindert lassen. […] Datum Trier eylend donerstag nach cantate gegen tags Ao. etc. duodecimo.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht im Faszikel, gemeint ist aber wohl Nr. 1444.