Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 30. September 1512 (pfintztag nach Michahelis)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, A-Laden Akten 119 Nr. 3 3. Mappe, fol. 50-54, Orig. Pap. m. S.

Auf der Versammlung des Schwäbischen Bundes erklärten die Gesandten Hg. Ulrichs von Württemberg (Philipp von Nippenburg und Dietegen von Westerstetten), wenn dieser einen Beibrief erhalte, in dem die Bundesstände für den Fall, daß die Pfalzgff. (Ludwig und Friedrich) versuchen sollten, Hg. Ulrich an dem, so sein Gn. in vergangner vehd [= Landshuter Erbfolgekrieg] erobert, oder anderm mit der tat oder in ander weys weschwern zuzufügen, versprechen, das man irem gn. H. darin wolt vorsein, bestehe Hoffnung auf eine Einigung bei den anderen Artikeln. Hierauf kam die Antwort, man sey genaigt, iren gn. H. zu handhaben pey allem dem, das sein ftl. Gn. mit einem rechten titel innenhab, es kum solchs von der Pfalz oder in ander weg her, wie man solchs allen buntsverwanten zu tun schuldig und die einigung solchs lauter ausdrückt. Hierüber würde man einen entsprechenden Beibrief ausstellen. Die württembergischen Gesandten erklärten daraufhin am 29. September ( St. Michelstag), Hg. Ulrich wolle sich keineswegs vom Schwäbischen Bund absondern, doch könnten sie mangels entsprechender Weisungen von ihren vorgetragenen Forderungen nicht zurücktreten. Man möge ihnen daher gestatten, die Angelegenheit ihrem Herrn zu hinterbringen und ob desselben noturft sein würd, deshalb verrer pey ksl. Mt. zu handeln, als sie dann achteten, die noturft erfordern würd, alsdann darob keinen verdrieß zu haben, wa die antwort dester lenger verzogen würd. Daraufhin bekundete die Versammlung nochmals den Wunsch nach einem Wiederbeitritt Hg. Ulrichs und legte dessen Gesandten besagten Beibrief vor. Der ist im end dahin gegründet, seinen Gn. alles das zu tun, das die einigung auf sig trag und vermug. Den Gesandten erhielten acht Tage Zeit, beim Hg. rückzufragen. Spätestens dann sollte dessen Antwort vorliegen, dann sollte geleich ir gn. H. abermals auf die ksl. Mt. die antwort wollen aufschieben und mit demselben also die sachen verzihen, das man doch keineswegs erleiden mocht, und dann ir Mt. geleich vorigem anzeigen gemes etzwas würd wegern, hielt doch gemeine versamlung darfür, das sie nit schuldig wer, darauf zu geben, dann sie und in sunders H. Paulus ytz wefelch hetten, in der sachen entlich zu weschliessen, dem man auch getacht volg zu tun etc. Man wolle auch nicht verhehlen, daß man zwar Hg. Ulrich gerne im Bund sähe, doch habe man von andern Ff. so vil verstands, dardurch man dieselben an seiner Gn. stat west in die einigung zu vermugen, damit dannoch dis loblich wesen nit verdrent wurd etc. Paul von Liechtenstein erklärte hierzu vor der Versammlung, das er den wirtenbergischen geschikten davor gut teutsch hab gesagt, das er ytz macht und gewalt hab, fur Pfalzgf. Ludwig, Kf., und seiner Gn. bruder, Hg. Friederich von Bairn, zuzusagen, die man auch, wa Wirtenberg nit zusagen wirdet, als ich nit anders merken kann, bede an seiner Gn. stat in den bunt nehmen wird, ydoch muß zuvor deshalb ein ander buntstag ausgeschriben werden. Es ist sich aber zu fermuten, das es Wirtenberg darzu nit wird kumen lassen, dann der von Ypenwerg ist darauf selbs in eil perschonlich heimgeritten etc.