Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Köln, 7. September 1512

Kop.: Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 21b) 1512 Sept., fol. 17 (mit kleineren Korrekturen).

Konz.: Ebd., fol. 20a u. b.

Ks. Maximilian bekundet, Hans von Lennep, gen. Meinschad, habe vor einiger Zeit in Köln einen seiner Nachbarn, so im sein tochter wider seinen willen enthalten und gegen dem er sich, als er anzaigt, leibsnot erwern muessen, vom leben zum tod bracht. Er ist deshalb eigentlich der ksl. Strafe verfallen. Absolviert ihn jedoch aufgrund seiner nachdrücklichen Bitte, aus besonderer Gnade und weil es sich offenkundig um einen Fall von Totschlag handelt und nimmt ihn wieder in seine und des Reiches Gnade und Huld auf. Künftig soll Meinschad wegen dieser Sache von niemandem mehr behelligt werden. Er ist aber gehalten, sich mit den Verwandten des Getöteten zu vergleichen und außerdem für sein Seelenheil Buße zu tun. Gebietet allen Reichsuntertanen, Meinschad im Gebrauch dieser Absolution nicht zu beeinträchtigen