Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Bitte um Unterstützung seines Wunsches nach Aufnahme der Tätigkeit als Beisitzer am Reichskammergericht zu einem späteren Zeitpunkt.

[Bamberg], 18. Oktober 1512 (montag nach Galli des hl. abts tag)

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 26 (alt 20) 1512 Jan. (!), fol. 25-27, Orig. Pap. m. S. (Vermerk auf der Rückseite: In seinem abwesen H. Melchior Pfintzing, probst zu St. Sebald zu Nurnberg).

Dankt für die (nicht vorliegenden) Mitteilungen, die u. a. seine Entsendung ans Reichskammergericht betreffen. Hat zudem eine Aufforderung Ks. Maximilians erhalten, sich zum 31. Oktober (sontag nach Symonis und Jude) in Worms einzufinden, um für das Haus Österreich als Beisitzer am Reichskammergericht tätig zu werden. Antwortet hierauf dem Ks. im beigefügten (nicht vorliegenden) Brief, daß er zwar dazu bereit sei, aber des bambergischen gleitsbruchs halben [vgl. Abschnitt IV.4.], darumb vehde und krieg vor augen stet, darinnen ich bei meinem gn. H. von Bamberg bedreten bin und dieweil solche sach unvertragen ist, von seinen Gn. füglich nit ziehen kone. Deshalb möge der Ks. seine Anweisung bis zur Beendigung des Konflikts um den Geleitbruch aussetzen. Nun kann Serntein sicherlich ermessen, das mir gemelter ursachen halb, diser weil von meinem gn. H. von Bamberg zu ziehen, ganz verkerlich und nachredlich were, und sein Gn. würde des diser zeit sunderliche große beschwerd haben. Darumb, wiewol mir auf auswartung gemelts handels gegen den widerteilen, iren anhengern und zugewanten vil haß, nachteils und schadens stet und ich des mit fugen gern vertragen sein wolt, so wil ich doch das vil lieber leiden, dan das ich mit unfügen von meinem gn. H. von Bamberg ziehen solt. So aber gemelte sach zu frieden und vertrag kumpt, das ich verhoff, zum lengsten auf dem negstkunftigen reichstag gescheen moge (mitler zeit auch vermerkt, wie das camergericht weiter erstreckt wirt), wird er dem ksl. Befehl Folge leisten. Bittet Serntein, ihn diesbezüglich beim Ks. zu unterstützen. Dankt ihm auch für andere freuntschaft, so ir mir (meinethalb unverdienet) jungst zu Köln in gemelter und andern sachen erzeigt und bewisen habt.