Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Erfurt, 23. Mai 1510 (donnerstag in hl. pfingstwochen)
Druck: Falckenstein, Civitatis Erfurttensis historia, S. 493.
Danken ihm für die Übersendung seines Schreibens (Nr. 150) und des beigefügten Moratoriums sowie für seine in diesem Zusammenhang aufgewendete Mühe. Informieren ihn gleichzeitig darüber, daß ihnen am 18. Mai (vergangenen pfingstabend) die Frankfurter eine (nicht vorliegende) Deklaration übergeben haben, in der der Ks. bekundet, das uns angezeigte moratoria gegen sie nichts befreyen mögen, sondern [wir] sollen schuldig sein, den genanten von Frankfurt ihre zins zu geben, wie vor ausbringung der moratorien beschehen ist. Zudem werden sie auf den 36. Tag nach dem 18. Mai vor das Reichskammergericht zitiert, fidesjussion und satisdation zu tun, wie sich nach ordnung der recht gebürt. Werden auch bericht, das uns von der von Wormbs wegen gleich mandat und declarationes auch aufs fürderlichst zukommen werden. Bitten EB Uriel um seinen Rat, ob wir die übergesandten moratoria sollen lassen uffschreiben oder aber einer besser gewertig sein und darnach haben zu richten, wann wir täglich unmeßlichs anlaufen, auch viel kommer und hemmens haben umb nichtbezahlung halben der Zins. Übersenden ihm zu seiner Information eine Abschrift besagter ksl. Deklaration.