Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[Augsburg, ca. 25. Mai 1510]1
Magdeburg/Wernigerode, LHA, A 37b I, I III 4, fol. 1a-2a, Kop. (Vermerk fol. 2b: Bf. Uriel bitt ksl. Mt., im heimzureiten zu erlauben vom richstage, domit er sich in gegenwere richten moge; darunter: Ksl. antwort [liegt nicht vor]).
Der Ks. hat ihn zur Verhandlung seines Konflikts mit Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen wegen Erfurt auf den gegenwärtigen Reichstag nach Augsburg geladen. Darinnen ich eur ksl. Mt. zuforderst zu eren und undertenigem wolgefallen und als der, so zu friden und eynigkeit mer wann zu ufrur und kriegen geneigt ist, mich aller undertenigen gehorsame und willfarung gefliessen. Der widerteyl ist aber uf seinem eygen willen beharret, leßt sich darin nichts weisen oder miltern. Erfährt zudem täglich aus Erfurt, wie seine dortigen Bürger fortwährend von den Sachsen beschwert, gefangengenommen, ihrer Habe beraubt und auf alle erdenkliche Weise bedrängt werden. Dies geschieht uber mein und der meinen manigfaltig bescheen rechtlich erpieten, erstlich uf eur ksl. Mt., darnach uf meine frunde, die Kff., sembtlich und sunderlich, item uf alle stende des Reichs, alhie versamelt, oder wen sie aus inen darzu verordnen, item auf etwevil Ff., in sonderheit auch uf den bund zu Schwaben etc. Da aus dieser Sache möglicherweise weitere tätliche Übergriffe erwachsen, erscheint es ihm notwendig, sich gemeinsam mit seinen Freunden und Verwandten zur Wehr zu setzen, damit mir und meinem stift unser statt Erfurt nit also lachend und on wehre wider recht und alle pillicheit abgetrungen werde. Und bin deshalb merklich und us der notturft verhindert, das ich geinwertigen reichsanslag [Nr. 123] nit ausrichten oder bezalen kan oder mag. Bittet den Ks., ihm deshalb nicht ungnädig zu sein, sondern seine Notlage anzuerkennen, zumal ihm nichts lieber wäre, als dem Ks. in Frieden und Einigkeit gehorsam zu sein und Krieg und Aufruhr zu vermeiden, wie der Ks. dies bei den bisherigen Verhandlungen sicherlich gesehen hat. Und nachdem solich krieg und ufrur der handlung zu handhabung fridens, rechts und anders, davon alhie uf anregen eur ksl. Mt. geredt und von den stenden uf künftigem reichstag beschließlich gehandelt werden soll, darzu ich getreulich geraten und geholfen han, auch hinfur mit den meinen zu tun gedenk, ganz widerwertig, der zurruttung und zurstorung geperend und mir und den meinen ganz beschwerlich were und ich und die meinen uns dann rechts uf eur ksl. Mt. und andere, wie obsteet, mer wann vollig, sonder uberflüssig erpoten haben und noch erpütig sein, bittet er den Ks., ihn bei seinem Recht zu handhaben, ihm ksl. Trost, Hilfe und Beistand zu gewähren und nicht zu gestatten, daß Gewalt gegen ihn ausgeübt wird. Zudem möge der Ks. ihm erlauben, heim in sein Erzstift zu reiten, obangezeigt myner und myns stifts notturft nachzutrachten und mich zu schicken, des angezeigten gewaltigen furnemens mich und die mynen, sovil moglich, ufzuhalten.