Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Bitte um Zurückweisung der Forderung Landgf. Annas von Hessen nach Stand und Session auf dem Reichstag.

[Augsburg], 16. März 1510

Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 181, fol. 8a u. b, Kop.

Regest: Glagau, Landtagsakten, S. 102 Anm. 1.

Gruß. Allergnst. H., als euer ksl. Mt. mir ein suplication, die an euer ksl. Mt. von meiner muhmen frauen Anna, geborn Hg.in von Meckelnburg, Landgf.in zu Hessen etc., witwen, gereicht [Nr. 179], gnediglich uberantwurt hat, die meynung inhaltend, als solt ir als der rechten vormündern irs einigen sons, meins ohmen Landgf. Philippsen zu Hessen, auf diesem reichstag stand und session gegeben werden, als ir doch bisher aus meinen ungegründten einreden uber mein aigen müntlich und schriftlich zusage verzogen wurden sey etc., hab ich ferrers inhalts vernomen und bedanke gegen euer ksl. Mt. mich erstlich der gn. uberantwurtung, mit erbietung, solchs umb dieselb euer Mt. unterteniglich zu verdienen. Füge auch euer ksl. Mt. darauf unterteniglich zu wissen, das ich mich der suplication und clage meiner muhem in kein weg versehen hett, sonderlich aus dem, weyl irer lieb unverborgen, das mein lb. brüder [Hg. Johann], vettern [Hg. Georg und Hg. Heinrich] und ich als erbwarten des Ft. zu Hessen uns der vormundschaft auf ersuchen, bit und begern der landschaft angenomen, der wir auch in besitzung, geprauch und gewheren sind und als vormunden zwischen irer lieb und der landschaft zu Hessen irer geprechen halb gehandelt, mein muhem auch, das sie auf diesen reichstag session bitten oder fur euer ksl. Mt. uns beclagen wolt, an uns nye hat gelangen lassen. Bin ir auch nit gestendig, sie an der vormundschaft nit zu irren, zugeschrieben oder zugesagt zu haben. Derhalb, so yemands als vormunden des Ft. zu Hessen stand oder session gegeben werden soll, anders dann hofmeister und regenten desselben Ft., die euer ksl. Mt., auf diesen reichstag neben andern stenden des hl. Reichs zu erscheinen, das best und nützlichist zu handeln und zu schliessen helfen, auch beschriben hat, so haben euer ksl. Mt. aus solchen und andern ursachen gnediglich zu bedenken, das solcher stand billicher niemands dann meinen brüdern, vettern und mir gegeben werd, underteniglich bittend, euer ksl. Mt. wolle meiner muhm, der Landgf.in, ires ungegründten furnemens nit stat und, sovil mein person sonderlich betrifft, nit glauben geben, sonder mein brüder, vettern und mich bey unser gewher gnediglich schützen und handhaben. Das bin umb euer ksl. Mt. ich unterteniglich zu verdienen ganz willig und bevilh derselben euer ksl. Mt. mich hiemit zu allem undertenigem gehorsam. Datum am sambstag nach dem sontag letare Ao. etc. decimo.