Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Regensburg, [ca. 25. Juni 1510]1

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 28, fol. 106a-107a, Kop.

Gemäß dem Bescheid, den die ksl. Hofräte den Regensburger Gesandten kürzlich gegeben haben (Nr. 299), beschließt der Innere und der Äußere Rat von Regensburg Folgendes:

1. Der Ks. soll gebeten werden, in den Belangen der Stadt bis zum nächsten Reichstag gütlichen anstand und aufslag zu machen, auf das in mitten der zeit rechenschaft aller gemeiner stat ämbter aufgenomen und entlich beslossen [werden kann]. Aus denen und der gegeben ordnung sich des stattlicher erkundet, auch dieselb ordnung in solicher zeit mit vleiß ersehen, die beswerde derselbn dann auf berurten reichstag irer Mt. furgetragen und angezeigt werden mugen, was diesmal wegen der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen ist.

2. Nachdem dem Ks. bereits mehrfach dargelegt worden ist, daß die Reichshauptmannschaft für Regensburg beschwerlich ist, dem alten Herkommen, der Absolution, Restitution und Konfirmation widerspricht und die Stadt auch nicht in der Lage ist, den Reichshauptmann zu besolden, soll der Ks. nochmals in aller Untertänigkeit um Aufhebung der Hauptmannschaft gebeten werden. Wenn der Ks. weiterhin einen Reichshauptmann in Regensburg haben will, muß man dies wohl oder übel hinnehmen, doch möge der Ks. diesen selbst besolden. Auch soll er nicht mehr täglich mit im Rat sitzen, damit die Ratsmitglieder selbständig und frei handeln können, ausgenommen, wo solich tapfer sachn furfielen, das wir des notturftig und nach ime schicken oder rats pflegen wurden, sich darin auch irer ksl. Mt. zu gehorsam gegen uns und gemainer stat gutwillig beweisen wurde.

Anmerkungen

1
 Die Beschlüsse sind zeitlich zwischen dem Bescheid des ksl. Hofrats für die Regensburger Gesandten vom 8. Juni (Nr. 299) und deren erneuter Anhörung durch die Hofräte am 9. Juli (Nr. 303) anzusetzen.