Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 18. Juni 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 9, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Wie aus dem beiliegenden Abschied (Nr. 125) zu ersehen ist, haben die Reichsstände auf dem Reichstag in Augsburg eine Truppenhilfe bewilligt, zu deren Einhebung etliche Kommissare eingesetzt worden sind und festgelegt worden ist, daß die Hilfe zu zwei Terminen bei Bm. und Rat von Frankfurt und von Augsburg erlegt werden soll. Erwartet von Frankfurt, daß es die Einhebung übernimmt und sie ordnungsgemäß durchführt, und wann ir also 6[000] oder 7000 fl. rh. von des Reichs hilf bar beyeinander habt, alsdan alwegen dieselben Bm. und rate der stat Augspurg bey etlichen den eurn auf unsern costen wol verwart zuschickt, so werden euch unser und des Reichs verordent commissarien alzeit dagegen quittiren, uns auch nach verscheynung des nechstkunftigen St. Jacobstage [25.7.10] in unser hofcanzly, desgleichen unserm camerrichter unsers ksl. camergerichts [Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden] berichtet und anzaiget, wer von den stenden des Reichs sein aufgelegte hilf hinder euch erlegt und geantwurt habe, uns darnach wissen zu richten. Die im Abschied als Kommissare genannten Sigmund von Thüngen und N. (= wohl: Georg) Fütterer können ihr Amt nicht ausüben, da sie mit anderen wichtigen Geschäften befaßt sind. An die Stelle Thüngens tritt deshalb Adam von Frundsberg, Hauptmann des Schwäbischen Bundes, an die Fütterers der ksl. Rat Dr. Konrad Peutinger, Lehrer der Rechte. Ist mit den Ständen übereingekommen, daß die früher von ihnen verlangte und von etlichen auch bezahlte Anleihe jeweils von ihrem Anschlag abgezogen wird. Frankfurt soll dies bei der Einhebung berücksichtigen und dafür, wie im Reichsabschied vermerkt, einen ksl. Schuldbrief entgegennehmen.1

Anmerkungen

1
 Auf diese ksl. Weisung bezüglicher Eintrag im Frankfurter Ratschlagungsprotokoll unter dem Datum Sexta in die Albani [21.6.10]: Item wo gelt des anslags, uf dem reichstag zu Augsburg beslossen, von den stenden von ksl. Mt. wegen alher geliebert wirdet, sollen Bm. und der statschriber inzunemen und uszugeben und weß inen des lute ksl. befelhs zu tun gepuren wil, zu handeln macht haben und rechenung und bescheit davon zu tun, ire ufzeichnis und sonder register daruber zu machen. Frankfurt, IfStG, Ratschlagungsprotokoll 1499-1510, fol. 132a, Orig. Pap.