Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Frankfurt, 20. August 1510 (dinstag nach assumpcionis Marie)

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 40a, Konz.

Hat seinem Befehl (Nr. 608), ihm und auch dem Reichskammerrichter (Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden) nach dem 25. Juli ( St. Jacobstag) mitzuteilen, wer den Augsburger Anschlag bezahlt hat, bislang nicht Folge geleistet, da zum genannten Termin kein Geld eingegangen war. Seither sind nur die auf beigefügtem (nicht vorliegendem) Zettel verzeichneten Beträge gezahlt worden.1

Anmerkungen

1
 Eine entsprechende Mitteilung schickte Frankfurt am 22. August 1510 (dornstags in octava assumpcionis Marie) an den Reichskammerrichter Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 44a, Konz. Dieser antwortete mit Schreiben aus Worms vom 26. August 1510 (montags nach Bartholomei), er werde die Mitteilung, wer den Augsburger Reichsanschlag bezahlt habe, auch an den Fiskal weiterleiten. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 47, Orig. Pap. m. S.