Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Trier, 6. April 1512
Druck: Verbic, Deželnozborsk Spisi Kranjskih, Nr. 55 ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt).
Beauftragt sie, die Landstände auf den Landtagen am 21. April (mitichen nach quasimodogeniti) aufzufordern, ihre Hilfe bewilligungsgemäß zu leisten, zumal er auf diese gegenüber anderen Erbländern und den Reichsständen bereits lobend hingewiesen hat. Die Landstände sollen ihren Beschluß, die Truppenhilfe nur innerhalb der Grenzen der Steiermark, Kärntens und Krains, nicht aber in Friaul einzusetzen, revidieren, denn auch Friaul gehört zu den ksl. Erbländern und kann künftig den übrigen Erbländern durchaus von Nutzen sein, vor allem, was den Schutz gegen gläubige und ungläubige Feinde betrifft. Die Landstände sollen also ihre Kontingente auch für militärische Aktionen in Friaul zur Verfügung stellen, allerdings nicht nur für reine Verteidigungsmaßnahmen, sondern auch für solche, mit denen man dem Feind zuvorkommt. Wenn die Türken bemerken, daß die Erbländer in hohem Maße kampfbereit sind, werden sie sich heuer mit Attacken zurückhalten. Auch sollen die Landstände ihre in den Erbländern nicht üblichen hohen Soldtaxen reduzieren. Erleichtert wird dies dadurch, daß in Friaul Proviant seit jeher wohlfeil zu bekommen ist. Im übrigen sollen die Dienstleute nicht allein auf ihren Vorteil bedacht sein, sondern mehr ihre Ehre sowie die Wohlfahrt des ganzen Landes in den Vordergrund stellen. Die Haltung der Steiermark, Kärntens und Krains wird Vorbild sein für die anderen Erbländer, mit denen er (der Ks.) derzeit ebenfalls verhandelt.1