Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Augsburg StadtA, Lit. 1541, unfol. (Kop.).

Hat nach einer Wirtshauszeche vor etwa 5 Jahren während einer Auseinandersetzung auf dem Heimweg einen Mann an der Hand verwundet. Ist mit diesem Mann vertragen gemäß dem Spruch des Zunftmeisters Henkel. Wurde wegen der Tat vom Augsburger Rat gestraft und der Stadt verwiesen und musste sich seines frumen weibs enteussern. Auf seine wiederholten Gesuche um Erlaubnis zur Rückkehr wurde ihm erklärt, wenn er die Fürsprache des Kaisers oder eines Fürsten gewinnen könne, werde ihm ein günstiger Bescheid gegeben. Dapey ich mich mit grosser hofnung versich, sie werden mich zu meinem fromen weib, auch zu meinen burgerlichen sachen widerumb einkomen lassen. Bittet deshalb zusammen mit seiner frommen Hausfrau um eine Fürschrift des Kaisers, damit ich pey meinen hern zu Augspurg widerumb genedigs zusagen erlangen möchte. Verspricht, nie mehr eine solche Tat zu begehen. Will dies zusammen mit seiner Frau im Gebet für eine lange, glückliche Regierung des Kaisers verdienen1.

Anmerkungen

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 Zum Fall Frank vgl. Wolfgang Rehlinger, Simprecht Hoser und Dr. Konrad Hel an Bgm. und Rat von Augsburg, Regensburg, 1541 März 18, Augsburg StadtA, Lit. 1541, unfol. (Ausf.): Es hat Galli Franck, dem eure fursichtige W. die statt verwisen, bey der röm. ksl. Mt., unserm allergenedigisten herrn, supliciert lauth beyligender suplication Nr. 1. Darauf unser gnediger furst und herr, Hg. Friderich Pfgf., uns als eurer fursichtigen W. gesandten durch seinen gehaimen secretarien einen zustellen und dabey genedigclich bitten lassen, bey eurer fursichtigen W., einem erbern rath, mit allem fleyß zu furdern, damit gedachter Gall, in die statt zu kumen, widerumb begnedigt wurde. Dieweyl nun hochgedachter furst bey der röm. ksl. Mt. in sonderm ansechen, auch uff disem reichstag die reichshandlungen under den handen haben und handlen solle, so ist unser getreues bedencken, das eure fursichtige W. der ksl. Mt. genedigst und sein, Hg. Friderichs, genedigs ansuchen und begeren nit abschlagen, sonder geweren solten. Doch stellen wier sollichs zu eurer fursichtigen W. wolgefallen etc. [...]. Datum Regenspurg, den 18. Marcij anno 1541. Vgl. auch dies. an die Geheimen von Augsburg, Regensburg, 1541 März 18, Augsburg StadtA, Lit. 1541, unfol. (Ausf.): [...]. Raten zu der vom Kaiser und von Pfgf. Friedrich gewünschten Begnadigung des Gallus Frank. Datum den 18. Marcij anno 1541.