Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

A  Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 387 Nr. 147, fol. 67r–68v (Reinkonz.); DV fol. 68v: An Mgf. Jorgen und Hans Alb[recht] zu Brandeburg, item, die von Nurnberg uf den naumburgischen abschiedt von wegen beschickung des reichstags zu Regenspurgk, 1541.

B  koll. Nürnberg StA, Ansbacher Religionsakten 23, unfol. (Ausf.).

Wir zweifeln nit, röm. ksl. Mt., unser allergnedigster her, werde eur L. ingleichnus wie uns und andere unsere der christenlichen relligion aynungsverwandten stende und stete zu dem angesatzten reichstag gegen Regenspurg beschrieben und erfordert haben [Nr. 1], a darauf auch ane zweivel euere L., doselbst zu erscheinen oder denselben statlich zu beschicken, nit undterlassen werden–a. Weil dan im [sic!] b solchem kaiserlichen schreiben–b unther anderm gemeldet wirdt, dasc von christenlichen, pillichen mitteln und wegen, dadurch die eingefallene zwispalt in unser heiligen, christenlichen relligion hingelegt und in vorgleichung bracht, geredt und gehandelet sol werden, d zudem, das sich das gespreche zu Wormbß uff das schreiben, so ksl. Mt. an den H. Granuelh gethan [Nr. 6], geendet und uf den reichstagk gein Regenßburgk verschoben worden vormuge des abschieds [Nr. 9], so gedachter Granuelh und die verordenten zu der presidenz darauf beiden teilen schriftlich gegeben, welchs euere L. an zweivel nuhmer auch bericht empfangen–d, so haben wir nit underlassen wollen, nachdeme euere L. unser allerseits augspurgischen confession und furgewandten protestacion und appellacion mitverwandt und dieselbige bißhier uf etzlichene gehaltenen tegen dem almechtigen zu lob und ausbraittung seins heilwertigen worths und der warheit mit haben vortretten helfen, eur L. derhalben antzulangen und freuntlichen zu ermanen, das sie uf kunftigem reichstag in solchen sachen, unsern heiligen glauben belangendt, mit uns und unsern mitverwandten fur einen man stehen und sich von uns keinswegs sondern wollen, wie wir uns dan desselben anedas zu eueren L. freuntlichen vorsehen und darauf freuntlich gebetten haben wollen, sich darin, wie bißhier beschenn, freuntlichen und christenlichen zu ertzaigenf.

g Do aber euere L. berurten reichstag aigner person aus vorhinderung ader sunst nit personlich besuchen, sundern ire rethe dorauf schicken und abefertigen werden, so wolle euere L. denselben iren rethen bevelich geben–g, sich in furfallenden beratslagungen und handellungen h in gemelten glaubenssachen–h mit uns, i diesem teil–i, freuntlichen und christenlichen zu vorgleichen, j domit also dorinnen fur ainen man gestanden werde und kein sonderung noch trennung furfallen muge, wie wir dan euere L. anedas des christlichen gemuths und neygung wissen, bey eynmalh erkandter worhait zu pleiben und davon abzuwenden sich nichts bewegen zu lassen–j. Das wirdet ane zweifel dem almechtigen zu gefallen raichen und zu fortsetzung solcher christenlichen, pillichen handellungk zum hochsten nutzlich und dinstlich sein. Und habens euerer L., der wir in alwegen freuntlich zu dienen willigk, nicht unangetzaigt lassen wollen1. [...]. Datum etc., den 29. Januarj anno etc. 41.

Anmerkungen

a
–a  Korr. aus: und sie, demselbigen [sic!] uf solche der ksl. Mt. ernsten erforderung zu besuchen ader stadtlichen zu beschicken, nit underlassen werden.
b
–b  Korr. aus: dem ausschreiben zu bemeltem reichstag.
c
 Danach gestr.: aldo.
d
–d Nachgetr.
e
 Nachgetr.
f
  Korr. aus: halten.
g
–g  Korr. aus: Und do euere L., berurten reichstag aigner person zu besuchen, vorhindert, das sie gleichwol iren rethen, so sie dohin schicken werden, bevelich geben.
h
–h  Korr. aus: sovil des glaubens sachen anlangt.
i
–i  Korr. aus: und unsern mitverwandten.
j
–j Nachgetr.
k
 Danach gestr.: unsers teils.
1
 Vgl. Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Lgf. Philipp von Hessen, Torgau, 1541 Januar 30, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 1, unfol. (Reinkonz.): Im Naumburger Abschied der schmalkaldischen Verbündeten [Nr. 7] ist ihm und dem Landgrafen aufgetragen, Mgf. Jorgen und Mgf. Johansen zu Brandenburg etc. sampt den von Nurnberg zu schreiben und sie freuntlich und gnediglich antzulangen und zu vermhanen, das sie sich uf kunftigem reichstag in sachen, unseren heiligen glauben anlangendt, von uns und unsern mitverwandten nit trennen, sondern fur ainen mann stehen und die sachen, wie bißher bescheen, mit vortretten helfen wollten, wie dan solchs der artickel im abschiedt antzaigt. Hat entsprechende Schreiben verfertigen lassen. Wenn sie dem Landgrafen gefallen, möge er sie siegeln und die Schreiben an Mgf. Georg, Mgf. Hans Albrecht und Nürnberg zustellen lassen. Das Schreiben an Mgf. Hans will er expedieren. Vgl. auch die zustimmende Antwort Lgf. Philipps von Hessen an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Marburg, 1541 Februar 7, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 1, unfol. (Ausf.). – Vgl. auch Mgf. Georg und Mgf. Albrecht von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen, o. Ort, 1541 Februar 16, Nürnberg StA, Ansbacher Religionsakten 23, unfol. (Ausf.): Antwort auf ihr Schreiben vom 29. Januar 1541. Sind über den Wormser Abschied und die in Worms geführten Verhandlungen mit Ausnahme der Gespräche an den letzten vier Tagen unterrichtet. Gehen davon aus, dass ihnen Sachsen und Hessen Kopien der Akten dieser Schlussverhandlungen zukommen lassen werden. Ihnen ist noch kein Reichstagsausschreiben des Kaisers zugegangen. Kennen die Gründe dafür nicht. Ksl. und kgl. Räte wundern sich darüber. Der Kaiser hat sie gestern hier in ihrer Residenz persönlich angesprochen. Wollen den Reichstag persönlich besuchen oder doch beschicken. Waren stets gewillt, neben ihren Religionsverwandten alles zu fördern, was der Ehre Gottes, friedlicher Einigkeit, der Ruhe und Wohlfahrt der deutschen Nation und dem Wohl der Christenheit dient. Wollen es auch jetzt daran nicht fehlen lassen. Datum Mitwochs, den 16. Februarij anno etc. 41. – Vgl. außerdem Bgm. und Rat von Nürnberg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen, 1541 Februar 19, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 124, fol. 101r–101v (Kop.): Bezug: ihr Schreiben wegen des Reichstages. Sind ebenfalls zum Reichstag geladen. Werden ihre Gesandten anweisen, bei den Augsburger Konfessions- und Protestationsverwandten zu steen, sich mit denselben tzu vergleichen und gar nit abtzusondern, dann wir gedencken, mit hilf Gottes bey dem, das wir bißher bekennt und gehalten, hinfuro auch bestendiglich tzu beharren und davon nit abtzusteen. Windsheim und Weißenburg, denen sie ihr Schreiben zugeschickt haben, werden zweifellos auch keiner anderen Meinung sein. Sambstags, 19. Februarij 1541.