Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
A Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 1, unfol. (dt. Übersetzung; Kop.)
B Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 1, unfol. (Kop., lat.).
C Marburg, StA, PA 1379, fol. 20r–22v (Konz., lat.).
Hat unlängst die die Suspension der Acht gegen Goslar und Minden betreffenden Schriften empfangen. Diese Suspension wird dem Frieden und der Ruhe in deutschen Landen dienen. Hat die Suspensionsmandate den beiden Städten mitgeteilt. Nun beschwert sich Goslar darüber, dass Hg. Heinrich von Braunschweig den Bürgern die Straßen sperrt etc. Hg. Heinrich und seine Diener werden sich wohl hinsichtlich der Suspension mit Unwissenheit etc. herausreden. Es ist deshalb notwendig, dass der Kaiser die Suspension dem Brauch entsprechend in Wolfenbüttel in aller Form bekannt macht. Sonst werden die Diener Hg. Heinrichs weiter gegen die Bürger von Goslar vorgehen. Und werden die fursten und stend unser religion vorursacht, inen hulf zu thun, auch ursach haben, worumb sie den reichstag zu Regenspurg nicht besuchen.
Zweifelt nicht, dass Granvelle, der den Frieden fördern will, sich für die erforderlichen Maßnahmen einsetzen wird. Wenn dies geschieht, können alle Sachen um so besser vorangebracht werden 1.
[Zettel:] Neuerliche Nachrichten über Maßnahmen und Übergriffe Hg. Heinrichs von Braunschweig gegen Goslar, insbesondere über die Befestigung zweier vor der Stadt gelegenen Klöster zur Bedrohung Goslars. Do nuhn solchem des von Braunschweygs thetlichen furnehmen und gewaltsamen handelungen nicht gewehret, wirdet es letzlich denen von Goßlar nicht mehr zu dulden und werden die sachen dahin gerathen, das unser christlichen religion verwanthe stende, den von Goßlar hulf und beystandt zu ertzeigen und sie nicht lenger zu verlassen, gedrungen und verursacht werden. Darauß dan anderer unrath und unvorsehener zwispalt erwachsen kondt.
Wir wollen euerer herrlichkeit auch nicht bergen, das unsere räth, so wir ken Regenspurg ze schicken uns haben vernehmen lassen, itzo aufm wege sein mit bevehl, das sie sich auf eylendest fordern und alda ankohmen sollen, welchs sie sonder zweyvel also auch thun werden. So wollen wir auch in kurtzen tagen, wen uns euerer herrlichkeit schreyben zukumbt, hinachvolgen und, sobald wir konnen, erscheynen2. Datum ut supra.