Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Weimar HStA, Reg E fol. 48 Nr. 100, fol. 198r–199v (Ausf.); DV v. a. Hd. fol. 199v: Der Kf. zu Branndenburgk wil noch zur zeit nit ufn reichstag ziehen, bitt ine zu berichten, wann der kayser werde zu Regennsburg ankomen. Ant[wort] dorin. 1541

Ihm ist vergangener Tage wie zweifellos auch anderen Kff., Ff. und Ständen ein ernstliches ksl. Mandat mit der Aufforderung zum Besuch des Reichstages in Regensburg zugegangen. Trotz großer Ungelegenheit und zahlreicher Geschäfte beabsichtigt er, den Reichstag persönlich zu besuchen 1. Hat Johann Friedrich deshalb neulich um Geleit gebeten. Dieses Schreiben wird ihm mittlerweile zugegangen sein 2. Hat auf das ksl. Mandat hin einen Diener zur Bestellung einer Herberge nach Regensburg abgefertigt 3. Dieser ist noch dort. Er hat aber noch nichts von der Ankunft des Kaisers oder anderer Stände gehört. Muss sich deshalb bei Johann Friedrich, der der Malstatt näher gesessen ist und zweifellos Räte oder Diener in Regensburg oder am ksl. Hof zur Erkundigung hat, informieren, damit er unnötige Unkosten – er befürchtet solche aufgrund der langen Verzögerung ohnehin – vermeiden kann. Will ungern der erste oder der letzte sein. Will keine Verzögerungen verschulden oder anderen beschwerlich fallen, indem er sie auf sich warten lässt. Erhält täglich widersprüchliche Nachrichten, einmal von der Krankheit des Kaisers, ein andermal von dessen Rückreise oder von anderen ksl. Geschäften und Verhinderungen. Bittet deshalb, ihn darüber, was Johann Friedrich vom Reichstag und der Ankunft des Kaisers in Regensburg weiß, besonders wann letztere zu erwarten ist, zu verständigen, damit er seine Abreise danach einrichten kann und ihm durch langes Warten keine vergeblichen Unkosten entstehen. Hat selbst auch bereits Räte abgeschickt. Diese konnten ihm aber wegen der Kürze der Zeit noch nicht berichten. Bittet auch um Mitteilung, wann Johann Friedrich selbst abzureisen und in Regensburg anzukommen gedenkt.Datum Coln an der Sprew am tage Cathedra Petrj anno etc. 41. [PS:] Bitte um umgehende, freundliche Antwort 4.

Anmerkungen

1
 Vgl. auch Kf. Joachim von Brandenburg an Lgf. Philipp von Hessen, Cölln an der Spree, 1541 Februar 19, Marburg StA, PA 1467, fol. 6r–7v (Ausf.): [...]. Das auch euere L., wie sie in einer zettel uns vorstendigt, willens, den reichstag eigner person zu besuchen, horen wir gerne und seinds erfreuet, zweiffeln gar nit, euere L. wurden beyneben uns und andern, was zu vergleichung des zwispalts in religionsachen und zu erhaltung frieds und einigkeit furderlich sein mag, gleichermaß auch befurdern helfen. Wir seind bedacht, uff den Mitwoch nach Invocavit [1541 März 12] von hier auszureissen und haben unsern weg also angestelt, das wir auf Letare [1541 März 27] zu Regenspurgk, wils Goth, ankomen werden. [...]. Datum Coln an der Sprew, Sonnabents nach Valentinj anno etc. 41. – Die kurbrandenburgische Korrespondenz zur Terminierung der Reise, zur Sicherung des Kurfürstentums für die Zeit der Abwesenheit des Kurfürsten in der Obhut benachbarter Fürsten und zur Organisation des Geleitschutzes in den übrigen auf dem Weg liegenden Territorien und der geplanten persönlichen Zusammenkünfte Kf. Joachims mit seiner Mutter und Mgf. Georg von Brandenburg-Ansbach findet sich in Berlin GStAPK, I. HA Rep. 10 Nr. B 2 Fasz. A.  – Zu den Reisevorbereitungen Kf. Joachims vgl. auch das Verzeichnis seines Gefolges, o. Datum, Berlin GStAPK, I. HA Rep. 10 Nr. B 2 Fasz. A, fol. 3r–4v (Kop.); den Futterzettel für den 28. März 1541, ebd. fol. 7r–7v (Kop.), o. Datum; die Liste der Reit- und Wagenpferde, ebd. fol. 8r–9r (Reinkonz.), o. Datum; das Verzeichnis der Reiter und Wagen, ebd. fol. 5r–6r (Kop.), o. Datum; den Memorialzettel zur Zusammenstellung des Gefolges, ebd. fol. 14r–14v, o. Datum und das Verzeichnis des Weges nach Regensburg, o. Datum, ebd., fol. 12r–13r (Kop.). Zu den Reisevorbereitungen Kf. Joachims vgl. auch Müller, Zur Geschichte, S. 176–188.
2
 Vgl. Kf. Joachim von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Cölln an der Spree, 1541 Februar 12, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 161r–162v (Ausf.): Auf das ihm neulich zugegangene, ernstliche ksl. Mandat hin will er sich persönlich zu dem ausgeschriebenen Reichstag begeben und wird deshalb eine Zeit lang außer Landes sein. Bittet deshalb, sich in der Zeit seiner Abwesenheit seine junge herrschaft, seine Lande und Leute befohlen sein zu lassen. Bittet, sich gegenüber seinen zurückgelassenen Räten und Statthaltern, wenn sie sich an Johann Friedrich um Rat und Hilfe wenden müssen, so zu erzeigen, wie er es im umgekehrten Falle auch tun würde. Wird auf der Reise mit seinem Gefolge von 250 Pferden kursächsisches Territorium berühren müssen. Bittet, ihn am Freitag nach Invocavit [= 1541 März 11] an der Grenze zwischen Wittenberg und Treuenbrietzen mit Geleit zu versehen und ihn dann nach Wittenberg, folgend uf Dieben und dan abermaln Dinstags nach Reminiscere [1541 März 15] zwischen Leyp[zig] und Zeitz, Gera und Schletz, do yedes orts wir ein nachtlager halten werden, und dann von Schleiz nach Hof, soweit sich kursächsisches Territorium erstreckt, geleiten zu lassen. Datum Coln an der Sprew, Sonnabents nach Dorothee anno 41. – Vgl. Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Kf. Joachim von Brandenburg, Torgau, 1541 Februar 20, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 163r–164r (Mundum mit Korr.): Bezug: Schreiben Kf. Joachims von Brandenburg vom 12. Februar 1541. Wünscht Glück zur Reise zum Reichstag. Wünscht weiter, das euere L. uf solchem reichstag das handeln helfe, so zu Gottes lob und ehre und erweiterung seines hailsamen und seligmachenden worts und rainen lhere, auch friden und ruhe des hl. reichs deutzscher nation raichen mag. Will sich gern die junge Herrschaft, Land und Leute befohlen sein lassen und sich unverweislich erzeigen, wenn Kf. Joachims Statthalter und Räte sich um Rat an ihn wenden. Will das gewünschte Geleit, das von der Grenze zwischen Wittenberg und Treuenbrietzen durch sein Land führen soll, anordnen. Geht davon aus, dass Kf. Joachim solches Geleit für diejenigen, die kursächsisches Territorium und kursächsische Untertanen geschädigt haben, nicht beansprucht. Solche Personen will er nicht in Schutz und Geleit nehmen. Bittet dies nicht als unfreundlichen Akt aufzufassen. Datum Torgau, Sontags nach Valentinj anno etc. im 41. – Vgl. dazu Kf. Joachim von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Cölln an der Spree, 1541 Februar 28, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 189r–190v (Ausf.): [...]. Sollen auch euere L. daran nicht zweiffeln und es vor gewiß dafur halten, das wir, sovil an uns und Gott der almechtig gnad vorleihet, dasjhenig nach unserm besten vorstand handeln, rathen und furdern helfen wollen, so zu Gottes lob und ehre, auch zu erweitterung seins heilsamen worts und reinen lere, auch frid und ruhe des hl. reichs deutzscher nation reichen mag, wie dan anhere unser gemuth und maynungk on allen erdichten schein nie anders gewesen noch hinfuro, ob Got wil, sein solle. Dankt für die Bereitschaft, sich seine Lande und die junge Herrschaft befohlen sein zu lassen. Johann Friedrich wird sich diesbezüglich sicher unverweislich halten. Die Verweigerung des Geleits allerdings für diejenigen, die Johann Friedrichs Lande geschädigt haben sollen, bedarf weiterer Resolution. Nimmt an, dass damit Hans Grasmus gemeint ist. Wenn dem so ist, hat es seine Wege. [...]. Hat je mit Landesbeschädigern, Räubern, Friedbrechern oder mutwilligen zunottigern noch nie gern Umgang gehabt. Will viel lieber nur diejenigen mitnehmen, die nicht nur zur Förderung der Ehre Gottes, sonder auch zu eusserlicher erbarckeit, zucht, fried und einigkeit zu rathen und zu furdern gnaigt weren. Möchte deshalb gern von dem Verdacht verschont sein, gern mit leichtfertigen Leuten umzugehen. Hat sich auf Johann Friedrichs Ersuchen gegen Landesbeschädiger korrekt verhalten. Und do die sach uns antroffen het, were uns villeicht dergleichen oder so vil nit widerfaren. Bittet deshalb nochmals, die Namen derjenigen, die Johann Friedrich im Verdacht der Landesbeschädigung hat, mitzuteilen. Johann Friedrich kann ermessen, dass ihm gebührt, seine Diener gegen Schimpf zu vertreten. Geht davon aus, dass Johann Friedrich dies nicht unfreundlich aufnimmt. Datum Coln an der Sprew, Montags nach Esto michi anno etc. 41. Vgl. dazu Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Kf. Joachim von Brandenburg, Torgau, 1541 März 5, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 202r–205v (Konz.): Bezug: Schreiben Kf. Joachims vom 28. Februar 1541: Haben auch keinen zweifel, dan euere L. werde dasjenige zuefurderst der relligion halben uf solchem reichstag rathen, handeln und furdern helfen, was zu Gottes lob und eher, auch zue erweitterung seins heilsamen worths und rainen lere und demnach zu christenlichem friden und ruhe des hl. reichs deutzscher nacion gereichen muge. Dan euere L. wissen gotlob fur sich selbst, haben es auch von unserm freundlichen, lieben vedtern und brudern, dem landtgrafen, auch unsern mitverwandten jungst zu Frankfurt wol vernomen, waran diese des allerhochsten sachen stehen, das sie sich nit wollen mit gewissen umb tzeitlicher ruhe und fridens willen dermaßen eintziehen, vorknupfen ader verengern lassen, wie die welt und der ander teil bisher vermaynt hadt. Joachim kann sich auf sein jüngst gegebenes Versprechen, seine Lande und die junge Herrschaft in Obhut nehmen zu wollen, fest verlassen. Dies Versprechen gilt auch für seinen Statthalter und seine Räte, wenn er persönlich nach Regensburg reisen sollte. Verweigerung des Geleites für Landesbeschädiger: Begründung für den Fall Graßmans [sic!]. Datum Torgau, Sonnabents nach Esto mihi anno etc. 41.
3
 Vgl. Kämmerer und Rat zu Regensburg an Kf. Joachim von Brandenburg, Regensburg, 1540 Dezember 17, Berlin GStAPK, I. HA Rep. 50 Nr. 47 Fasz. 9, fol. 1r–1v (Ausf.): Haben seine Bitte, ihm eine Herberge zu reservieren, zur Kenntnis genommen. Können ihm die Herberge zum Scheckenbach nicht zur Verfügung stellen, da es während des letzten Reichstages an offenen Herbergen für die zureitenden Herrschaften und Gäste mangelte und deshalb jetzt die vornehmsten Gasthäuser, zu denen das zum Scheckenbach auch gehört, freigehalten werden müssen. Haben deshalb für ihn eine bessere Herberge ausgesucht, nämlich das Haus der Schwebl an der Heide, wo während des letzten Reichstages Kg. Ferdinand wohnte und wo Kf. Joachim einen weiten Platz vor dem Haus und keinen weiten Weg zum Rathaus hat. Hoffen, dass sie dieses Haus für Kf. Joachim reserviert halten können. Falls dieses Haus aber von den ksl. Furieren beansprucht werden sollte, wollen sie für gleichwertigen Ersatz sorgen. Ehe sie zulassen, dass Kf. Joachim schlecht untergebracht wird, wollen sie lieber selbst Nachteile in Kauf nehmen. Wollen notfalls auch eine der offenen Herbergen für Kf. Joachim belegen. Datum Regenspurg am Freitag nach Lucie virginis anno etc. 40.
4
 Vgl. die Antwort Kf. Johann Friedrichs von Sachsen an Kf. Joachim von Brandenburg, Torgau, 1541 Februar 24, Berlin GStAPK, I. HA Rep. 10 Nr. B 2 Fasz. A, fol. 25r–27r (Ausf.): Seine Räte, die er vor einigen Wochen nach Regensburg abgefertigt hat, haben ihm geschrieben, dass noch kein Fürst und noch keine Gesandtschaft in Regensburg angekommen ist. Der Kaiser habe zwar von Speyer aufbrechen und am 7. Februar in Nürnberg sein wollen, habe sich aber auf der Jagd erneut das Podagra zugezogen und sei bettlägerig geworden. Deshalb habe sich der Reiseplan geändert. Aus Nürnberg ist ihm nun gestern geschrieben worden, der Kaiser wolle dort am 17. Februar ankommen und einige Tage bleiben. Seine Gesandten in Regensburg haben weiter geschrieben, dass weder Kaiser noch König bis zum Datum ihres Schreibens hätten öffentlich furieren lassen. Es sei auch noch keine kurfürstliche oder fürstliche Gesandtschaft anwesend. Auch hätten Kaiser und König noch keine Vorräte anlegen lassen. Der in Regensburg eingetroffene Furier Kg. Ferdinands habe ihnen, den kursächsischen Gesandten, gesagt, es sei noch offen, ob der Kaiser und Kg. Ferdinand nach Regensburg kämen oder der Reichstag an einen anderen Ort verlegt werde. Und wenngleich Kaiser und König nach Regensburg kämen, so könnten ihre Furiere ihre Aufgabe frühestens in anderthalb Monaten erfüllen, so dass der Reichstag kaum vor Mittfasten beginnen könne. Obwohl die Nachrichten über die Ankunft des Kaisers in Regensburg noch so vage sind, hat er, Johann Friedrich, sie doch mitteilen wollen. Will Joachim auch künftig auf dem Laufenden halten, insbesondere anzeigen, ob Regensburg die Malstatt des Reichstages bleibt oder dieser verlegt wird und wann der Kaiser in Regensburg ankommt. Datum, Torgau Dornnstag, den 24. Februarij anno domini 1541. – Vgl. auch Kf. Joachim von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Cölln an der Spree, 1541 Februar 25, Berlin GStAPK, I. HA Rep. 10 Nr. B 2 Fasz. A, fol. 28r–28v (Konz.): Hat, was Johann Friedrich ihm auf sein Schreiben über seine beabsichtigte Reise zum Reichstag über die Ankunft des Kaisers in Regensburg mitgeteilt hat, zur Kenntnis genommen. Dankt für diese Nachrichten. Bittet Johann Friedrich, ihm, was er von seinen Räten oder sonst erfährt, mitzuteilen. Weil er feststellt, dass die Ankunft des Kaisers und die Bestellung der ksl. Herbergen noch ungewiss sind, will er seine Abreise vorläufig noch verschieben. Bittet deshalb, mit der Verordnung des erbetenen Geleits zu warten bis auf weiteren Bescheid. Datum Coln an der Sprew, Freitags nach Matthie apostoli anno etc. 41. – Vgl. außerdem Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Kf. Joachim von Brandenburg, Torgau, 1541 Februar 27, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 187r–188v (Konz.): Hat in seinem letzten Schreiben versprochen, ihm mitzuteilen, was er über die Reise des Kaisers, seine Ankunft in Regensburg und den Veranstaltungsort für den angesetzten Reichstag erfährt. Joachim kann der beiliegenden, seinem Kämmerer Hans von Ponickau zugegangenen Nachricht entnehmen, wann der Kaiser in Nürnberg gewesen sein soll. Hat selbst noch keine weitere Nachricht darüber. Erwartet stündlich von seinen Räten in Regensburg weitere Information. Hält aber dafür, dass die beigelegte Nachricht zutrifft. Was er ansonsten noch erfährt, wird er mitteilen. Torgau, Sontags Esto mihi 1541. – Am 4. März bedankte sich Kf. Joachim für die bisherigen Informationen und bat den sächsischen Kurfürsten, ihm, was er weiter erfahre, besonders wie der Reichstag sich anlasse, ob er zu Regensburg gehalten oder verlegt werde, mitzuteilen, vgl. Kf. Joachim von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Cölln an der Spree, 1541 März 4, ebd. fol. 194r–194v (Ausf.). Vgl. dazu Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Kf. Joachim von Brandenburg, Torgau, 1541 März 7, ebd. fol. 214r–214v (Reinkonz.): Bezug: Die beiden Johann Friedrich am 6. März abends zugegangenen Schreiben Kf. Joachims an ihn vom 25. Februar 1541 und vom 4. März 1541. Joachim wird mittlerweile sein Schreiben, in dem er über die Ankunft des Kaisers in Regensburg am 23. Februar berichtet, erhalten haben. Hat dieser Tage von seinen Räten in Regensburg Nachricht erhalten, dass Hg. Wilhelm und Hg. Ludwig von Bayern zusammen mit dem Hg. von Braunschweig, außerdem auch Pfgf. Friedrich in Regensburg eingetroffen sind. Aus verschiedenen Schreiben des Lgf. von Hessen entnimmt er, dass dieser am Mitwoch nach Invocavit [= 1541 März 9] persönlich nach Regensburg aufbrechen will. Datum Torgau, Monntags nach Invocavit anno domini 1541.