Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Marburg StA, PA 569, fol. 23r–27v (Ausf.).

Sein Schreiben vom 17. März haben sie am 22. März samt einigen Exemplaren der Gegendarstellung des Landgrafen gegen die Schmähschrift Hg. Heinrichs von Braunschweig erhalten 1. Haben den beiden Hgg. von Bayern, Pfgf. Friedrich, Hg. Christoph von Württemberg und [Dr. Brück?] Exemplare der Gegendarstellung, die auch angenommen wurden, übergeben. Als sie Granvelle auch ein Exemplar geben und, was der Landgraf ihnen befohlen hat, anzeigen wollten, sind sie Naves begegnet, der ihnen sagte, sie könnten heute nicht zu Granvelle, der beim Kaiser sei, kommen. Als Naves bei Pfgf. Friedrich das Ausschreiben des Landgrafen, das der Pfalzgraf unverzüglich an den ksl. Hof gebracht hat, sah, wollte er auch eines haben. Haben ihm das für Granvelle bestimmte Exemplar gegeben. Viele haben um das hessische Ausschreiben angesucht, sie haben aber kein Exemplar mehr gehabt. Am 23. März ist der hessische Hofmeister mit dem Schreiben des Landgrafen und weiteren Exemplaren des Ausschreibens eingetroffen. Haben diese nach den Angaben des Landgrafen verteilt. Haben heute auch Granvelle ein Exemplar zugestellt mit der Bitte, es dem Kaiser zu präsentieren. Granvelle hat dies zugesagt und auch das ihm persönlich zugedachte Exemplar angenommen. Granvelle hat dabei erklärt, der Landgraf müsse ihm Hg. Heinrich nicht beschreiben, er kenne ihn besser, als ihn der Landgraf beschreiben könne. Sie haben Granvelle mitgeteilt, dass der Landgraf mit der Deklaration des Geleits und mit der Intervention des Kaisers bei Hg. Heinrich in Sachen Goslar und Braunschweig zufrieden sei. Granvelle äußerte sich dazu befriedigt und sagte, der Kaiser trage zum Landgrafen ein sonderlich benevolentiamund wisse, dass er am Landgrafen probum et fidelem principem hetten, also haben seine wort gelautet. Granvelle sagte weiter, die Verzögerung seiner Ankunft gereiche dem Landgrafen zum Nachteil, und bat sie, den Landgrafen zu mahnen, seine Reise nach Regensburg nicht länger zu verzögern.

Obwohl der Kf. von Sachsen seinen Gesandten wegen der Beschwerden Goslars und Braunschweigs geschrieben hat und sie entschlossen waren, mit den kursächsischen Gesandten eine lat. Übersetzung dieses Schreibens zu weiterer Verhandlung Granvelle zu übergeben, haben sie nicht um weitere Antwort in Sachen Goslar und Braunschweig anhalten wollen. Gestern sind auch allerlei Supplikationen Goslars an den Kaiser und Berichte über Goslars Beschwerden neben einem Brief und einer Vollmacht für Dr. Seifried 2eingegangen, welchs wir bis uff euerer fstl. Gn. ankhunft bey uns uß allerley bedencken zu behalten entschlossen.

Werden nicht gehindert, das hessische Ausschreiben gegen Hg. Heinrich allenthalben zu verteilen. Die für König Ferdinand bzw. seine Räte bestimmten Exemplare haben sie zurückgehalten, da der König noch nicht eingetroffen ist. Datum Regenspurg, den 24. Marcij anno etc. 41.

[Zettel:] Naves hat ihnen beiliegende Kopie der Antwort Hg. Heinrichs von Braunschweig an den Kaiser [Nr. 247] zugestellt mit der Bitte, der Landgraf möge, wenn die Darstellung zutreffe, dafür sorgen, dass solich beschwerung von den von Braunschweigk und Goßlar abgestelt werden mochten.

Mag. Gerhard 3hat ihnen gestern in ihrer Herberg vertraulich mitgeteilt, dass die Gegenseite den Kaiser drängt, die Religionsfrage auf ein allgemeines Konzil zu verschieben, auch behauptet, dass ir Mt. in den sachen nichts zu thun habe von rechts wegen und anders meher, in meynung, der ksl. Mt. disse handlung uß den henden zu ziehen, dweil sie vermercken, das ire Mt. zu der vergleichung und fridden geneigt sein. Aber es bestehn ire Mt. standthaftigk uff irem vorhaben, wie der Sekretär sagt. Müssen dies umso mehr glauben, als sie sehen, das sye [= die Gegenseite] vleissig beyeynander seind und raith halten.

Er hait uns auch angezeigt, das Hg. Heinrich vor zweyen tagen sey zu der ksl. Mt. kommen und irer Mt. angezeigt, das Dr. Helt alhier ankommen und das er sich hoichlich beschwere, das er widder zu den hendeln gezogen werde etc., gemuts und willens, den Hyelten [sic!] alßo per indirectum den wegk zu machen bey der ksl. Mt., darauf die ksl. Mt. etwas beweglichs gemuts geantwurt, ire Mt. haben inen[nit erfordert?], auch nit bevolhen zu fordern. Und als Hg. Heinrich solichs gehort, hait er gepethen, ire ksl. Mt. wolle es seinem einfalt zuschrieben [sic!]. Er hab inen guter meynung alher gefurdert, darauf ksl. Mt. geantwurt, er bedorf Dr. Hielten nit, gedenck inen auch nit zu geprauchen, er hab seine rethe zu dyssen vorstehenden hendeln verordnet, darbey laiß er es plieben [sic!]. Aber Dr. Helt hait sich gegen etlich leuth viel anders vernemmen laissen, man solle sehen bald, wie sein sach bey der ksl. Mt. stehe und in waß gnaden er sey oder nit etc. Datum ut in litteris.

[2. Zettel:] Der Landgraf möge sie verständigen, wer mit ihm in seiner Herberge wohnen soll. Dort können 50–60 Personen untergebracht werden. Der Landgraf persönlich ist mit genügend Stuben und Kammern versehen. Datum ut in litteris.

Anmerkungen

1
 Verbum Domini Manet In Aeternum. Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd herrn herrn Philipsen Landgrauen zu Hessen [...] Dritte warhafftige verantwortung aller der dinge so seinen F. G. von Hertzog Heinrichen Der sich nennet Den Jungern von Braunschwig zugelegt worden sein [...]. Marburg 1541. Vgl. Kuhaupt, Veröffentlichte Kirchenpolitik, S. 274–277 und 338.
2
  Dr. Siebert von Löwenberg
3
 Gerhard Veltwyck, ksl. Sekretär.