Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 391 Nr. 148 Bd. 1, fol. 159r–162v (Ausf.); DV v. a. Hd. fol. 162v: Die von Mindenn entschuldigen sich und zeigen ursachen an, derwegen sie uff den reichstag zu schicken verhindert, 1541.

Bezug: Aufforderung der Adressaten, Mitglieder ihres Rates und Theologen nach Regensburg zum Reichstag zu schicken.

Dank für die Übersendung des Mandates über die Suspension der gegen sie verhängten Acht. Waren an sich bereit, den Reichstag zu beschicken, weil ihnen als den Bedrängten daran viel gelegen ist. Aber ihnen droht akute Gefahr von ihren Feinden. Es liegen Nachrichten über Werbungen von ca. 300 Reitern vor, die gegen die Stadt eingesetzt werden sollen. Können deshalb niemanden zum Reichstag schicken. Bitten, dies zu entschuldigen. Wir wollen allent und jeden, was uff bemelten reichstage in sachen der relligion vermoge der vorpflichtung und vorfassung durch euere kfl. und fstl. Gn. und die gesampten stende und stedte oder durchs merer teil eindrechtigen geslossen, ingewilligt und angenomen wort, gentzlich mit geslossen, gewilliget, ingereumt und angenomen haben, gleich wyr gegenwertig weren, in craft diser unser schrift.

Was die Aufforderung angeht, die Akten ihres Kammergerichtsprozesses nach Regensburg mitzusenden, so haben sie diese Akten bereits auf dem Schmalkaldischen Bundestag zu Frankfurt 1539 ausgehändigt und halten deshalb eine nochmalige Übersendung für überflüssig.

Falls die Adressaten und die anderen Stände trotz ihrer vorgebrachten Entschuldigung für notwendig und unumgänglich halten sollten, dass sie den Reichstag beschicken und ihnen dies schriftlich mitteilen, so wollen sie dies im Vertrauen auf Gottes Hilfe tun. Bitten aber nochmals, sie mit solcher Aufforderung zur Beschickung des Reichstages nach Möglichkeit zu verschonen und sie wie bisher zu schützen und zu schirmen 1. Datum unter unserm secret sigel, Freitags nach Judica anno etc. 41. [Zettel:] Zahlung ihrer Beiträge zum Schmalkaldischen Bund.

Anmerkungen

1
 Vgl. Lgf. Philipp von Hessen und F. Wolfgang von Anhalt im Namen der schmalkaldischen Verbündeten an Bgm. und Rat von Minden, Regensburg, o. Datum, Wien HHStA, RK RA i. g. 13c/Konv. 5, fol. 7r–8r (Kop.): Die schmalkaldischen Verbündeten entnehmen aus dem Schreiben Mindens vom 8. April, aus welchen Gründen die Stadt den Reichstag nicht beschicken kann. Hätten die Teilnahme der Stadt in deren eigenem Interesse gern gesehen. Nehmen aber ihre Entschuldigung an. Wollen auch alles das, so gemeyner aynung zu nutz und bevorab zu erweitterung des heiligen, göttlichen worts und also zu wolfarth und gedeihen der gantzen christenheit und auch euch in berurten euern sachen zum pesten komen mag, handeln und vleissigen und uns demnach versehen, ir werdet dasselbig euerm zuschreiben und erpietten nach also im werck vollstrecken helfen. Wären durchaus bereit, den Kaiser um Abschaffung der von Minden beklagten, neuerlichen Plackereien zu bitten. Aus dem Schreiben der Stadt geht aber nicht hervor, welcher Art diese Plackereien und wer die Urheber sind. Haben deshalb bisher nichts unternehmen können. Wenn die Stadt einen genaueren Bericht vorlegt, wollen sie gern beim Kaiser vorstellig werden, der wohl Wege der Abhilfe zu finden weiß. Es wäre gut, wenn die Stadt einen Gesandten nach Regensburg schickte, der, falls es zu einer gütlichen Unterhandlung kommt, befriedigende Auskünfte geben kann. Datum Regenspurg. Vgl. auch die Supplikation des Klosters St. Simeon und Mauritius und der Kollegiatkirchen St. Martin und St. Johann in Minden an Kaiser und Reichsstände, Regensburg, o. Datum, Wien HHStA, RK RTA 7, unfol. (Kop.) [= Nr. 352].