Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 116r–117r (Kop.).

Eur schreyben, uns durch den Symonlein potten tzugesandt, ist uns gester, Freytags umb verspertzeyt wol tzugepracht; das haben wir alles inhalts vernommen und, was andere sachen ausserhalb der turckenhilf belangt, lassen wir uff im selbs beruen. So habt ir auß neherm unserm schreyben vernommen, das wir die bewilligten, eylenden particularhilf unser bewilligung einmal erstatten, so wir des angesucht und ermant werden, darbey lassen wirs noch pleyben. Aber der andern beharrlichen oder gemeinen reichsturckenhilf halben ist unser maynung anderst nit gewesen, dann neben andern stenden uff versicherung in der religion solche reichs- und beharliche hilf auch tzu bewilligen, und ist das hinder-sich-pringen allein darumb bevolhen und beschehen, im fall, das sich die protestirenden oder unser religionsverwandten steend, wo in der religionsachen die versicherung nit tzu fynden, der hilf gar einteussern wurden, das solichs tzuvor an uns gelangt werden solt und wir bedencken mochten, was uns alßdann tzu thun sein wolt. Dieweil es aber diese maynung hat, wie durch euch angetzaigt wirdet, so ist unser maynung, das ir inen von unsernwegen auch anhangt, und, was die andern religionsverwandten stend erleyden konnen, nach pester gelegenhait tzu bewilligen, hiemit von uns auch bevelch und gewalt haben solt, im fall aber, das einiche versicherung nit erlangt werden mocht und die steend unserer religion die hilf darauf waigern wurden, alßdann so steet unser maynung, das ir solichs an uns langen last, unser weytter gelegenhait tzu bedencken. Das haben wir euch zu bericht auf eur begern nit verhalten wollen. Datum under unsers eltern Bgm. Jheronimus Holtschuhers petschir Sambstags, 18. Junij 1541, ein stund nach vesper. Und so Peter pott morgen geen Regenspurg gelangt, soll er ein eylraysen von uns haben1.

Clementen Volckhamer zedula in der eltern namen: Was im Auftrag des Landgrafen nach dessen Abreise mit ihm gehandelt wurde, haben sie nicht ungern gehört. Billigen seine Antwort vollauf und bedencken demnach das nutzest tzu sein, der sachen rue zu geben, bis uns unser gnediger herr, der landtgraf, derhalben schriftlichen ersuchen wurd. Alßdann wollen wir und mitlertzeit nachgedacht sein, was das nutzest und pest ist und wie sein fstl. Gn. unser gerechtigkait mug bericht werden. [...]. Ut in litteris, 18. Junij 1541.

Anmerkungen

1
 Vgl. auch die Älteren von Nürnberg an Clemens Volkamer, Nürnberg, 1541 Juni 17, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 111r–113v (Kop.): Haben sein durch den Boten Peter Has überbrachtes Schreiben erhalten. Bedauern, dass der Landgraf abgereist ist, bevor er über ihren Rechtsstandpunkt in der markgräflichen Sache unterrichtet werden konnte. Hätten gern gesehen, wenn dies durch Volkamer geschehen wäre, auch wenn er dem Landgrafen bis Hemau hätte nachreiten müssen, wo die Gelegenheit vielleicht günstiger gewesen wäre. Man muss nun andere Wege für die Unterrichtung des Landgrafen finden. Als sie vernommen haben, dass der Landgraf in der Nähe Nürnbergs vorbeiziehen wird, haben sie Hieronymus Baumgartner und Sebald Haller dem Landgrafen entgegengeschickt und ihm Wein, Fisch und Hafer verehren lassen. Auseinandersetzung des Nürnberger Bürgers Wolf Ketzel mit seinem Kontrahenten Helchner in Lehnssachen. Wollen ihn umgehend unterrichten, wenn sie wegen der Partikularhilfe von Kg. Ferdinand gefordert und gemant werden. Was dich dann in vertrauen angelangt, das wir bey ksl. Mt. in verdacht sein solten, darynnen ist dir unser gemuet und maynung bekhant, und das wir nit libers wolten, dann das die strittige religionsach on verletzung Gottes worts und der gewißen tzu cristenlicher rue, frid und ainigkait gebracht werden mochten, wie wir dann dir und allen unsern gesandten dasselb hieher allemal mit treuen in bevelch geben, darumb wir unpillich verdacht werden. Ydoch achten wir, das es einer andern maynung an dich kum und man villeicht gern ein schreken in uns jagen wolt. Wie dem allem, du hast vor dir, wo du erfordert werden soltest, der ksl. Mt. mit antwurt tzu begegnen. Die lassen wir uns, wie uns die durch dich angetzaigt ist, gantz wolgefallen und tzweyfeln nit, solichs werd von dir ehe schicklicher, dann du es selbst schreybst, beschehen. Haben Verständnis für seinen Wunsch, abberufen zu werden. Können ihm aber die Heimreise noch nicht gestatten, weil an ihren Sachen viel gelegen ist. Wollen darüber nachdenken, wie sie ihn ersetzen können. Da der Landgraf von Regensburg abgereist ist, soll er berichten, ob der Landgraf die 2.000 fl. bezahlt hat. Dr. Leonhard von Eck hat seine Schulden nicht, wie von ihm angekündigt, 14 Tage nach Ostern bezahlt. Stellen ihm frei, deshalb bei Eck vorstellig zu werden. Freytags fru, den 17. Junij 1541. – Vgl. auch Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer und Erasmus Ebner, Nürnberg, 1541 Juni 20, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 118v–122v (Kop.): Ihr Schreiben samt der Kopie der Werbung der österreichischen Gesandten haben sie heute erhalten. Volkamer und Ebner haben zu Recht dahin gewirkt, dass die Kosten für das von Nürnberg bewilligte Fähnlein Knechte von der allgemeinen eilenden Türkenhilfe abgezogen werden. Ydoch wissen wir euch nit tzu verhalten, dieweil unser schuldige hilf einer gantzen reichsanlag mer nit dann 250 tzu fuß und 40 pferd trifft, so wurde unser bewilligt vendlein knecht die antzal eines dritten tails von 250 zu fus und 40 pferden etwas weyt ubertreffen. Sollen sich darum bemühen, dass der Überschuss mit einer künftigen, allgemeinen Reichshilfe verrechnet wird. Sollen darauf achten, wie sich andere verhalten. Schicken ihnen die Antwort der beiden Herzöge auf das Schreiben der würzburgischen Räte, Volkamers und Baumgartners wegen des Raubs auf der Lüneburger Heide. Stellen ihnen frei, von den Würzburger Räten den halben Botenlohn, der 4 fl. 1 Batzen beträgt, zu verlangen. Mit ihrer Erlaubnis ist ihr Prädikant Veit Dietrich für 14 Tage heimgekehrt. Sind bereit, ihn wieder nach Regensburg zu schicken, wenn weiter über die Religion verhandelt wird. Da sie glauben, es mochte eben alßpalden weytters nichts als etwas gehandelt werden, wollen sie ihn vorläufig daheim behalten, da er bei den Bürgern beliebt ist. Damit ihnen nicht unterstellt wird, sie scheuten die Kosten, oder anderes, sollen sie Dietrichs Abwesenheit bei Philipp Melanchthon entschuldigen. Wenn Volkamer und Ebner finden, dass man Dietrich braucht, wollen sie ihn umgehend wieder nach Regensburg schicken. Wollen es an nichts fehlen lassen. Wenn man Dietrich längere Zeit entbehren kann, sollen sie dies auch berichten. Montags, 20. Junij 1541 per den Simonlein umb 3 geen nacht. [Zettel:] Stellungnahme zur Supplikation der Messingschläger Georg und Peter Baur. Datum ut in litteris, 20. Junij 1541. [Zettel der Älteren von Nürnberg an Clemens Volkamer:] Empfang seines Schreibens an sie. Der Landgraf hat ihnen durch ihren Bürger Huter 1.500 fl. zahlen lassen. Erwarten die Entrichtung der noch ausständigen 500 fl. Ansuchen bei Kg. Ferdinand in der Angelegenheit Wolf Ketzels. Auf sein erneutes Gesuch um Beurlaubung bitten sie ihn, noch 14 Tage zu bleiben, damit die wichtigsten Dinge wie die Sache Helchner/Ketzel noch erledigt werden können. Wollen ihn dann, sobald möglich, durch einen anderen Gesandten ersetzen. Datum ut in litteris, 20. Junij 1541.