Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 207r–208r (Kop.).

Ihr nechten eingegangenes Schreiben. Was nun Sophia Gablerin und derselben unnotturftig und unpillich ansuchen belangt, ist durch euch zu unserm gefallen gehandelt. Versehen uns gentzlich, ksl. Mt. werde dieser frauen nichts bewilligen, sonder zuvor unsern bericht suchen1.

Dergleichen verhoffen wir uns auch selbst, das unsernthalb allein von wegen der parfusermunch nichts in den abschied gesetzt soll werden, sondern, so man, etwas hineintzupringen, understeen solt, das es ein gemeiner artickel, unser unbenennt, sein wurd. Wo nun das geschehen solt, zweyfelt uns nit, die andern steend, der augspurgischen confession verwandt, wurden gewißlich dasselbig keinswegs einreumen und dargegen protestirn. Was dann dieselben steend der augspurgischen confession derhalben bedencken wurden, in dem mugt ir euch einer beschaidenlichen protestation oder ander notturftigen handlung und widerlegung vergleichen.

Und als ir uns uff unser hievor beschehen begern H. Johann Obernburgers halben eur bedencken antzaigt, das kumbt uns von euch tzu sonderm gefallen und wirdet euch dasselbig bey uns keineswegs verwisen, dieweil es von euch getreulich gemaint ist. Und nachdem wir bißher gefunden, das dieser herr gegen euch und andern unsern gesanten etwas frey und unverscheucht gewesen, tregt uns unser gemuet und vertrauen dester mer gegen und tzu ime und wollen auch dester freyer gegen ime geen. Schicken ihnen 100 Kronen, die wollet dem H. Obernburger von unserntwegen umb seiner herligkait vil ertzaigten, gunstigen und genaigten willen und vererung, euch und andern den unsern bewisen, tzu einem gutten angedencken und abschied verern und, wie ir tzu thun schickerlich und wol wist, von unsernwegen pitten, uns, gemaine statt und die unsern, hinfuro wie bißher in gunstigem bevelch und furderung tzu haben und, das er mit pestem vleys verhuten woll, das uns und gemayner statt tzu nachtail und unser unerhort nymandt nichts bewilligt werd, wie wir dann finden, das diser herr gewißlich weit darvornen sein und allerley uns tzuentgegen beschwerlichs practicirn verhutten konnen wirdet2. Und nachdem wir aber hievor auf 27. Aprillis von wegen H. Obernburgers verwisener stattsteur und schadloshaltung an weylend unsern lieben ratsfreundt Clementen Volckhamern seligen und dich, Hallern, ein schreyben begreyffen lassen mit antzaig etlicher unserer mengel, so wir darynnen haben, welichs sampt den tzugehorigen briefen dir, Paumgartner, hinabzufuren ubergeben, sonderlich hernach auf 2. Maij an dich, Hallern, geschriben, das die gantz summa auf den H. Obernburger allein gestelt werd, er geb darnach darvon, wem er woll, so bedunckt uns, ir kondt solichs mit dem H. Obernburger vor seinem abschaiden auch entledigen, welichs wir auch freuntlich an euch pitten und, das ir vleys thun wollet, dise sach ytzo tzu end tzu pringen. Daran thut ir uns tzu gefallen. Datum under unsers eltern Bgm. P[aul] Grunthern petschir, Sambstags, 23. Julij, 1 stund nach vesper.

Anmerkungen

1
 Vgl. Bgm. und Rat von Nürnberg an Hieronymus Baumgartner und Sebald Haller, [Nürnberg], 1541 Juli 22, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 201v–202v (Kop.): [...]. Ihr gestern eingegangenes Schreiben. Über die auf lüneburgischem Gebiet gefangenen Reiter haben sie noch keine zuverlässigen Nachrichten, wissen insbesondere nicht, ob sie an der Schädigung Nürnberger Bürger beteiligt waren. Deshalb ist ihnen beschwerlich, sich gegen sie einzulassen. Haben den Eindruck, dass die Würzburgischen dies gern auf sie schieben wollen. Deshalb muss man vorsichtig handeln. Wollen sich erkundigen. Werden ihnen dann weitere Weisung zukommen lassen. [...]. Freytags, 22. Julij 1541[...]. Zettel: Ihr und Wagners Schreiben haben sie ebenfalls erhalten. Sind mit ihrem Vorgehen in der Sache Sophia Gablerin oder Voytin einverstanden. Sollen in dieser Sache und in der Angelegenheit des Waldstromers verhüten, dass etwas gegen Nürnberg bewilligt wird, und, falls dies wider Erwarten bereits geschehen ist, sich um Kopien der Resolutionen bemühen. Die Gablerin hat offenbar vor, Nürnberg unnötige Schwierigkeiten zu bereiten. Sollen ihnen das Datum der Abreise der Gablerin aus Regensburg mitteilen. Datum ut in litteris, 22. Julij 1541.
2
 Vgl. die Älteren von Nürnberg an Sebald Haller, [Nürnberg], 1541 Juli 18, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 193v–194r (Kop.): Aus ihren Berichten geht hervor, dass Obernburger die Nürnberger Gesandten mehrmals durch Einladungen geehrt und sich in ihren Sachen sehr entgegenkommend gezeigt hat. Haben Obernburger bereits eine Kanne und ein peck verehren lassen. Halten für nötig, ihm als Dank eine weitere Verehrung zukommen zu lassen, wissen aber nicht, ob man dies jetzt tun soll oder nicht. Haller soll ihnen seine Meinung dazu mitteilen, ob sie ihm schriftlich danken oder ihm eine Verehrung gewähren sollen. Wollen sich gegenüber Obernburger gern dankbar erweisen. [...]. Montags, 18. Julij 1541.