Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Österreich B, fol. 417–421.
Geteilte Resolution zum Verhandlungsmodus beim 1. HA (Religionsvergleich) und zur Aufhebung des Geistlichen Vobehalts. Keine Festlegung bezüglich der Aufnahme der Hauptverhandlungen.
Umfrage. Österreich: Da die andere Seite nicht zum Anschluss an die geistlichen Kff. und die Mehrheit des FR zu bewegen ist, muss man dem hergebrachten geprauch unnd gewönndlicher ordnung nach
Dem schließen sich alle katholischen Ständeb , 2 an.
Die Gesandten der CA-Ständec billigen das Referat der geteilten Resolution vor SR und die Übergabe an die kgl. Kommissare, lehnen aber die Festlegung ab, wessen sich nach verrichtung ermelltter relationen weitter zuverhalltten, sonnder darfür geachtet, solches wäre noch zu früee, das auch die churfürstlichen räth disen morgen nicht so weitt schreitten wurden.
Bayern und Straßburg: Bringen als Vermittlungsvorschlag vor, die Hauptverhandlungen aufzunehmen, doch dasselb unvergrifflich unnd solcher gestalltt, daß durch solche berathschlagunng nichts schließlichs gehanndlt oder für beschlossen gehalltten werden solltt, biß der kgl. Mt. resolution über die erregte difficultet der absolut freystellung zuvor erlanngete.
Dennoch haben die CA-Ständef khains weegs daran gewölltt, sich hierüber zuerclären, sonder darauff bestannden, das solcher erclärung noch nit vonnötten, daß sy es verner deliberieren woltten unnd für gewüß hielltten, der churfursten rath wurde auch nit weitter geschritten sein.