Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 421–422.

Beschluss der geteilten Resolution zum Verhandlungsmodus im Zusammenhang mit dem Geistlichen Vorbehalt.

/421/ (Vormittag, 9 Uhr) /421 f./ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 168 f. Ferner:] Obwohl Österreich für FR darauf drängt, den RR für das Referat vor SR nicht erst nachmittags, sondern sofort einzuberufen, da es erst 9.30 Uhr und SR ohnehin versammelt sei, wird dies von Kurtrier, Kurpfalz und Kurbrandenburg strikt abgelehnt. Deshalb Einberufung des RR erst für 3 Uhr nachmittags.

/421’ f./ (Nachmittag, 3 Uhr) Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 170. Ferner:] /422/ Für SR sind lediglich Straßburg, Augsburg, Ulm, Nürnberg und Regensburg anwesend, da bisher keine weiteren Städte am RT vertreten sind.

Österreich fragt beim Mainzer Kanzler nach1 , ob die schriftliche Resolution an die kgl. Kommissare fertig sei. /422/ Auff welches er annders nichts geantwurtt, alls daß mann zu seiner zeitt zu abhörung solcher schrifftlichen verfassunng weitter ansagen wurd. Unnd wiewol er2 verner angehalltten, daß es doch auff nechsten morgen möchte gefürdert werden, hatt er gesagtt, er wer nicht maister, müeßte der anderen gelegenheitt hanndlen. Damitt man abermalls mitt disem retrogradu processu von ainander geschiden.

Anmerkungen

1
 Die Nachfrage erfolgte wohl nicht im RR, sondern auf informeller Ebene.
2
 = der österreichische Gesandte, wohl Zasius.