Textvorlage: Österreich B, fol. 422’–425.
1. HA (Religionsvergleich): Resolutionskonzept zum Verhandlungsmodus im Zusammenhang mit dem Geistlichen Vorbehalt als Antwort auf die Proposition. Einwände des SR.
/422’/ (Nachmittag, 3 Uhr) Kurfürstenrat und fürstenrat. Verlesung des Konzepts für die geteilte Resolution der Reichsstände an die kgl. Kommissare sowohl als erste Antwort auf die Proposition wie auch zum Verhandlungsmodus beim 1. HA (Religionsvergleich) im Zusammenhang mit dem Geistlichen Vorbehalt.
fürstenrat. /422’ f./ a–
Billigung des Konzepts, das eingangs einen Hinweis auf die Türkennot des Kgs. enthält und die Bedenken beider Seiten beschlussgemäß ausführt, wobei die CA-Stände ihre Erklärung dem Mainzer Kanzler schriftlich vorgelegt haben
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. Die katholischen Stände des FR haben den Mainzer Kanzler bereits vor einigen Tagen aufgefordert, dass er in ihrem Bedenken bezüglich der Freistellung
/423/ gar khain ursach inserieren, sonnder es allain bey der generalitet beleiben lassen solltt, das man sich darauff nichtt wüßte inn ainiche handlung einzulassen etc., damitt nichts gehandlet, daß ainer depenndentz oder auch sollicher einlassung gleich wer, alls hette man solch werckh mitt dem andern thaill im wenigisten disputiert etc.
/423 f./ [Nachtrag zur vorherigen Umfrage im FR.] Deshalb hat der österreichische Referentb
in der Umfrage zum Konzept erklärt, dass er trotz begründeter Einwände gegen Aussagen im Bedenken der CA-Stände, die sich auf Verhandlungen im FR beziehen,
/423’/ nicht zureden hett, sonnder ließ es also auff ime selbst beruewen. Die anderen katholischen Stände haben sich dem einhellig angeschlossen.
/423’ f./ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 173–175.]
/424/ Fürstenrat. Beratung der Einwände des KR gegen die Erwähnung des ‚Mitleidens‘ der Reichsstände mit dem Kg. wegen der Türkennot in der Einleitung des Resolutionskonzepts. Beschluss: Die Stände des FR
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beharren darauf, das sy noch für ratthsamb bedächten, damitt ermelltte mittleidliche anregung gleich jetzo nicht umbganngen, sonnder hierinn der allt stylus senatus imperialis gehalltten wurd, weill doch dergleichen wol gegen wenigern stennden und personen alls ainen rhömischen khünig, wann die ir beschwärung oder lästigen zustannd fürbrächten, gebreüchig gewesen unnd noch. Im vahl es aber bei inen im churfürsten rath noch nicht für ratthsam angesehen /424’/ werden wolltt, so wolltten sy es mitt inen auch nitt lennger streiten, sonnder vergleichen.
Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 175 f.]
/424’ f./ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 176–178.]