Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 457–461’.

1. HA (Religionsvergleich): Einigkeit zwischen KR und FR zur Anzahl der Deputierten im Religionsausschuss. Resolution des SR. Keine Vertretung der katholischen Reichsstädte durch einen Stand des FR im Ausschuss.

/457/ (Vormittag) /457 f./ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 287 f.]

/457’–459’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 289–293. Ferner:] /459’/ Obwohl FR im Anschluss an den letzten Vortrag des SR auf die Fortsetzung der Beratung noch am Vormittag drängt, lehnt KR dies ab und verschiebt sie auf den Nachmittag.

/459’/ (Nachmittag) fürstenrat. Beratung zum Antrag des SR, die katholischen Reichsstädte vorübergehend durch einen katholischen Rat aus KR oder FR im Religionsausschuss vertreten zu lassen1.

Umfrage. /459’ f./ Beschluss: Ablehnung aus folgenden Gründen: /460/ 1) Daß ausserhalb Osterreich (so dises valhs indifferent geweesen unnd umb mehrer der sachen befürderung unnd verhüetung weitleeffer [!] disputation willen etc. der stett fürgeschlagen mittl nicht verworffen) sich sonnßt alle catholische gesanndten, gaistlich und welttlich, erclärt, daß ir khainer zu solchem sich fürnemen noch geprauchen lassen khündte oder wölltte. 2) Da gleich ainer vorhannden, der sich geprauchen lassen wolltt, daß doch solches von weegen manngel bevelchs ain lauttere nullitet unnd unrichtigkheit wäre. 3) Daß es auch, da gleich solche mangel nit vorhannden, ainem jeden bedenckhlich fallen wurd, sich zum anfanng der handlunng angeregter massen einzulassen unnd volgenndts nach ankhunnfft der stet gesanndten alltter religion dem deputierten auß inen widerumb zue weichen. 4) Daß solches auch dem puechstaben deß passauischen vertrags nitt allenthalben änlich, sonnder mehr zu wider sein wurde, /460’/ da er setzt, daß die stenndt (darundter die stett immediate begriffen) gleicher anzaal unnd religion sein sollen2. 5) Daß auch auß solchem, weil es daß ansehen ainer sonnderen form unnd andern verordnung, alß die sonnst inn beeden räthen schon beschlossen, auff im trueg, wol mehr confusion alls richtigkheit unnd zu nachgeennder zeitt allerhannd disputation unnd irrunng verursachen möchte.

Deswegen wird vaßt ainhellig beschlossen, den Vorschlag des SR abzulehnen und SR aufzufordern, seinem Erbieten gemäß rasch für die Vertretung der katholischen Städte auf dem RT zu sorgen3 , damitt der mangel unnd verzuge der sachen nicht bei irem thaill erschine; /461/ mitt dem anhanng, daß man hierauff die gepür unnd notturfft der sachen verner zu schleinigem fürgang inn beeden rathen bedennckhen und, da irenthalb der mangel sich verlenngern wolt, die weeg an die hannd nemen wurdt, dardurch die sachen inn lengern verzug nit gestelltt wurden. Falls nach erfolgter Verordnung durch KR und FR seitens der katholischen Städte noch niemand anwesend ist, soll der Ausschuss dessen ungeachtet seine Beratungen aufnehmen.

/461 f./ Obwohl FR bis in den späten Abend die Korrelation mit KR abwartet, wird diese vom Mainzer Kanzler auf den kommenden Tag verschoben.

Anmerkungen

1
 Vgl. die vorausgehende Sitzung des RR: Kurmainz, pag. 292 f. [Nr. 35].
2
 Passauer Vertrag, § 7: „ausschuß von etlichen schiedlichen, verstendigen personen beiderseits und religion in gleicher antzall“ ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 3 S. 127).
3
 Die kgl. Kommissare hatten, um einen neuerlichen Verhandlungsverzug zu vermeiden, ihrerseits bereits am 26. 11. Schwäbisch Gmünd als nächstgelegene katholische Stadt namens des Kgs. dringend aufgefordert, unverzüglich Gesandte an den RT abzuordnen (Bericht an Ferdinand I. vom 26. 11. 1556: HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 112–119’, hier 112’. Or.). Vgl. auch Anm.6 bei Nr. 242.