Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 494–495.

2. HA (Türkenhilfe): Anschluss an KR wegen der Einbeziehung auswärtiger Potentaten. Koadjutorfehde in Livland: Schriftliche Friedensmahnung an die Kriegsparteien ohne Mandate.

/494/ (Vormittag) fürstenrat. /494 f./ Beratunga  zum ersten Beschluss des KR beim 2. HA (Türkenhilfe)1.

/494’/ [Umfrageb .] Beschluss: Da KR beabsichtigt, sein Bedenken dem Kg. jetzo allain zu zeittlicher erinnerung anzufuegen und doch allßdann in haubtsächlicher consultation unnd beratschlagung nicht weniger fürzugeen: Dz sy, die pottschafften deß fursten rats, sich hierauff unnd inn disem verstannd mit /495/ dem churfursten rath vergleichen unnd solches allso referiert werden solltec.

Mit welcher beratschlagung, weill mer alls ain umbfrag, ee man diß bedenckhenß verglichen werden khünden, herumb ganngen, diser ganntzer vormittag zubracht worden.

(Nachmittag) fürstenrat. Fortsetzung der Beratung zur Koadjutorfehde in Livland. Beschluss: Gegen KR 2  Beharren auf dem vorherigen Bedenken, die Konfliktparteien nicht durch Mandate, sondern durch Mahnschreiben zum Frieden zu bringen. In den übrigen Punkten Anschluss an KR.

Anmerkungen

a
 Beratung] Würzburg (fol. 116’) differenzierter: Proposition durch Salzburg.
1
 Vgl. Kurmainz, pag. 406 f. [Nr. 45].
b
 Umfrage] Würzburg (fol. 117’) differenzierter mit Voten: /117’ f./ Brandenburg-Küstrin: Schließt sich KR darin an, auswärtige Potentaten in die Türkenabwehr einzubeziehen. Daneben ist vorrangig der Frieden im Reich zu sichern und namentlich der Konflikt zwischen Mgf. Albrecht Alkibiades und der Fränkischen Einung zu vergleichen, da der Mgf. /118/ ein junger herr, der stattlich befreundt und von denselbigen nit wurde konnen verlassen werden. Was noch kunfftig fur unrath, da es nitt furkomen, daraus erwachsen mochte, das hette meniglich bey sich leichtlich /118’/ zuermessen. Bamberg: Ist bereit, die Beratung zur Leistung der Türkenhilfe aufzunehmen. Erklärt zum Konflikt mit Mgf. Albrecht Alkibiades, das die frenckische stennd alle billichkeit leiden mochten; des versehens, andere wurden sich daran billich auch settigen lassen. Brandenburg-Ansbach votiert, das sein gn. herr geneigt sey, nach aller muglichkeit neben andern stenden hilff zuleisten. Dieweil aber sein f. Gn. durch die frenckhische stend an seinen lehens gerechtigkeiten mit verösung der welder und /119/ der vischwasser, auch zerreissung der furstlichen heuser und in andere weg zum hochsten beschediget, will sich sein f. Gn. getrosten, das ime derwegen billich und zuvorderst geburlicher abtrag gescheen solte. Anderst zuvor und ehe wisse sein f. Gn. in einiche hilff nit zubewilligen. Würzburg: Zur Beratung und Leistung der Türkenhilfe wie die Mehrheit. Der Konflikt mit Mgf. Albrecht Alkibiades wird an anderer Stelle erörtert. Er sollte deshalb im FR nicht ventiliert werden [...].
c
 sollte] Würzburg (fol. 117) zusätzlich: Falls KR aber beabsichtigt, vorrangig die Einbeziehung fremder Potentaten und die Sicherung des Reichsfriedens zu regeln und alßdann allererst /117’/ und ehe nit mit berathschlagung und laistung der thurckhenhilff solte furgegangen werden, uff solchen fall kondte sich der furstenrath mit den churfurstlichen nit vergleichen.
2
 Dagegen schloss sich Hg. Christoph von Württemberg in der Weisung an seine Gesandten Massenbach und Eislinger vom 21. 12. 1556 (Stuttgart) dem Beschluss des KR an, ergänzt um die Forderung, den Ebf. von Riga zu restituieren und noch auf dem RT zur Beilegung des Konflikts zu beraten. Er bezweifelte, ob der Landmeister des Deutschen Ordens im Hinblick auf die EO berechtigt war, mit dem Ebf.  causa nondum cognita ein verwandten stand des Reichs propria authoritate in haftung inzuziehen ( Ernst IV, Nr. 190 S. 228, Anm. 3).