Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg, fol. 243 f.

Session. Anmahnung des Kgs., den RT zum Abschluss zu bringen. Verlängerung der Sitzungszeit. 1. HA (Religionsvergleich): Billigung des Resolutionskonzepts für die Sextuplik der Reichsstände. 2. HA (Türkenhilfe): Beantwortung der böhmischen Gesandten.

/243/ Fürstenrat. Der Deputierte Pfgf. Johanns von Simmern beansprucht die Session vor Bayern und legt, da der bayerische Gesandte dies verwehrt, Protest ein1.

/243 f./ Reichsrat, Gf. Georg von Helfenstein. [Entsprechend Protokoll des KR, Kurpfalz, fol. 550 f.2]

/243’/ Fürstenrat. Verlesung der Resolution des Religionsausschusses für die Sextuplik zum 1. HA. Beschluss: Wiewol allerlei daraus geredt, so ist es doch durchaus passirt.

Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 801.]

Anmerkungen

1
 Vgl. den schriftlichen Protest: Als er, der Unterzeichnende, im FR im Auftrag des Pfgf. den diesem zustehenden Vorsitz einnehmen wollte, wurde er daran von Dr. W. Hundt, bayerischer Gesandter, gehindert, obwohl er den Anspruch seines Herren als ältester Pfgf. mit Exspektanz auf die Kurwürde und unter Berufung auf die Rangfolge in vielen RAbb darlegte. Da der bayerische Deputierte nicht zurückstehen wollte, protestierte er und erklärte, er müsse auf die Teilnahme am FR verzichten, falls Bayern den Vorsitz nicht zulasse. Behält sich hiermit unter Protest alle Rechte auf den Vorrang seines Herren vor. Actum Regensburg in consilio montags, den sibenten [!] Martii 1557. Übergab den Protest anschließend dem Mainzer Sekretär Bagen zur Aufnahme in die Kanzlei, um sich künftig darauf berufen zu können. Regensburg, 14. 3. 1557. Unterzeichnet von Lic. Sebastian Mayer, Gesandter Pfgf. Johanns (HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 186–187’. Or. Hd. Mayer. Aufschr. Hd. Bagen: Pfaltzgraff Johans, grafen zu Sponheim etc., gesandtens protestation, session betreffend. Ist der meintzischen cantzlei eingeantwurt 14. Martii.).
2
 Vgl. Nr. 100, Anm. a.