Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg, fol. 244–248.

2. HA (Türkenhilfe): Instruktionen für die Kriegsräte und die Pfennigmeister. Fragliche Benennung der Pfennigmeister. RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Keine umfassenden Verhandlungen beim RT, sondern nur etwaige Klärung weniger Punkte gemäß Vergleichsverhandlungen von KR und FR. 2. HA (Türkenhilfe): Replik der ungarischen Gesandten. Übergabe der Sextuplik zum 1. HA (Religionsvergleich).

/244/ [Vormittag] Fürstenrat. Verlesung der Konzepte für die Instruktionen zum einen der Kriegsräte und zum anderen der Pfennigmeister im Türkenfeldzug1 . Beschluss: Billigung mit Ergänzung: Obwohl zuvor beschlossen worden ist, dass zwei Gff. oder Hh. als Pfennigmeister berufen werden2 , so ist doch aus vilerlei ursachen bedacht worden, das solch geschefft mer fur andere, solches bevelchs erfarne personen dann fur geborne hern sein werde. a–Und derhalben ist Wolff Haller umb minder costens willen zu zalmeister furgeschlagen worden–a. /244 f./ Falls KR dies billigt, sollen die Ausschussmitglieder, welche die Instruktion konzipiert haben, mit Haller wegen seiner Bestallung verhandeln. Daneben wird über die Anstellung eines Gegenschreibers beraten, dessen Benennung man ebenfalls dem Ausschuss überlässt.

/244’/ RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Zwar allgemeine Bereitschaft im FR, darüber zu beraten. Dieweil aber der ausschuß3 angezeigtb, das die churfurstlichen rethe uber allen furgewendten fleis nit daran gewollt, so ist bedacht worden, das doch ermelte churfurstliche reth anzuhalten sein solten, uffs wenigst von etlichen articl zureden, nemlich von besserung der besoldung, transferirung des camergerichts gein Wormbs, von acht supernumerariis und ersetzung der vacirenden personen etc.4

/245/ (Nachmittag) /245–247/ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 803 f. Ferner:] /245’ f./ KR trägt seinen Beschluss zur RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA] vor: Nachdem der Visitationsbericht und der Visitationsabschied unter anderem beinhalten5 , dass die Visitationskommission zu den ihr übergebenen Gravamina gegen RKG-Richter und Beisitzer eine Stellungnahme des RKG angefordert hat, die der Mainzer Kanzlei aber noch nicht vorliegt6 , und /246/ sonderlichen auch, nachdem in der kgl. proposition von dissem puncten gar kein meldung gescheen, hetten die churfurstlichen darfur geachtet, das solche relation gehaltener visitation, dieweil sie nit ergentzet, also stuckhweiß und eins one das ander nit furzunemen. Nichts wenigers aber hetten sie die relation fur hand genommen und etlicher puncten halben, so itzund allhie absolvirt werden mochten, sich nachvolgender mainung mit ainander verglichen: /246’/ Nemlichen hetten sie befunden, das des camerrichters statt ledig were7. Derwegen sie bedacht, das die kgl. Mt. solte zuersuechen und zupitten sein, solche statt durch ein andere tugliche person zuersetzen. Gleicher gestalt und dieweil der ain grafen- oder herrn stand auch ledig8, solte die kgl. Mt. auch zuersuechen sein, die gnst. fursehung zuthun, damit solcher stand auch wider ersetzt wurde. Und nachdem vil beysitzer stend ledig9, welche von den churfursten, fursten und stenden des Reichs solten ersetzt werden, hielten die kfl. reth darfur, das ein jeder churfurst, furst oder stand, dem es geburet, dahin gehalten wurde, das sein platz nit ledig stuende, sonder ein jeder das jhenig thette, das die camergerichts ordnung vermochte und ufflegte10. /246’ f./ Aufforderung an RKG-Richter und Beisitzer, ihren Gegenbericht zu den Gravamina möglichst bald der Mainzer Kanzler zu überschicken. Daneben beinhaltet der Visitationsbericht einen Artikel bezüglich der Restschuld des ehemaligen RKG-Pfennigmeisters Leonhard Meyer-Ulrich11 . Auch dies ist zu beraten. Zur Kritik der Visitationskommission an der Praxis der Legstätten und zur Anregung, sie örtlich zu verändern12 , ist die Stellungnahme der drei Legstätten anzufordern.

/247/ FR bringt seinen Beschluss vor: Plädiert dafür, da man gleich disen puncten gar nit absolviren konthe, das doch von etlichen articln zum wenigsten zureden, nemlich von besserung der besoldung, transferierung des camergerichts gein Wormbs, desgleichen das etliche, nemlich acht, supernumerarii geordnet und die vacierende stett13 widerumb mit tuglichen personen ersetzt wurden14. Liessen innen sunst gefallen, das auch vonn denenn articln, davon die churfurstlichen meldung gethan, geredt werden mocht. Sind also dise beyde relationes hinc inde in bedacht gezogen worden.

/247’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 804 f.]

/247’ f./ (Nachmittag, 5 Uhr) Kgl. Herberge. [Entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 218’ mit Anm. a.]

Anmerkungen

1
 Beide Instruktionen waren in einem interkurialen Ausschuss konzipiert worden. Vgl. Kurmainz, pag. 785 [Nr. 92] (Kriegsräte); pag. 800 [Nr. 98] (Pfennigmeister).
2
 Vgl. die Quadruplik der Reichsstände zum 2. HA (Türkenhilfe) [Nr. 438], fol. 212.
a–
 Und ... worden] Hessen (fol. 131’) differenzierter: Haller ist zunächst von Österreich mit grossem vleis furgeschlagen worden. Salzburg votiert für den Gf. von Ortenburg als Pfennigmeister. Die Mehrheit entscheidet sich für Haller.
3
 Interner Ausschuss des FR zur Beratung des Visitationsberichts 1556. Vgl. zuletzt die Beratung im Plenum am 4. 3.: Würzburg, fol. 240’ [Nr. 204]. Die Ausschussberatungen sind nicht protokolliert.
b
 angezeigt] Hessen (fol. 152’) differenzierter: Vortrag durch Dr. Hundt (Bayern).
4
 Bezugnahme auf die im Visitationsbericht [Nr. 496] angesprochenen Punkte: Erhöhung der Assessorenbesoldung (Punkt 10), Verlegung des RKG bevorzugt nach Worms (Punkt 11), befristete Anstellung außerordentlicher Assessoren und zügige Besetzung vakanter Assessorenstellen (Punkt 9).
5
 Folgende Punkte beziehen sich ausnahmslos auf den Visitationsbericht [Nr. 496]. Vgl. zum Visitationsabschied: Ebd., Anm. 2.
6
 Gravamina und Stellungnahme des RKG: Visitationsbericht [Nr. 496], Punkt 19 mit Anm. 27, 28.
7
 Laut Visitationsbericht [Nr. 496, Punkt 7] war das Richteramt aktuell nicht vakant, doch ging die Visitationskommission davon aus, dass der erst kürzlich berufene Richter, Bf. Johann von Osnabrück, das Amt nicht lange ausüben würde.
8
 Bezugnahme auf das im Visitationsbericht [Nr. 496, Punkt 8] erwähnte Ausscheiden des Frh. Johann Jakob von Königsegg.
9
 Vgl. Visitationsbericht [Nr. 496], Punkt 9.
10
  RKGO, 1. Teil, Tit. I, II ( Laufs, RKGO, 73–75).
11
 Vgl. Visitationsbericht [Nr. 496], Punkt 23. Zur Restschuld vgl. die Supplikation Georg Langs um deren Erlass [Nr. 547]. Leonhard Meyer-Ulrich war RKG-Pfennigmeister von 1542–1551 ( Denaisius, Ius camerale, Anhang, 762). Die Restschuld wird noch erwähnt im Bericht der Visitationskommission vom 27. 6. 1559 an den RT 1559 ( Leeb, RTA RV 1558/59, Nr. 652 Beilage F, S. 1694).
12
 Vgl. Visitationsbericht [Nr. 496], Punkt 25.
13
 = Assessorenstellen am RKG.
14
 Zur Bezugnahme vgl. oben, Anm. 4.