Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 181–182’, 174.

2. HA (Türkenhilfe): Debatte um das Beharren des SR gegenüber KR und FR auf der Erlegung des Reichsvorrats durch alle Stände. Konzept der Augsburger Gesandten. Koadjutorfehde in Livland: Mündliche Duplik der Reichsstände.

/181/ (Vormittag, 8 Uhr) Städterat. Regensburg fasst die gestrige Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe) zusammen. Soll die vertagte Frage der Steuergerechtigkeit jetzt geklärt werden?

Umfrage. /181 f./ Wiederholung der beiden Positionen vom Vortag. Einvernehmen bezüglich der hohen finanziellen Belastung aller Reichsstädte, die es unabdingbar macht, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Deshalb beharrt ein Teil des SR darauf, bei den höheren Ständen /181’/ anregung zethun, dz der vorrath unnd ergentzung desselben gar eingepracht unnd zu diser hilff gepraucht wurde, damit yetzt dise hilff sovil desto geringer unnd leidlicher angelegt werden mochte. Dann do solches nitt beschehen, wurde di hilff desto hoher unnd, wie von ettlichen gemelt worden, zum wenigsten uff ein sechs doppel monat zustellen sein. Do aber der vorrath unnd ergentzung desselben eingepracht unnd zu disem werck gepraucht, so versehe man sich, die kgl. Mt. sollte sich mit 4 doppel monaten settigen lassen. Weren dan di 3 doppel monat oder noch weniger zuerlanngen, wer es sovil desto pesser.

/182/ Der andere Teil des SR ist nunmehr der meynung, dz man dises artickels halben gar kein anregung bey den hohern stennden thun sollte, dieweil man in gewißer erfarung, dz auch die chur- und f. rethe disen artickel, alß der den gehorsamen stenden schwerlich fiele, hefftig disputirten unnd albereit einen ausschuß dartzu gemacht haben sollten, die deßhalben ein vorbereytung machen sollten1. Derhalben man die hohern stennde darumb certiren2 unnd denselben verrichten lassen sollte, sonnderlich dieweil sich ettliche im fursten rathe (wie durch ettliche vermelt worden) gegen ettlichen stetischen vernemen lassen, wz di stet diser artickel angieng, wen sie sich gegen ksl. unnd kgl. Mt., auch gegen dem fiscal hielten, dz sie zefriden, es geschehe gleich mit gnaden oder ungnaden, wz man mer wollte etc. Damit nun die erbarn stet bey den hohern stennden unnd der kgl. Mt. nitt ungnad uff sich luden, sollt diser artickel von inen nitt so hefftig gefochten oder so hart darauff gedrungen werden.

/182’/ Der Augsburger Gesandte Rehlinger verliest nur bedenckens weiß einen von ihm formulierten Entwurf für eine entsprechende Resolution des SR. Da das Konzept den gestrigen und heutigen Verhandlungen dannocht nitt so gar ungemeß, aber doch ettlicher massen zu spitz gestelt, wird Rehlinger gebeten, es abschreiben und den anderen Gesandten übergeben zu lassen3 . Anschließend soll es nochmals im SR vorgelegt und korrigiert werden.

/174/ 4  (Nachmittag, 4 Uhr) Kgl. Herberge. [Entsprechend Protokoll des KR, 478–480.]

Anmerkungen

1
 Ein Ausschuss war lediglich intern im FR zur Vorberatung des 2. HA insgesamt eingerichtet worden (Österreich B, fol. 513’–519 [Nr. 160]). Das Thema der Steuerrückstände spielte weder dort noch in KR und FR insgesamt eine bedeutendere Rolle.
2
 = zertieren: heftig streiten, zanken ( Grimm XXXI, 791).
3
 Vgl. den Entwurf in der Gegenüberstellung mit dem folgenden Regensburger Konz. und der späteren Ausfertigung der Resolution: Nr. 476.
4
 Der folgende Vortrag der mündlichen Duplik der Reichsstände zur Replik des Kgs. bezüglich der Koadjutorfehde in Livland wird in Nürnberg als vorgezogener Eintrag unmittelbar im Zusammenhang mit der Billigung im RR (Nürnberg, fol. 173’) am 21. 12. protokolliert.