Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 188–189’.

2. HA (Türkenhilfe): Resolution des FR-Ausschusses zur Höhe der Bewilligung. Nochmalige Beratung der Entwürfe von Augsburg, Regensburg und Straßburg zum Beharren des SR gegenüber KR und FR auf der Erlegung des Reichsvorrats.

/188/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: Fortsetzung der gestern vertagten Beratungen. Haben zum 2. HA (Türkenhilfe) noch nichts von den höheren Ständen vernommen. Die Einberufung des SR erfolgt gemäß Antrag der Augsburger Gesandten.

Augsburg: /188 f./ Haben vertraulich erfahren, dass der FR-Ausschuss zum 2. HA bereits eine Resolution formuliert und darin beschlossen hat, dem Kg. die geforderten acht doppelten Römermonate an Geld nach dem moderierten Reichsanschlag zu bewilligen1 . Soll SR auf dieser Grundlage die eigene Beratung fortsetzen oder sie nochmals vertagen?

Umfrage. Beschluss: /188’ f./ Da zum einen das Plenum des FR das Ausschussgutachten noch nicht gebilligt hat und zum anderen noch keine Übereinkunft zwischen KR und FR besteht, kann die Entscheidung im SR nochmals vertagt werden. Falls aber Regensburg und Augsburg die Verhandlungen sofort fortsetzen wollen, ist auch dies möglich.

/189 f./ Umfrage. Beschluss gegen die Voten von Regensburg und Nürnberg, die drei Entwürfe [von Augsburg, Regensburg und Straßburg] für die Resolution des SR zum 2. HA nochmals zu beraten2 . /189’/ Dagegen beharren Regensburg und Nürnberg darauf, die Erlegung der Restanten zum Reichsvorrat nicht anzusprechen.

Anschließend weitere Beratung nur der Gesandten von Straßburg, Augsburg und Regensburg zu den drei Entwürfen, um zesehen, wes man sich darinnen vergleichen mochte. Das Ergebnis soll dem Plenum morgen, 8 Uhr, vorgebracht werden.

Anmerkungen

1
 Vgl. Vortrag der Resolution des Ausschusses im Plenum des FR am 30. 12. (Österreich B, fol. 521–524 [Nr. 165]) sowie die Ausschussresolution [Nr. 475].
2
 Konzepte Augsburgs, Regensburgs und Straßburgs. Hauptinhalt war die strittige Anmahnung bei den höheren Ständen, die Restanten am Reichsvorrat 1548 zu erlegen. Vgl. Nürnberg, fol. 176–186’ [Nrr. 262265].